Als Rettungsschwimmer:in bist du für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständig. Dafür benötigst du einen Erste Hilfe Kurs oder Erste Hilfe Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der BAGEH. Die Aus- oder Fortbildung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Ausserdem benötigst du ein gültiges Rettungsschwimmabzeichen, mindestens Silber. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein. Die genauen Anforderungen für das Abzeichen findest du hier.
Du hast noch keinen Rettungsschein oder die Erste Hilfe Ausbildung, bist aber bereit diese zu absolvieren, unterstützen wir dich dabei sehr gerne!
Für unsere anderen Jobs, wie z.B. Verkäufer am Kiosk sind diese Anforderungen natürlich nicht benötigt.
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