Der Tarifvertrag: Welche Rechte er mit sich bringt

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Ein Tarifvertrag ist ein in sich abgeschlossener Vertrag zwischen tariffähigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerparteien. Der Tarifvertrag muss schriftlich festgehalten werden und hat zwingende Wirkung. Tarifvertragsparteien können zum Beispiel Gewerkschaften sein, oder einzelne Arbeitgeber oder auch Vereinigungen von Arbeitgebern.

Warum ein Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag soll eine Schutzfunktion für abhängige Beschäftigte sein und im Zweifelsfall die Entlohnung der Arbeit sicherstellen. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass bei Verträgen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und einzelnen Arbeitgebern, der Arbeitnehmer der schwächere und daher der zu schützende Partner ist. Geht es jedoch um Verträge zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband, wird beiden Partnern der gleiche Schutz eingeräumt. Tarifverträge tragen auch dazu bei, dass Arbeitnehmer an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und ihre Arbeitsbedingungen mitgestalten können. Natürlich immer alles in Maßen. Auch einen Arbeitskampf macht ein Tarifvertrag sehr viel aussichtsreicher. Streikt ein einzelner Arbeitnehmer, bleibt er entweder weitestgehend unbemerkt, oder muss im schlechtesten Fall sogar mit einer Kündigung rechnen. Findet ein Streik im Rahmen der Gewerkschaft statt, sind die Erfolgsaussichten deutlich besser und sehr viel nachhaltiger, da ein Tarifvertrag immer eine feste Gültigkeitsdauer hat.

Für Arbeitgeber haben solche Verträge zum Einen den Vorteil, dass sie nicht mit jedem neuen Mitarbeiter einzelne Verträge aushandeln müssen und auch Neid unter den Arbeitnehmern gar nicht erst aufkommt. Tarifverträge haben auch eine Art Kartellfunktion, die Löhne und Arbeitszeiten für eine ganze Branche festlegt und so alle Arbeitgeber zwingt mit den gleichen Arbeitskosten zu rechnen.

Arten von Tarifverträgen

Wenn es um Grundsätzliches wie Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch oder Ähnliches geht, spricht man meist von Mantel- oder Rahmentarifverträgen. Gelten solche Verträge nur in bestimmten Regionen, beispielsweise nur in einem bestimmten Bundesland, nennt man sie Flächen- oder Verbandstarifverträge. Einige große Unternehmen haben ihre eigenen Firmen- oder Haustarifverträge. Solche Unternehmen findet man in Deutschland zum Beispiel in der Automobilindustrie. In manchen Wirtschaftszweigen werden auch Branchentarifverträge zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband geschlossen. Tarifverträge, die die Vergütung regeln, werden Lohn-, Gehalts-, Vergütungs- oder Entgelttarifverträge genannt. Extraleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gehören meist nicht in den Vergütungstarifvertrag, sondern sind Bestandteil eines gesonderten Tarifvertrags.

Die sogenannten Betriebsvereinbarungen dürfen nicht mit Tarifverträgen gleichgesetzt werden und sind diesen unterzuordnen.