Studium und Vollzeitjob: Die Semesterferien machen es möglich
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- Autor:in
- jobmensa Redaktion
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Kurzgesagt
Der Artikel motiviert Studierende dazu, die Semesterferien für Vollzeitjobs (bis zu 40 Wochenstunden) zu nutzen, um finanzielle Spielräume für Reisen oder Wünsche zu schaffen. Er erläutert, dass Arbeitgeber gerade in dieser Zeit einen hohen Bedarf an qualifizierten Aushilfen haben. Dabei werden zentrale regulatorische Aspekte beleuchtet: der Grundfreibetrag zur Steuervermeidung, die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen für kurzfristige Beschäftigungen sowie die Auswirkungen auf den BAföG-Satz und die Familienversicherung. Plattformen wie Jobmensa unterstützen dabei als Vermittler und Berater.
- Maximale Arbeitskraft nutzen: In den Semesterferien entfällt die 20-Stunden-Regel, sodass Studierende durch eine 40-Stunden-Woche schnell hohe Summen ansparen können.
- Kurzfristige Beschäftigung als Steuervorteil: Wer innerhalb von 70 Tagen oder drei Monaten im Kalenderjahr bleibt, profitiert von vereinfachten Abgabenregelungen, sofern das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt.
- Finanzielle Grenzwerte wahren: Um Kürzungen beim BAföG oder den Verlust der kostenlosen Familienversicherung zu vermeiden, müssen die Zuverdienstgrenzen (ca. 5.400 € im Bewilligungszeitraum bzw. 450 € monatlich im Minijob) genau geprüft werden.
Bald ist das Sommersemester schon wieder vorbei! Der Lernstress lässt auch so langsam nach und mit den Kommiliton*innen schweifen die Gespräche immer mehr in Urlaubsplanungen ab. Mit Blick aufs Konto würde die Wahl wohl auf Balkonien fallen. Du aber willst mal raus und brauchst einen wohlverdienten Tapetenwechsel ‒ fernab vom Unistress.
Studieren und Vollzeit arbeiten? Das geht – in den Semesterferien!
Die Zeit ist da, die Kohle nicht. Gar kein Problem! Die Semesterferien sind der perfekte Zeitpunkt um Studium und Vollzeitjob zu vereinbaren! Such dir jetzt einen Vollzeitjob in den Semesterferien und finanziere deinen nächsten Urlaub.
Die Semesterferien richtig nutzen
Wir können dir sicherlich zu einem lukrativen Nebenjob in der vorlesungsfreien Zeit verhelfen, denn viele Arbeitgeber*innen haben gerade jetzt einen Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen. Und da kommst du ins Spiel!
Das Extra-Einkommen kannst du beiseite legen und dir individuelle Wünsche erfüllen. Arbeite bis zu 40 Wochenstunden und blicke einer stattlichen Summe am Monatsende auf deinem Konto entgegen. Wie wäre es zum Beispiel mit einer größeren Reise (sobald dies wieder möglich ist) oder einer kleinen, dafür aber ohne den ständig prüfenden Blick ins Portmonnaie?
Wir möchten dich natürlich bestens darauf vorbereiten. Denn sobald du die Entscheidung getroffen hast, Vollzeit zu arbeiten, solltest du gleichzeitig besondere gesetzliche Regelungen beachten.
Vollzeitjob in den Semesterferien – das solltest du beachten
Jaja das ist so eine Sache mit diesen bürokratischen Regeln. Aber keine Sorge, wir helfen dir, dein Wissen darüber noch einmal aufzufrischen. So sollte dem Start in deinen Vollzeitjob nichts mehr im Wege stehen. Du erinnerst dich sicher an …
… den Grundfreibetrag.
Der aktuelle Grundfreibetrag liegt seit Januar 2022 bei 9.984 Euro pro Jahr. Was bedeutet, dass für dich die monatlichen Steuerabgaben entfallen, solange du dich mit deinem Nettoeinkommen insgesamt im gegebenen finanziellen Rahmen bewegst.
… höchstens 70 Arbeitstage.
Eine kurzfristige Beschäftigung darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern.
Befindest du dich im Urlaubssemester, hast du leider keinen Anspruch auf diese Regelung.
… die BAföG-Regelung.
Wer monatlich Bafög bezieht, muss die Einkommensgrenze von circa 5.400 Euro im Bewilligungszeitraum im Auge behalten. Überschreitest du diese, ist es möglich, dass dein BAföG-Satz gekürzt wird.
… diese Krankenversicherung.
Bei jeglicher Beschäftigung musst du natürlich privat oder gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert sein. Das gilt auch für einen Vollzeitjob in der vorlesungsfreien Zeit. Wenn du einen Minijob ausübst und monatlich bis zu 450 Euro verdienst, kannst du in der Familienversicherung bleiben und bist von der studentischen Versicherung verschont.
Mit Jobmensa an deiner Seite
Schnell merkst du, dass du bei uns bestens aufgehoben bist. Wir besorgen dir nicht nur deutschlandweit die besten Jobs aller Art, sondern kümmern uns auch darüber hinaus um dich. Das hört sich gut an? Dann melde dich kostenlos auf jobmensa.de an und nimm dein Glück selbst in die Hand ‒ wir begleiten dich gerne. Deiner nächsten Reise, oder was auch immer auf deiner Wunschliste steht, sollte so nichts mehr im Wege stehen!
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ferienjob im Vollzeitmodus die effektivste Methode ist, um das „Projekt Urlaubskasse“ erfolgreich abzuschließen. Die vorlesungsfreie Zeit bietet die rechtliche Freiheit, ohne schlechtes Gewissen und ohne Abzüge beim studentischen Status ordentlich Geld zu verdienen. Wichtig bleibt jedoch die saubere Dokumentation der Arbeitstage und des Einkommens, um nicht ungewollt in die Steuerfalle zu tappen oder BAföG-Ansprüche zu gefährden. Mit einer guten Planung wird der Sommerjob so zum Sprungbrett für den nächsten großen Tapetenwechsel.
Häufige Fragen
Darf ich im Urlaubssemester auch von der 70-Tage-Regel profitieren?
Nein. Der Artikel weist explizit darauf hin, dass die Sonderregelungen für die kurzfristige Beschäftigung im Urlaubssemester nicht greifen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag aktuell?
Gemäß dem Artikel (Stand 2022) liegt der Grundfreibetrag bei 9.984 Euro pro Jahr. Wer darunter bleibt, zahlt effektiv keine Einkommensteuer.
Was passiert mit meinem BAföG, wenn ich in den Ferien zu viel verdiene?
Wenn du die Grenze von ca. 5.400 Euro im Bewilligungszeitraum überschreitest, kann es zu einer Anrechnung deines Verdienstes und somit zu einer Kürzung deiner monatlichen BAföG-Zahlungen kommen.
Kann ich während des Vollzeitjobs in der Familienversicherung bleiben?
Das ist schwierig. Die Familienversicherung ist meist an die Minijob-Grenze (hier mit 450 € angegeben) geknüpft. Bei einem Vollzeitjob mit entsprechend hohem Gehalt musst du dich für diesen Zeitraum oft studentisch versichern.
Wie viele Stunden darf ich in den Semesterferien maximal arbeiten?
In der vorlesungsfreien Zeit gibt es seitens der Sozialversicherung keine Beschränkung auf 20 Stunden; du kannst also bis zu 40 Stunden pro Woche (Vollzeit) arbeiten.

