Die besten Schülerjobs!

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Kurzgesagt:

Der Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schülerjobs in Deutschland. Grundsätzlich ist Arbeit für Kinder unter 13 Jahren untersagt. Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten (z. B. Zeitungen austragen) in geringem zeitlichem Umfang erlaubt, sofern die Eltern zustimmen. Mit steigendem Alter (15 und 16 Jahre) weiten sich die Möglichkeiten aus: In den Ferien sind Vollzeit-Einsätze bis zu vier Wochen im Jahr möglich, und ab 16 Jahren öffnen sich Türen für Minijobs in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Körperlich schwere oder gefährliche Arbeiten bleiben für Minderjährige konsequent verboten.

Das erste eigene Geld verdienen, unabhängiger von den Eltern sein und sich den einen oder anderen Extra-Wunsch erfüllen – ein Schülerjob ist für viele Jugendliche der erste Schritt in die Eigenständigkeit. Doch der Weg zum ersten Gehalt ist durch den Gesetzgeber klar reglementiert. Um die Gesundheit und die schulische Ausbildung junger Menschen zu schützen, setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz enge Grenzen. In diesem Beitrag erfährst du, ab welchem Alter welche Tätigkeiten erlaubt sind und worauf du bei Arbeitszeiten und Aufgabenbereichen unbedingt achten musst.

Das müssen Schüler beim Jobben beachten!

Eine kleine Aufbesserung fürs Taschengeld kann wahrscheinlich jeder Schüler gebrauchen. Allerdings gibt es gerade für Minderjährige strikte gesetzliche Vorgaben, die bei der Suche nach einem Schülerjob berücksichtigt werden müssen. Schon einmal vorweg: Für Schüler unter 13 Jahren ist jede Art von Arbeit tabu.

Das steht im Jugendschutzgesetz zum Thema Kinderarbeit

Das Gesetz verbietet grundsätzlich Arbeiten, die Jugendliche physisch und psychisch überfordern. Dazu gehören zum Beispiel Akkordarbeit, der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Maschinen und Arbeiten in extremer Umgebung (Nässe, Kälte, Lautstärkepegel und so weiter).

Außerdem müssen Minderjährige in jedem Fall die Einverständnis ihrer Eltern haben, um in ihrer Freizeit arbeiten gehen zu dürfen.

Schülerjobs ab 13 Jahren

Kurzzeitig dürfen Schüler in diesem Alter bis zu zwei Stunden am Tag, an nicht mehr als fünf Tagen pro Woche arbeiten. Allerdings darf weder vor (oder während des Unterrichts) noch nach 18 Uhr gearbeitet werden. Mögliche Jobs sind

  • Babysitting

  • Prospekte und Zeitungen austeilen

  • Gassi gehen

  • Nachhilfe geben

  • Einkäufe erledigen

  • leichte Tätigkeiten in der Landwirtschaft (hier sind auch bis zu 3 Stunden am Tag erlaubt)

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Schülerjobs ab 15 Jahren

Für Vollzeitschulpflichtige gilt während des Schuljahrs die oben genannte Regelung. In den Ferien dürfen 15-Jährige für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr einen Nebenjob in Vollzeit ausüben, allerdings nur von Montag bis Freitag für höchstens 8 Stunden pro Tag und nur zwischen 6 und 20 Uhr. Beliebt sind zum Beispiel Jobs im Service oder der Küche in

  • Gaststätten

  • Cafés

  • Eisdielen

Schülerjobs ab 16 Jahren

Für arbeitswillige Schüler ist der sechszehnte Geburtstag ein heiß ersehntes Datum. Ab jetzt dürfen Schüler, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, einem Minijob nachgehen. Viele Jugendliche arbeiten als Aushilfen in

  • Schnellrestaurants

  • Bäckereien und Cafés

  • oder im Mode-Einzelhandel

Fazit

Ein Nebenjob neben der Schule ist eine großartige Erfahrung: Man lernt den Wert von Geld kennen und übernimmt erstmals berufliche Verantwortung. Dennoch sollte der Fokus immer auf der Schule und der persönlichen Erholung liegen. Die strengen Regeln des Jugendschutzes sind kein Hindernis, sondern eine wichtige Sicherheitsleitplanke. Wer sich an die Altersgrenzen hält und einen Job wählt, der Spaß macht und nicht überfordert, legt den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft – ganz ohne die schulischen Leistungen zu gefährden.

Nein, das Gesetz sieht ein Mindestalter von 13 Jahren für leichte Aushilfstätigkeiten vor. Vorher ist jede Art der Erwerbsarbeit tabu.

Schüler zwischen 13 und 14 Jahren dürfen maximal zwei Stunden täglich arbeiten (in der Landwirtschaft drei Stunden), und das nur an fünf Tagen pro Woche außerhalb der Schulzeit.

Ja, ab 15 Jahren darfst du in den Ferien maximal vier Wochen pro Kalenderjahr Vollzeit (8 Stunden pro Tag) arbeiten, um dein Budget aufzubessern.

Ja, Promotionjobs sind ab 16 Jahren sehr beliebt und rechtlich zulässig, solange die Arbeitszeiten (in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr) eingehalten werden.

Grundsätzlich gilt für Minderjährige die 5-Tage-Woche und ein Verbot von Nachtarbeit. Ausnahmen gibt es in speziellen Branchen (z.B. Gastronomie), aber meist erst ab 16 Jahren und unter strengen Auflagen.

Bild von jobmensa Redaktion

jobmensa Redaktion

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