Möchtest du dir am Wochenende oder in den Ferien mit Schülerarbeit etwas dazuverdienen? Eine gute Idee – wenn du die Regeln kennst. Für Schüler*innen, die arbeiten möchten, gibt es nämlich Altersgrenzen: Ab 13 Jahren sind für Schüler*innen kleine Nebenjobs erlaubt, ab 15 darf es in den Ferien etwas mehr sein, ähnlich wie bei Studierenden: im Rahmen von Ferienjobs bzw. kurzfristiger Beschäftigung.
Auch sonst sind bei Schülerarbeit sowohl Parallelen als auch Unterschiede zu Studentenjobs und anderer “Erwachsenenarbeit” zu verzeichnen. Hier liefern wir dir einen Überblick über das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere Punkte – damit du Bescheid weißt. Viel Spaß beim Lesen!