Gastro-Personal finden: Stellenanzeige für Gastronomie & Hotellerie schalten
Deutschlands größtes Jobportal für Studierende, Schüler und Berufseinsteiger
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Darum lohnt sich jobmensa für dich
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Bewerbungen im Jahr130.000+
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Häufig gestellte Fragen zur Anzeigenschaltung auf jobmensa
Was kostet eine Stellenanzeige für Gastro-Personal auf jobmensa?
Du kannst bereits ab 0 € eine Stellenanzeige schalten. Für mehr Reichweite gibt es Premium-Platzierungen und Pakete, die sich nach der Anzahl deiner Jobs richten. Gezahlt wird bequem per Rechnung. Gern erstellen wir dir ein individuelles Angebot.
Wie schnell finde ich Aushilfen für Service und Küche?
Erste Bewerbungen gehen in der Regel innerhalb weniger Stunden oder Tage ein – abhängig von Stelle, Region und Einsatzzeiten. Brauchst du sofort jemanden, etwa wegen einer Krankmeldung, buchst du über jobvalley Flex Digital geprüfte Aushilfen digital in wenigen Minuten.
Stellenanzeige oder Flex Digital – was passt besser zu meinem Betrieb?
Mit der Stellenanzeige suchst du selbst und stellst die Kräfte bei dir ein – ideal für planbaren Bedarf wie feste Wochenendschichten oder Saisonkräfte. Mit jobvalley Flex Digital buchst du geprüfte Studierende für einzelne Schichten oder Einsätze, ohne eigenes Recruiting, ohne Grundgebühr und ohne Mindestabnahme – ideal bei kurzfristigen Lücken. Viele Gastro-Betriebe kombinieren beides.
Kann ich Personal nur für ein Event oder ein Wochenende buchen?
Ja. Für einzelne Events, Bankette oder Wochenenden eignet sich jobvalley Flex Digital besonders gut: Du buchst die benötigten Aushilfen digital in wenigen Minuten. Alternativ suchst du über eine Stellenanzeige gezielt Kräfte für eine kurzfristige Beschäftigung.
Welche Gastro-Jobs kann ich über jobmensa ausschreiben?
Alle typischen Tätigkeiten in Gastronomie und Hotellerie: Servicekräfte, Runner, Barkräfte, Küchen- und Spülhilfen, Frühstückskräfte, Empfang und Rezeption, Housekeeping, Bankettservice sowie Catering- und Event-Aushilfen – als Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudentenjob oder Teilzeit.
Was muss ich beim Einsatz von Aushilfen in der Gastronomie rechtlich beachten?
Wichtig sind vor allem die Beschäftigungsform (Minijob bis 603 € im Monat, kurzfristige Beschäftigung bis drei Monate oder 70 Arbeitstage, Werkstudent*innen bis 20 Stunden pro Woche im Semester), der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde und die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten. Für Jugendliche unter 18 gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 2026).
Kann ich Anzeigen für mehrere Standorte oder Filialen schalten?
Ja, du kannst beliebig viele Anzeigen parallel veröffentlichen – zum Beispiel für jede Filiale oder jedes Hotel. Für Unternehmen mit regelmäßigem Bedarf gibt es Paketpreise. Im Paket Premium Unlimited ist auch die Anbindung deines Bewerbermanagementsystems (ATS) möglich.
Wie lange ist meine Stellenanzeige online?
Eine Standardanzeige bleibt 30 Tage online. Du kannst sie in dieser Zeit jederzeit bearbeiten, pausieren oder verlängern – praktisch, wenn sich Einsatzzeiten oder dein Bedarf ändern.
Du hast weitere Fragen?
Gern berate ich dich persönlich.

Lisa Breidenbach
Growth Manager
Finde das passende Modell für deinen Bedarf
jobmensa ist ein Teil von jobvalley, dem führenden Personaldienstleister für flexibles Arbeiten. Durch unser großes Netzwerk an Talenten können wir dir individuell deine offenen Stellen besetzen.
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Personal für die Gastronomie finden – genau dann, wenn dein Betrieb es braucht
Freitagabend, volles Haus – und zwei Servicekräfte haben sich krankgemeldet. Oder die Terrassensaison startet, die Weihnachtsfeiern sind gebucht und dein Team ist schon jetzt am Limit. In kaum einer Branche schwankt der Personalbedarf so stark wie in Gastronomie und Hotellerie. Mit jobmensa findest du flexible Unterstützung für Service, Küche, Hotel und Events: per Stellenanzeige ab 0 € oder über sofort buchbare Aushilfen von jobvalley.
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Typische Personalengpässe in Gastronomie & Hotellerie
Abend- und Wochenendschichten, für die feste Mitarbeitende fehlen
Saisonspitzen wie Biergarten- und Terrassensaison, Weihnachtsmarkt, Weihnachtsfeiern oder Messezeiten
Kurzfristige Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub
Events, Bankette und Caterings mit hohem Personalbedarf für wenige Stunden
Hohe Fluktuation im Service und in der Küche
Drei Wege zu deinem Gastro-Personal
jobmensa ist Teil von jobvalley, dem führenden Personaldienstleister für flexibles Arbeiten. Du wählst das Modell, das zu deinem Bedarf passt – oder kombinierst sie.
1. Stellenanzeige schalten – für planbaren Bedarf
Du suchst feste Aushilfen für Wochenendschichten, Saisonkräfte oder Werkstudent*innen? Schalte deine Anzeige in 3 Minuten ab 0 €, erreiche über 100.000 Jobsuchende im Monat und wähle selbst aus den Bewerbungen aus. Bezahlung bequem per Rechnung. Jetzt Anzeige schalten
2. jobvalley Flex Digital – für kurzfristige Lücken
Krankmeldung am Samstag oder ein Bankett nächste Woche? Buche geprüfte Studierende digital in wenigen Minuten – ganz ohne eigenes Recruiting. Über 600.000 Aushilfen sind deutschlandweit verfügbar, ohne Grundgebühr und ohne Mindestabnahme. Aushilfen jetzt buchen
3. jobvalley Vermittlung – für langfristige Besetzung
Du suchst Schichtleitungen oder Mitarbeitende für die langfristige Personalplanung? Die jobvalley Vermittlung schlägt dir handverlesene Kandidat*innen vor, die zu deinen Anforderungen passen – im Schnitt in 41 Tagen bis zur Besetzung. Unverbindlich Beratung anfragen
In 3 Schritten zur Stellenanzeige für Gastro-Personal
Kostenlos registrieren: Arbeitgeberkonto in wenigen Minuten anlegen – ganz oben auf dieser Seite oder direkt hier.
Anzeige erstellen: Tätigkeit, Einsatzzeiten, Standort und Vergütung eintragen. Die Anzeige ist bis zu 30 Tage online und jederzeit bearbeitbar.
Bewerbungen erhalten: Passende Studierende, Schüler*innen und Berufseinsteiger*innen bewerben sich direkt bei dir – du entscheidest, wen du einstellst.
Diese Gastro-Jobs besetzt du über jobmensa
Ob Restaurant, Café, Bar, Hotel, Systemgastronomie oder Catering: Über jobmensa erreichst du Bewerber*innen für alle typischen Gastro-Tätigkeiten – als Aushilfe, Minijobber*in, Werkstudent*in oder Saisonkraft.
Service & Restaurant
Servicekraft / Kellner*in: Gäste empfangen, beraten, Bestellungen aufnehmen und servieren
Runner: Speisen und Getränke an die Tische bringen, abräumen und eindecken
Barkraft / Barkeeper*in: Getränke und Cocktails zubereiten, Theke betreuen
Theken- und Kassenkraft: Ausgabe, Kasse und Gästebetreuung in Café, Bäckerei und Systemgastronomie
Küche
Küchenhilfe: Vorbereitung, Schnippeln, Anrichten und Unterstützung am Pass
Spülkraft: Geschirr, Besteck und Küchengeräte reinigen und Ordnung halten
Frühstückskraft: Frühstücksbuffet aufbauen, auffüllen und abbauen
Hotellerie
Empfang & Rezeption: Check-in und Check-out, Gästefragen und Reservierungen
Housekeeping / Zimmerservice: Zimmer und öffentliche Bereiche vorbereiten
Bankett- und Konferenzservice: Räume eindecken, Tagungsgäste betreuen
Events & Catering
Catering-Helfer*in: Auf- und Abbau, Ausgabe und Service bei Veranstaltungen
Event-Aushilfe: Einlass, Garderobe und Getränkeausgabe bei Konzerten, Messen und Festen
Hostess / Host: Gäste begrüßen und betreuen bei Firmenevents und Messen
Warum Studierende ins Gastro-Team passen
Studierende sind genau dann verfügbar, wenn in der Gastronomie am meisten los ist: abends, am Wochenende und in den Semesterferien. Viele bringen bereits Erfahrung aus Service, Bar oder Küche mit, sind schnell eingearbeitet und springen auch kurzfristig ein. Dazu kommen günstige Beschäftigungsformen wie Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Werkstudentenjob – so planst du deine Personalkosten flexibel.
Rechtliches kompakt: Aushilfen in der Gastronomie beschäftigen
Studierende und Schüler*innen lassen sich in der Gastronomie unkompliziert beschäftigen – wenn du die wichtigsten Regeln kennst (Stand 2026):
Minijob
Minijobber*innen dürfen 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 € pro Stunde. Für dich fallen Pauschalabgaben an, für die Aushilfe ist der Verdienst in der Regel brutto gleich netto. Trinkgeld, das Gäste freiwillig geben, zählt nicht zum Arbeitsentgelt.
Kurzfristige Beschäftigung
Ideal für Saisonspitzen und Events: Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Werkstudent*innen
Eingeschriebene Studierende dürfen während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und zahlen nur in die Rentenversicherung ein. In den Semesterferien sind auch mehr Stunden möglich – perfekt für die Sommersaison.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer mit Lebensmitteln arbeitet – etwa in Küche, Service oder an der Theke – braucht vor dem ersten Einsatz eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Stelle. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Danach belehrst du als Arbeitgeber selbst – direkt nach Arbeitsbeginn und anschließend alle zwei Jahre.
Schüler*innen und Jugendarbeitsschutz
Für Jugendliche unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Sie dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. In Gaststätten dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bis 22 Uhr eingesetzt werden.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei jobvalley Flex Digital kümmert sich jobvalley um Arbeitsvertrag und Anmeldung der Aushilfen.
Gastro-Personal in deiner Stadt finden
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Egal ob Aushilfe für das Wochenende, Saisonkraft für den Sommer oder Werkstudent*in für die Rezeption: Mit jobmensa erreichst du die Menschen, die genau dann arbeiten wollen, wenn du sie brauchst. Kostenlos registrieren und Stellenanzeige schalten – oder kurzfristig Aushilfen über jobvalley Flex Digital buchen.








