Werbungskosten sind finanzielle Kosten, die nominell beim Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen.Diese Kosten werden bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Lohnsteuer wirksam. Heißt: Hat der Steuerzahler im Laufe des Jahres genügend Werbungskosten angehäuft und ist in der Lage, diese auch zu belegen, ist eine Minderung des zu versteuernden Gesamteinkommens möglich.
Rechnungen sammeln
Indirekt bedeutet dies, dass der Steuerfreibetrag von aktuell 8.354 Euro pro Jahr durch die Werbungskosten ausgehebelt werden kann und ein Mehrverdienst möglich ist, ohne steuerlich im Nachteil zu sein. Aus studentischer Sicht sind in puncto Werbungskosten vor allem Fahrt- und Bildungskosten relevant. Bahntickets, Computer-Rechnungen, Buchquittungen und Co. helfen somit im Nachhinein ab einer bestimmten Höhe, Steuern zu sparen. Studenten, die sich schon selbstständig gemacht haben, können außerdem teilweise sogar Geschäftsessen absetzen oder ein Arbeitszimmer.
Allerdings muss man das ganze Jahr über schon daran denken, die Quittungen zu sammeln und aufzubewahren. Denn sie dienen beim Lohnsteuerjahresausgleich als Beweis. Außerdem müssen die Ausgaben auch klar von privaten Ausgaben trennbar sein. Werbungskosten können auch schon vor Ausübung des Berufes entstehen. So spricht das Einkommensteuergesetz auch ausdrücklich von Werbungskosten als "Aufwendungen zur Erwerbung ... von Einnahmen". Ein typisches Beispiel hierfür sind zum Beispiel Bewerbungskosten. Hier werden alle tatsächlichen Kosten für Inserate, Telefon, Porto, Fotokopien, Reisen anlässlich einer Vorstellung etc. anerkannt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit tatsächlich angetreten wird oder nicht. Falls man die Stelle nicht bekommt, spricht man auch von vergeblichen Aufwendungen. Entscheidend ist nur, dass ein ausreichender wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.
Pauschalbetrag bei 1000 Euro
Das Ganze hat jedoch einen kleinen, aber feinen Haken: Den so genannten Arbeitnehmerpauschalbetrag. Dieser wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuerkarte) vonseiten des Finanzamts pauschal abgezogen. Derzeit sind dies 1000 Euro pro Jahr, die bereits innerhalb des bei 8.354 Euro liegenden Steuerfreibetrags enthalten sind. Das bedeutet also, dass man als Arbeitnehmer beweisen muss, dass man mehr als 1000 Euro für Werbungskosten ausgegeben hat (und zwar glaubhaft, per Beleg), um einen positiven Effekt bei der Minderung der Lohnsteuerabgaben zu erwirken. Das heißt, ein erhöhter Freibetrag entsteht bei Studenten tatsächlich eher dann, wenn auch ein größerer Betrag zum Beispiel für einen neuen Laptop ausgegeben wurde.