Kurzfristige Beschäftigungen

Kategorie
Work
Autor:in
jobmensa Redaktion
Aktualisiert am
Lesezeit
3 Min. Lesezeit
Kurzfristige Beschäftigungen

Kurzgesagt

Der Artikel erläutert die kurzfristige Beschäftigung als spezielles Minijob-Modell, das auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück pro Kalenderjahr begrenzt ist. Der wesentliche Vorteil für Studierende liegt in der Sozialversicherungsfreiheit: Unabhängig von der Höhe des Verdienstes fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Der Text weist darauf hin, dass bei mehreren Jobs die Einsatzzeiten addiert werden müssen und ab einer gewissen Dauer (über 3 Monate bzw. 70 Tage) die Rentenversicherungspflicht eintritt. Zudem wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit erklärt, welches sicherstellt, dass der Job nicht zur primären Lebenssicherung dient.

  • Zeit statt Geld als Grenze: Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist der Verdienst ungedeckelt; entscheidend für die Abgabenfreiheit ist lediglich die Einhaltung der 70-Tage- bzw. 3-Monats-Regel.
  • Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung: Solange die Zeitgrenzen gewahrt bleiben, entfallen die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung komplett.
  • Kumulierungsgebot: Werden im Kalenderjahr mehrere kurzfristige Jobs ausgeübt, müssen alle Arbeitstage zusammengerechnet werden, um die Versicherungspflicht (insbesondere Rentenversicherung) zu prüfen.

Für viele Studierende ist die vorlesungsfreie Zeit die Haupteinnahmequelle des Jahres. Doch wer in den Semesterferien „Vollgas“ geben möchte, stößt schnell auf die Frage nach Abgaben und Versicherungen. Hier bietet das Modell der kurzfristigen Beschäftigung eine attraktive Sonderform des Minijobs. Im Gegensatz zum klassischen 520-Euro-Job steht hier nicht die Verdiensthöhe, sondern die zeitliche Befristung im Fokus. Wer die gesetzlichen Zeitrahmen versteht, kann hohe Summen verdienen, ohne dass das Bruttoeinkommen durch Sozialabgaben geschmälert wird – ein entscheidender Vorteil für die Reisekasse oder das nächste Semester.

Steuerliche Vorteile durch die kurzfristige Beschäftigung

Neben dem 450-Euro-Job ist die kurzfristige Beschäftigung ebenso eine Ausprägung des Minijobs. Viele Studierende gehen neben dem Studium einem Minijob nach. So nutzen sie ihre freie Zeit sinnvoll und können sich etwas für das nächste Semester ansparen oder in den Urlaub fahren. Immer wieder tauchen dabei jedoch Fragen auf: Muss ich Sozialabgaben zahlen und wenn ja: in welcher Höhe? Gesetzlich sind Studierende bei einem solchen Studentenjob wie alle anderen Arbeitnehmenden in einem Beschäftigungsverhältnis. Allerdings gibt es für sie Ausnahmeregelungen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Was gilt es zu beachten?

  • Eine kurzfristige Beschäftigung darf insgesamt 70 Tage pro Jahr oder maximal 3 Monate am Stück ausgeführt werden

  • Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle

  • Wer mehrere solcher Jobs hat, muss seine Arbeitszeit addieren

  • Dauert der Aushilfsjob länger als drei Monate, ist man rentenversicherungspflichtig. Das gilt jedoch nicht für die anderen Sozialversicherungen

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich um einen Minijob, der laut Arbeitsvertrag auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück im Kalenderjahr beschränkt ist. Diese Form des Jobbens ist besonders für diejenigen interessant, die z. B. nur in den Semesterferien arbeiten wollen. Kennzeichnend für eine kurzfristige Beschäftigung sind die Art der Arbeit (z. B. ein mehrtägiger Messejob) oder die von Beginn an zeitliche Befristung des Arbeitsvertrages.

Versicherungs- und beitragsfrei

Eine Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfällt, wenn diese Form der Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres (Januar-Dezember) keine drei Monate oder 70 Arbeitstage überschreitet. Die Drei-Monate-Regelung gilt nur, wenn mindestens fünf Tage in der Woche gearbeitet wird, andernfalls gilt die 70-Arbeitstage-Regelung. Die Höhe des Verdienstes spielt bei der kurzfristigen Beschäftigung für die Sozialversicherungen keine Rolle.

Jedoch müssen Arbeitgebende bei einem Verdienst über 450 Euro überprüfen, ob die arbeitnehmende Person berufsmäßig arbeitet, denn: wer berufsmäßig arbeitet, darf nicht kurzfristig beschäftigt werden. Berufsmäßigkeit bedeutet, sich über die kurzfristige Beschäftigung den Lebensunterhalt zu sichern.

Es ist möglich, mehrere kurzfristige Beschäftigungen nebeneinander auszuüben. Hierbei ist man ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei mehreren Beschäftigungen muss die Arbeitszeit jedoch addiert werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Arbeitsverhältnis nicht bei ein und demselben Arbeitgeber oder Arbeitgeberin ist. Zudem dürfen die beiden Jobs nicht direkt aufeinander folgen, minimum ein Monat muss dazwischen liegen. Bei mehreren kurzfristigen Aushilfsjobs kommt oft ein größerer Zeitraum zusammen. Bei überschrittener Grenze wird man rentenversicherungspflichtig.

Fazit

  • Um kurzfristig beschäftigt zu sein, darfst du maximal 70 Tage oder 3 Monate am Stück pro Kalenderjahr arbeiten.

  • Die Arbeit in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis ist – unabhängig vom Verdienst – sozialversicherungsfrei.

  • Hast du einen oder mehrere kurzfristige Beschäftigungen für insgesamt mehr als drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr, musst du Beiträge für die Rentenversicherung zahlen.

  • Überschreiten deine Aushilfsjobs die Grenze von 26 Wochen pro Jahr, giltst du als sozialversicherungspflichtige, arbeitnehmende Person und musst Beiträge zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich in einer kurzfristigen Beschäftigung maximal verdienen?

Die Höhe des Verdienstes spielt für die Sozialversicherungsfreiheit keine Rolle. Sie können theoretisch auch hohe Summen (z. B. in einem gut bezahlten Messejob) verdienen, solange Sie innerhalb der Zeitgrenzen bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen der 3-Monats- und der 70-Tage-Regel?

Die 3-Monats-Regel greift, wenn Sie mindestens fünf Tage pro Woche arbeiten. Arbeiten Sie an weniger als fünf Tagen wöchentlich, wird die 70-Arbeitstage-Regelung als Maßstab herangezogen.

Muss ich Rentenversicherung zahlen?

Nur wenn die Beschäftigung (oder die Summe mehrerer Beschäftigungen) im Kalenderjahr länger als drei Monate bzw. 70 Tage dauert. Bis zu dieser Grenze bleibt auch die Rentenversicherung beitragsfrei.

Was bedeutet „Berufsmäßigkeit“?

Das bedeutet, dass die Arbeit für Sie von untergeordneter Bedeutung sein muss (z. B. neben dem Studium). Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt primär durch diese kurzfristigen Jobs bestreiten, gilt das Modell nicht mehr und es werden Abgaben fällig.

Kann ich zwei kurzfristige Jobs direkt nacheinander machen?

Laut Artikel sollten bei unterschiedlichen Arbeitgebern mindestens ein Monat Pause zwischen den Jobs liegen, damit sie nicht als zusammenhängend gewertet werden und die Zeitgrenzen überschreiten.

Beitrag teilen