Sicherheitspersonal finden: Einlass, Objektschutz & Ordner*innen

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Häufig gestellte Fragen zur Anzeigenschaltung auf jobmensa

Was kostet eine Stellenanzeige für Sicherheitspersonal auf jobmensa?

Du kannst bereits ab 0 € eine Stellenanzeige für Sicherheitsmitarbeitende, Ordner*innen, Einlasskontrolle und Empfangspersonal schalten. Für mehr Reichweite gibt es Premium-Platzierungen und Pakete, die sich nach der Anzahl deiner Jobs richten. Gezahlt wird bequem per Rechnung.

Was ist die Unterrichtung nach § 34a GewO?

Die Unterrichtung ist der Mindestnachweis für alle, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen. Sie findet bei der IHK statt, umfasst in der Regel 40 Unterrichtsstunden und endet ohne Prüfung. Themen sind unter anderem Recht, Umgang mit Menschen und Deeskalation.

Wann ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO Pflicht?

Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben, den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, die Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete sowie für leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt.

Brauchen Ordner*innen und Einlasskontrollen eine § 34a-Qualifikation?

Das hängt von der Aufgabe ab. Tätigkeiten ohne Bewachungscharakter wie Ticketscan, Garderobe, Besucherlenkung oder Empfang fallen in der Regel nicht unter § 34a. Übernimmt ein Dienstleister Bewachungsaufgaben für dich, brauchen seine Mitarbeitenden mindestens die Unterrichtung. Kläre Auflagen im Zweifel mit der Ordnungsbehörde.

Was ist das Bewacherregister?

Das Bewacherregister ist ein bundesweites Register, in dem Sicherheitsdienstleister ihre Bewachungsmitarbeitenden vor dem Einsatz anmelden müssen. Die zuständige Behörde prüft dabei unter anderem die Zuverlässigkeit und die vorgelegten Qualifikationsnachweise.

Brauche ich als Veranstalter eine Bewachungserlaubnis für eigene Ordner*innen?

In der Regel nicht, wenn du eigenes Personal nur für dein eigenes Hausrecht einsetzt, etwa bei deiner eigenen Veranstaltung. Beauftragst du einen Sicherheitsdienstleister, muss dieser eine Erlaubnis nach § 34a GewO haben. Behördliche Auflagen für deine Veranstaltung gelten unabhängig davon.

Was verdient Sicherheitspersonal pro Stunde?

Die Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Stand 2026). In der Sicherheitsbranche gelten häufig Tarifverträge mit höheren Löhnen, die sich nach Bundesland und Tätigkeit unterscheiden. Nenne Stundenlohn und Zuschläge für Nacht- und Wochenendschichten in deiner Anzeige.

Sind Studierende für Abend-, Nacht- und Wochenendeinsätze verfügbar?

Ja. Viele Studierende suchen gezielt Einsätze am Abend, am Wochenende und in den Semesterferien – genau dann, wenn Veranstaltungen stattfinden. Für Nachtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Zuschlag oder freie Tage vor, zwischen zwei Schichten müssen grundsätzlich elf Stunden Ruhezeit liegen.

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jobmensa ist ein Teil von jobvalley, dem führenden Personaldienstleister für flexibles Arbeiten. Durch unser großes Netzwerk an Talenten können wir dir individuell deine offenen Stellen besetzen.

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Sicherheitspersonal finden: das Wichtigste in Kürze

Kurz gesagt: Über jobmensa schaltest du Stellenanzeigen für Sicherheitsmitarbeitende, Ordner*innen, Einlasskontrollen und Empfangspersonal ab 0 € in 3 Minuten und erreichst über 100.000 Jobsuchende im Monat – vor allem Studierende und Berufseinsteiger*innen. Wichtig: Wer gewerblich fremdes Eigentum oder Personen bewacht, braucht mindestens eine Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung, für bestimmte Aufgaben die Sachkundeprüfung.

Jetzt kostenlos registrieren und Stellenanzeige für Sicherheitspersonal schalten

Wann brauchst du zusätzliches Sicherheitspersonal?

  • Veranstaltungen: Konzerte, Festivals, Messen, Sportevents und Firmenfeiern mit Einlass-, Ticket- und Taschenkontrollen

  • Saison und Feiertage: Weihnachtsmärkte, Stadtfeste, Silvester und Sommer-Events

  • Objektschutz: Empfang, Pforte und Kontrollgänge in Bürogebäuden, Industrie- und Logistikstandorten

  • Einzelhandel: Eingangskontrolle und Ladendetektiv-Einsätze, besonders im Weihnachtsgeschäft

  • Personalengpässe: Ausfälle im Schichtbetrieb bei Sicherheitsdienstleistern

So findest du passendes Sicherheitspersonal

jobmensa ist Teil von jobvalley, dem führenden Personaldienstleister für flexibles Arbeiten in Deutschland. Über jobmensa erreichst du Bewerber*innen für Sicherheits- und Servicejobs – egal ob du Sicherheitsdienstleister bist, Veranstaltungen organisierst oder Empfang und Pforte besetzen willst.

1. Stellenanzeige auf jobmensa – für Sicherheitsmitarbeitende und Ordner*innen

Schalte deine Anzeige ab 0 € und gib direkt an, welche Qualifikation du erwartest: Unterrichtung nach § 34a GewO, Sachkundeprüfung oder keine Vorkenntnisse (etwa für Garderobe, Besucherlenkung oder Ticketscan). So bewerben sich nur passende Kandidat*innen. Jetzt Anzeige schalten

2. jobvalley Vermittlung – für langfristige Besetzung

Für Schichtleitungen, Objektleiter*innen oder dauerhaft besetzte Empfangs- und Sicherheitsstellen schlägt dir die jobvalley Vermittlung handverlesene Kandidat*innen vor – im Schnitt in 41 Tagen bis zur Besetzung. Unverbindlich Beratung anfragen

In 3 Schritten zur Stellenanzeige für Sicherheitspersonal

  1. Kostenlos registrieren: Arbeitgeberkonto anlegen – im Formular oben auf dieser Seite oder direkt hier.

  2. Anzeige erstellen: Einsatzort, Art der Tätigkeit, nötige Qualifikation (§ 34a-Unterrichtung, Sachkunde), Schichtzeiten, Dienstkleidung und Vergütung eintragen.

  3. Bewerbungen erhalten und Nachweise prüfen: Passende Bewerber*innen melden sich direkt bei dir; vor dem Einsatz prüfst du Nachweise und meldest Bewachungspersonal im Bewacherregister an.

Diese Sicherheitsjobs besetzt du über jobmensa

Veranstaltungen

  • Ordner*in / Ordnungsdienst: Besucher*innen lenken, Flucht- und Rettungswege freihalten, Regeln durchsetzen

  • Einlass- und Ticketkontrolle: Tickets scannen, Taschen kontrollieren, Bändchen ausgeben

  • Crowd Management und Besucherlenkung: Wege ausschildern, Warteschlangen steuern, Informationen geben

  • Garderobe und Backstage-Service: Garderobe betreuen, Akkreditierungen prüfen

Objekt & Empfang

  • Empfang und Pforte: Besucher*innen anmelden, Ausweise ausgeben, Zutritt kontrollieren

  • Objektschutz / Werkschutz: Kontrollgänge, Schließdienste, Alarmverfolgung

  • Parkplatz- und Verkehrsregelung: Einweisung auf Firmen- und Veranstaltungsgeländen

Handel

  • Eingangskontrolle im Einzelhandel: Kund*innen begrüßen, Einlass steuern

  • Ladendetektiv*in: Diebstahlprävention im Laden (Sachkundeprüfung nötig)

Was ist die Unterrichtung nach § 34a GewO – und wann ist die Sachkundeprüfung nötig?

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht nach § 34a Gewerbeordnung mindestens eine Unterrichtung bei der IHK (in der Regel 40 Unterrichtsstunden, ohne Prüfung). Für bestimmte Tätigkeiten ist die anspruchsvollere Sachkundeprüfung vor der IHK Pflicht:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

  • Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv*innen)

  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher*innen)

  • Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende

  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Tätigkeiten ohne Bewachungscharakter – etwa Ticketscan, Garderobe, Besucherlenkung oder Empfang – fallen in der Regel nicht unter § 34a. Sicherheitsdienstleister brauchen außerdem selbst eine Bewachungserlaubnis und müssen ihr Personal vor dem Einsatz im Bewacherregister anmelden; dort wird auch die Zuverlässigkeit überprüft.

Was verdient Sicherheitspersonal pro Stunde?

Die Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (Stand 2026). In der Sicherheitsbranche gelten häufig Tarifverträge mit höheren Löhnen, die sich nach Bundesland und Tätigkeit unterscheiden. Prüfe, welcher Tarif für dich gilt, und nenne Stundenlohn sowie Nacht- und Wochenendzuschläge in der Anzeige.

Warum Studierende ins Sicherheits- und Veranstaltungsteam passen

Studierende sind genau dann verfügbar, wenn Veranstaltungen stattfinden: abends, am Wochenende und in den Semesterferien. Sie sind kommunikativ, behalten auch bei vielen Menschen den Überblick und lassen sich schnell auf Abläufe einweisen. Viele bringen bereits eine § 34a-Unterrichtung mit oder machen sie für einen Nebenjob.

Rechtliches kompakt: Aushilfen im Sicherheitsbereich beschäftigen

Beschäftigungsformen

  • Minijob: bis 603 € im Monat (2026); für die Aushilfe in der Regel brutto gleich netto, du zahlst Pauschalabgaben.

  • Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde (2026) – gilt auch für Aushilfen, Studierende und Minijobber*innen.

  • Kurzfristige Beschäftigung: sozialversicherungsfrei bei höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

  • Werkstudent*innen: in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien auch mehr; nur rentenversicherungspflichtig.

Eigenpersonal oder Sicherheitsdienstleister?

Setzt du eigenes Personal nur für dein eigenes Hausrecht ein – etwa Ordner*innen bei deiner eigenen Veranstaltung –, brauchst du als Veranstalter in der Regel keine Bewachungserlaubnis. Beauftragst du einen Dienstleister, muss dieser die Erlaubnis nach § 34a GewO haben. Kläre Auflagen im Zweifel mit der zuständigen Ordnungsbehörde.

Nachtarbeit und Ruhezeiten

Für Nachtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Zuschlag oder freie Tage vor. Zwischen zwei Schichten müssen grundsätzlich elf Stunden Ruhezeit liegen.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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