Arbeiten in den Schulferien: Darauf musst du beim Ferienjob achten

21.07.2021

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Author: Redaktion
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Wie man Geld und Schule unter einen Hut bringt

Kein Geld mehr auf dem Konto? Wer sein Taschengeld in den Schulferien aufbessern will, hat einiges zu beachten.

Sie sind jung und brauchen das Geld: Vor allem in den Ferien wollen zahlreiche Schüler ihr leergefegtes Konto wieder füllen. Denn oft ist es so, dass neben der Schule nicht genügend Zeit vorhanden ist, um jobben zu gehen. Wichtige Fragen sind: Wie viel darf man in den Schulferien arbeiten und wie viel darf man verdienen, ohne Kindergeld oder BAföG zu riskieren? Das Wichtigste hier auf einen Blick:

Was gilt es zu beachten?

  • Du darfst nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate am Stück im Kalenderjahr arbeiten

  • Der Verdienst ist dabei unerheblich

  • Als BAföG-Empfänger darfst du monatlich nur bis zu 400 Euro hinzuverdienen (und nicht 450 Euro wie bei einem Minijob)

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Schüler zahlen keine Versicherungsbeiträge

Schüler, die in den Ferien einem 450-Euro-Job nachgehen, müssen sich um Steuern und Sozialabgaben keine Gedanken machen. Diese Jobs sind nicht steuerpflichtig. Kurzfristige Arbeitsverhältnisse wie Ferienjobs sind außerdem grundsätzlich sozialversicherungsfrei, sofern sie 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück nicht überschreiten. In diesem Falle entfällt auch die Rentenversicherungspflicht. Wer doch länger als 50 Tage arbeitet und dabei mehr als 450 Euro verdient, wird (auch rückwirkend) versicherungspflichtig. Achtung: Für BAföG-Empfänger gilt nicht die Regelung der Minijobs (450-Euro), diese dürfen maximal 400 Euro dazuverdienen.

Regelungen, wenn die Eltern Hartz IV empfangen

Doch was ist, wenn die Eltern Hartz IV bekommen? Seit Juni 2010 dürfen Kinder von Hartz-IV-Empfängern, die in den Ferien nicht länger als vier Wochen jobben, bis zu 1.200 Euro verdienen, ohne dass es zu einer Leistungskürzung bei den Eltern kommt. Anders ist es, wenn die Kinder regelmäßig jobben oder der Sommerferienjob länger als vier Wochen dauert. Dann wird das Einkommen der Kinder aus dem Nebenjob angerechnet und es dürfen nur noch 100 Euro behalten werden. So oder so müssen die Eltern den Nebenjob der Kinder der zuständigen Arbeitsagentur melden.

Schülerjob und BAföG?

Ob du als Schüler BAföG-berechtigt bist, hängt nicht nur von der Art der Schule ab, die du besuchst, sondern auch – je nach Schulart – auch noch von weiteren Faktoren. Darüber solltest du dich bei deinem zuständigen BAföG-Amt im Vorfeld informieren.

Für diejenigen, die es bereits wissen und BAföG bekommen, gibt es gute Neuigkeiten: Als BAföG-Empfänger darfst du monatlich bis zu 400 Euro verdienen, ohne dass dein Nebenjob Auswirkungen auf das BAföG hat. Dabei kannst du in den einzelnen Monaten des Jahres, z. B. den Schulferien, sogar deutlich mehr verdienen, denn für die Berechnung des BAföG ist nur dein Gesamtverdienst im sogenannten „Bewilligungszeitraum“ (meist 12 Monate) maßgeblich. Im Jahr darfst du also 4.800 Euro (400 Euro x 12 Monate) verdienen. Dem BAföG-Amt ist es egal, ob du regelmäßig Geld verdienst oder nur in den Schulferien arbeiten gehst: Wichtig ist allein, dass du durchschnittlich nicht mehr als 400 Euro verdienst.

Wenn du mehr als 400 Euro im Monat bzw. 4.800 Euro im Jahr verdienst, wird der über die Grenzen hinausgehende Betrag monatlich von dem dir zustehenden BAföG abgezogen.

Ein Beispiel: Du hast in den Sommerferien zusätzlich zu deinem regulären Nebenjob, der dir monatlich 330 Euro bringt, in einer Fabrik gearbeitet und dafür 1.200 Euro bekommen. Im gesamten Bewilligungszeitraum kommst du damit auf 3.960 + 1.200 Euro = 5.160 Euro Einkommen. Die Differenz zwischen deinem tatsächlichen Einkommen und der Einkommensgrenze beim BAföG (5.160 Euro - 4.800 Euro) beträgt somit 360 Euro. Diese Differenz wird nun durch die Anzahl der Monate deines Bewilligungszeitraums geteilt  (360 Euro : 12 Monate = 30 Euro) und dir monatlich von deinem BAföG abgezogen.

Nicht vergessen: Wer bereits einen Nebenjob hat, wenn er BAföG beantragt, muss diesen melden. Wer bereits BAföG empfängt und einen neuen Job annimmt, muss dem Amt Bescheid geben. Achtung: Es werden Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern durchgeführt.

Es gibt außerdem einen ganz legalen Trick, wie man das beim BAföG angerechnete Einkommen senken kann: Vom verdienten Geld dürfen monatlich bis zu 205 Euro für besondere Ausbildungskosten abgezogen werden. Dazu zählen z. B. belegbare Kosten für Fachbücher oder Exkursionen. Im Höchstfall kann man zu den 4.800 Euro noch zusätzlich 2.460 Euro hinzuverdienen und das ohne BAföG-Kürzung.

Nebenjob und Kindergeld?

Für andere staatliche Leistungen wie das Kindergeld ist das Einkommen aus einem Nebenjob entscheidend. Wenn das Einkommen eines Kindes die Summe von 8.354 Euro im Jahr überschreitet, können die Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld verlieren und müssen es unter Umständen zurückzahlen.

Fazit:

  • Schüler müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Jobbt man nicht mehr als zwei Monate am Stück oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr, müssen auch keine Versicherungsbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.

  • BAföG-Empfängern wird der Eigenverdienst im Bewilligungszeitraum monatlich nicht angerechnet, solange der Verdienst bei durchschnittlich 400 Euro im Monat bzw. 4.800 Euro im Jahr liegt.

  • Solange dein Einkommen nicht die Grenze von 8.354 Euro im Jahr überschreitet, ist der Anspruch auf Kindergeld deiner Eltern nicht gefährdet