Gewerbeschein – Dein Weg in die Selbstständigkeit

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Arbeiten auf Gewerbeschein

Wer regelmäßig einer selbständigen Arbeit nachgehen will, benötigt einen Gewerbeschein – und wird somit zum Unternehmer. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich solche Tätigkeiten, die im engeren Sinne als wissenschaftlich, künstlerisch oder publizistisch zu charakterisieren sind. Hier reicht die Anforderung einer entsprechenden Steuernummer beim Finanzamt.

Viele Studenten entscheiden sich für das selbständige Jobben, um begleitend zum Studium schnell, flexibel und vergleichsweise unbürokratisch Geld verdienen zu können – und zwar auf Rechnung. Im Gegensatz dazu stehen diejenigen Jobs, die auf einem Arbeitsvertrag, Abrechnungen über Lohnsteuerkarte, Urlaubsregelungen und Kündigungsfristen beruhen. Jobs also, in denen man als Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht.

Wer selbständig auf Gewerbeschein arbeitet, ist hingegen ein sogenannter Auftragnehmer – und somit sein eigener Chef. Dies kann in berufspraktischer Hinsicht viele Vorteile mit sich bringen, beinhaltet aber auch Gefahrenpunkte. Informiere dich also vorher genau, ob du bereits im Studium selbstständig arbeiten willst.

Jetzt passende Nebenjobs finden! Was gilt es zu beachten?

Um auf Gewerbeschein arbeiten und trotzdem regulär mit allen finanziellen Vorteilen Student bleiben zu können, müssen einige Dinge beachtet werden. Dies betrifft: Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Freibeträge – allesamt zentrale Themen bei der selbständigen Arbeit auf Rechnung. Hier einige Aspekte:

  • Gewerbescheine sind auf Antrag bei kommunalen Ämtern zu erwerben (Kostenpunkt: 15-60 Euro)

  • Als Auftragnehmer stellst du Rechnungen, bis zu einem bestimmten Betrag ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben

  • Überschreiten die Einkünfte den Steuerfreibetrag von 8.354 Euro jährlich, liegt Steuerpflicht vor

  • Du bist als Selbständiger nicht gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert

  • Der Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt

  • Die Haftung für mangelnde Qualität oder Nichterfüllung liegt beim Auftragnehmer (Student)

  • Je nach Verdiensthöhe verliert man Ansprüche auf staatliche Förderungen (z. B. Kindergeld, BAföG → s.u.)

Wer kann auf Gewerbeschein arbeiten? Und was sind Gewerbebetriebe?

Das selbständige Jobben bietet sich insbesondere dann an, wenn man einen oder mehrere Jobs dauerhaft bzw. wiederkehrend ausführen möchte. Es treffen hier nicht mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander, sondern Auftragnehmer und Auftraggeber. Der selbständige Student tritt gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber als freier Unternehmer auf und stellt seine erbrachte Leistung in Rechnung. Heißt: Der Student ist dann zum Beispiel als selbständiger Host, Promoter, Grafiker, Interviewer, Unternehmensberater oder Bürodienstleister unterwegs.

Arbeitsbereiche, in denen ein Gewerbeschein Sinn macht:

  • industrielle Fertigung

  • Handwerk und handwerksnahe Berufe (mit Ausnahme künstlerischer Tätigkeiten)

  • Groß- und Einzelhandel

  • Gastronomie und Hotellerie

  • „Einfache“, haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigungen oder Reparaturen)

  • Vertreter, Vermittler und Agenturen sowie Geld- und Vermögensberater

  • Unabhängig von der Art der Tätigkeit gelten darüber hinaus alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.) automatisch als gewerblich.

Vorsicht beim Gewerbeschein - Scheinselbständigkeit vermeiden!

Ganz ärgerlich würde der Job auf Gewerbeschein dann, wenn am Ende Scheinselbständigkeit vorläge – gleichzusetzen mit Schwarzarbeit! Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine auf dem Papier als Unternehmer auftretende Person in Wahrheit/de facto den Status eines ganz normalen Arbeitnehmers hat. Der Gesetzgeber sieht hierin einen klaren arbeitsrechtlichen Verstoß, durch den steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten unerfüllt bleiben. Heißt: Wer selbständig auf Gewerbeschein arbeitet, muss sich inhaltlich und auch mit Blick auf die Zuständigkeit klar von einem vertraglich gebundenen Arbeitnehmer abgrenzen. Wichtige Merkmale hierfür können beispielsweise die Weisungsungebundenheit (kein Vorgesetzter) und die räumliche Trennung (eigenes Büro) vom auftraggebenden Unternehmen sein.

Auf unterschiedliche Verdienstgrenzen achten

Kleinunternehmerregelung: Gewerbetreibende mit einem Umsatz bis maximal 17.500 Euro pro Jahr zzgl. Steuern sind Kleinunternehmer. Betreffende Studenten sind nicht dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer gesondert aufzuführen. Deklariert wird dies auf Rechnungen durch den Hinweis: "Gemäß § 19 (1) UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer."

BaföG und Kindergeld: Ab einem gewerblichen Gewinn von ca. 4.000 Euro jährlich (vor Steuern) verlieren selbständig arbeitende Studenten den BaföG-Anspruch. Selbiges gilt für den elterlichen Anspruch auf Kindergeld, sobald der jährliche Verdienst 8.004 Euro übersteigt.

Fazit

  • Mit einem Gewerbeschein trägst du als Student auch alle Risiken wie die Haftung gegenüber dem Auftraggeber. Diese potenziellen Probleme solltest du z. B. mit einer Unfallversicherung absichern

  • Wenn du weniger als 8.354 Euro im Jahr verdienst, musst du keine Einkommenssteuer zahlen

  • Das Kindergeld fällt weg, wenn du über den Gewerbeschein zu viel verdienst – rund 7.000 Euro pro Jahr sind hier nur erlaubt

  • Die gewerbliche Tätigkeit betrifft auch das BAföG, das schon ab einem Gewinn von ca. 4.000 Euro jährlich wegfällt

  • Es lohnt sich daher, genau abzuwägen, welche Zahlungen bei welchen Verdienstgrenzen auf dich zukommen und welcher Gewinn durch das Gewerbe sich damit überhaupt rentiert