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Minijob anmelden: Das musst du als Student*in beachten
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jobmensa Redaktion
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Kurzgesagt:
Ein Minijob ist für Studierende eine flexible Möglichkeit, neben dem Studium Geld zu verdienen, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Entscheidend ist die Grenze von 538 Euro monatlich (Stand 2025), um steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile zu nutzen. Es gibt zwei Hauptformen: den geringfügig entlohnten und den kurzfristigen Minijob. Die Anmeldung erfolgt durch dendie Arbeitgeberin über die Minijob-Zentrale. Für Studierende gilt dabei: Arbeitsvertrag, Versicherungsschutz, Einkommensgrenzen (z. B. beim BAföG) und Rentenversicherungspflicht sollten unbedingt beachtet werden. Wer gut informiert ist, kann rechtssicher jobben und gleichzeitig wichtige Praxiserfahrungen sammeln.
- Ein Minijob bleibt bis 538 Euro/Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (außer Rentenversicherung) – ideal für Studierende mit wenig Zeit.
- Die Anmeldung erfolgt immer durch den*die Arbeitgeber*in über die Minijob-Zentrale – inklusive aller erforderlichen Unterlagen.
- Beim BAföG zählt der Minijob zum anrechenbaren Einkommen – Überschreitungen des Freibetrags können zu Kürzungen führen.
Ein Minijob bietet Studierenden eine attraktive Möglichkeit, neben dem Studium Geld zu verdienen – flexibel, oft ohne große Verpflichtungen und mit geringen Abgaben. Doch es gibt einiges zu beachten, damit du finanzielle Vorteile nutzt, ohne Nachteile bei Steuern, Sozialabgaben oder BAföG zu riskieren. Das Thema Minijob ist eng mit der rechtlichen Definition der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland verbunden. In diesem Artikel erhältst du einen Überblick über das Thema Minijob-Anmeldung und die wichtigsten gesetzlichen Regelungen in Deutschland.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 538 Euro (Stand 2025). Es gibt zwei Formen:
Geringfügig entlohnter Minijob: Regelmäßige Tätigkeit mit festem Einkommen bis 538 Euro/Monat
Kurzfristiger Minijob: Maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr (Beschäftigungsdauer), unabhängig vom Verdienst – geeignet für Saison- oder Ferienjobs
Neben diesen beiden Formen gibt es verschiedene Arten von Minijobs, die sich nach Art der Beschäftigung unterscheiden, etwa als kurzfristige oder dauerhafte Aushilfe. Die rechtlichen Grundlagen der geringfügigen Beschäftigung regeln, welche Anforderungen für Arbeitgeber*innen und Minijobber*innen gelten. Das Arbeitsentgelt ist dabei entscheidend für die Einordnung der Beschäftigung und die Verdienstgrenze.
Minijobs werden häufig als Aushilfe in Unternehmen, Privathaushalten oder Privathaushalte sowie Privathaushalten ausgeübt. Besonders bei Haushaltshilfen im Privathaushalt gelten Besonderheiten: Die Anmeldung erfolgt hier über das Haushaltsscheck-Verfahren, das die Abwicklung vereinfacht.
Alle Beschäftigungen einer Person müssen bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu kennen, um Fehler zu vermeiden. Dieser Artikel fasst alles Wichtige zum Thema Minijob-Anmeldung zusammen.
Die wichtigsten Punkte und Schritte bei der Anmeldung eines Minijobs
Überblick über die Arten von Minijobs und deren Besonderheiten
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung (z.B. Betriebsnummer beantragen, Meldung bei der Minijob-Zentrale)
Wichtige Punkte zu Arbeitsentgelt, Beschäftigungsdauer und Sozialversicherung
Besonderheiten bei Haushaltshilfen im Privathaushalt und Nutzung des Haushaltsscheck-Verfahrens
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Vorteile und Nachteile eines Minijobs
Minijobs bieten sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen zahlreiche Vorteile. Für Unternehmen ist die Beschäftigung von Minijobbern besonders attraktiv, da sie flexibel auf Personalbedarf reagieren und unkompliziert Aushilfen einstellen können. Die Personalkosten bleiben überschaubar, und die Einstellung auf Minijob-Basis ermöglicht es, neue Mitarbeitende zunächst kennenzulernen, bevor eine Festanstellung in Betracht gezogen wird.
Auch für Arbeitnehmer*innen, insbesondere Studierende, sind Minijobs eine gute Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine Beschäftigung zu finden. Die flexible Arbeitszeitgestaltung erleichtert es, Job und Studium miteinander zu vereinbaren. Zudem ist der Einstieg in verschiedene Branchen möglich, was wertvolle Einblicke und praktische Erfahrungen bringt.
Allerdings gibt es auch Nachteile: Die Arbeitszeit ist begrenzt, und das monatliche Arbeitsentgelt darf die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Minijobber*innen sind zudem nicht in allen Bereichen der Sozialversicherung abgesichert, was sich langfristig auf die Absicherung auswirken kann. Es ist daher wichtig, dass sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen die Vor- und Nachteile eines Minijobs kennen, um eine faire und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Wie meldet man einen Minijob an?
Die Anmeldung übernimmt in der Regel der*die Arbeitgebende bei der Minijob-Zentrale. Für die Anmeldung wird eine Betriebsnummer benötigt, die beim Antrag über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann. Die Anmeldung und Verwaltung von Minijobs kann auch online über den Minijob-Manager erfolgen. Im Rahmen des Beitragsverfahrens ist der*die Arbeitgeber*in verpflichtet, die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge korrekt durchzuführen und die jeweiligen Beiträge abzuführen. Bei der Anmeldung müssen auch Angaben zu weiteren Beschäftigungen und zur Höhe des Arbeitsentgelts gemacht werden. Die Kommunikation mit der Minijob-Zentrale kann über das Postfach im Online-Portal oder per E-Mail erfolgen. Für Minijobs im Gewerbe und im Privathaushalt gelten unterschiedliche Verfahren. Zudem besteht für Minijobber*innen grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, es kann jedoch eine Befreiung von der Rentenversicherung beantragt werden. Bei Beendigung des Minijobs ist eine Abmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann auch beim Jobcenter relevant sein, insbesondere zur Vermeidung von Schwarzarbeit. Im Fall von Fehlern oder Versäumnissen bei der Anmeldung droht eine Strafe, da dies als Schwarzarbeit gewertet werden kann und Bußgelder nach sich zieht.
Du selbst musst keine Beiträge zahlen, solltest aber folgende Unterlagen bereithalten:
Steuer-ID und Geburtsdatum
Sozialversicherungsnummer (bei der Krankenkasse erfragbar)
Nachweis über Krankenversicherung
Immatrikulationsbescheinigung
Achte darauf, dass du korrekt als „geringfügig Beschäftigte*r“ oder „kurzfristig Beschäftigte*r“ erfasst wirst. Falls du zusätzlich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder bereits einen weiteren Job hast, ist dies ebenfalls bei der Anmeldung anzugeben.
Verfahrensablauf und Fristen bei der Anmeldung
Die Anmeldung eines Minijobs erfolgt immer über die Minijob-Zentrale und ist Aufgabe des Arbeitgebers*der Arbeitgeberin. Nach Beginn der Beschäftigung haben Arbeitgeber*innen sechs Wochen Zeit, um die Anmeldung vollständig und korrekt einzureichen. Dabei ist es entscheidend, dass alle erforderlichen Unterlagen und Angaben – wie persönliche Daten, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer – vollständig vorliegen, damit die Anmeldung reibungslos abläuft.
Die Minijob-Zentrale bietet verschiedene Wege für die Anmeldung an: Arbeitgeber*innen können das Meldeverfahren bequem online über das Portal der Minijob-Zentrale abwickeln oder die Unterlagen per Post einreichen. Es empfiehlt sich, sich vorab über die notwendigen Dokumente und Fristen zu informieren, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden. So ist sichergestellt, dass die Beschäftigung von Anfang an ordnungsgemäß gemeldet ist und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Arbeitsvertrag für Minijobber*innen
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Minijobber*innen unerlässlich, um die Rechte und Pflichten beider Seiten klar zu regeln. Im Vertrag sollten alle wichtigen Informationen zur Beschäftigung festgehalten werden: Dazu gehören die vereinbarte Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie die Kündigungsfristen. Auch besondere Regelungen, etwa zu Urlaubsanspruch oder Sonderzahlungen, sollten im Arbeitsvertrag stehen.
Die Minijob-Zentrale stellt Musterarbeitsverträge zur Verfügung, die Arbeitgeber*innen und Minijobber*innen als Vorlage nutzen können. Es ist ratsam, den Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Angaben enthalten sind. So sind beide Seiten rechtlich abgesichert und Missverständnisse im Arbeitsalltag werden vermieden.
Rechte und Pflichten im Minijob
Als Minijobber*in hast du bestimmte Rechte, die dir einen fairen Arbeitsplatz sichern. Dazu zählen der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlter Urlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch bei einem Minijob gilt: Deine Arbeitszeit muss dokumentiert werden, und du hast Anspruch auf transparente Informationen zu deinem Arbeitsentgelt und deinen Arbeitszeiten.
Gleichzeitig bist du als Minijobber*in verpflichtet, deine Arbeit zuverlässig und sorgfältig auszuführen, die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten und betriebliche Informationen vertraulich zu behandeln. Die Minijob-Zentrale bietet umfassende Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um Rechte und Pflichten im Minijob. Es lohnt sich, diese Angebote zu nutzen, um gut informiert in die Beschäftigung zu starten und mögliche Unsicherheiten frühzeitig zu klären.
Minijob und BAföG
Beim BAföG gelten feste Freibeträge. Für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Minijob) liegt der Freibetrag aktuell bei 6.468 Euro pro Bewilligungszeitraum (12 Monate). Das entspricht ca. 538 Euro monatlich. Wird diese Grenze überschritten, kann dein BAföG gekürzt werden.
Dabei zählt das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskostenpauschale. Achte darauf, dass du – auch durch Sonderzahlungen oder Urlaubsvertretungen – nicht über diese Grenze kommst. Relevant ist das tatsächlich zugeflossene Einkommen im Zeitraum, nicht das monatliche Mittel.
Minijob, Steuern und Sozialversicherung
Minijobber*innen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es gibt jedoch eine Rentenversicherungspflicht von 3,6 %, von der du dich auf Antrag beim Arbeitgeber*bei der Arbeitgeberin befreien lassen kannst. Vorteil des Verzichts: höhere Nettovergütung. Nachteil: geringere Rentenansprüche.
Steuerlich wird der Minijob pauschal mit 2 % versteuert (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), sofern der*die Arbeitgeber*in dies übernimmt. Diese Steuer zählt nicht zu deinem Jahreseinkommen und taucht auch nicht in deiner Steuererklärung auf. Hast du mehrere Jobs, kann der zweite steuerpflichtig werden – kläre dies unbedingt vorher.
Welche Minijobs eignen sich für Studierende?
Typische Minijobs mit flexiblen Arbeitszeiten und geringem administrativem Aufwand:
Gastronomie: Kellnern, Küche, Bar
Einzelhandel: Verkauf, Warenpflege
Nachhilfe: privat oder über Agenturen
Campusjobs: Bibliothek, Tutorien, IT, Sekretariate
Promotionjobs: Flyer verteilen, Umfragen
Messe- und Eventjobs: Auf- und Abbau, Gästebetreuung
Bürotätigkeiten: Datenerfassung, Assistenz
Digitale Jobs: Texterstellung, Grafikdesign, Übersetzungen, Social Media Betreuung
Wichtig ist nicht nur die Bezahlung, sondern auch die Vereinbarkeit mit deinem Studium. Gute Minijobs fördern sogar deine berufliche Orientierung oder vermitteln Soft Skills.
Mehrere Minijobs gleichzeitig?
Grundsätzlich darfst du mehrere Minijobs haben, solange dein Gesamteinkommen die 538-Euro-Grenze nicht überschreitet. Wird diese Grenze überschritten, gelten automatisch die Regeln eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Der*die Arbeitgeber*in muss dich dann entsprechend ummelden.
Auch die Kombination von Minijob und Werkstudententätigkeit ist möglich, wenn du insgesamt unter der 20-Stunden-Grenze pro Woche bleibst. Diese Grenze ist wichtig, damit dein Status als ordentlich Studierende*r nicht gefährdet wird.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?
Als Minijobber*in hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen) und bezahlten Urlaub – anteilig je nach Arbeitstagen. Voraussetzung: dein Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen.
Auch Kündigungsschutz gilt ab dem ersten Arbeitstag, mit Ausnahme der Probezeit. Die Kündigungsfristen entsprechen denen anderer Beschäftigungsverhältnisse.
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Fazit: Gut informiert zum Nebenverdienst
Ein Minijob ist für viele Studierende eine gute Ergänzung zum Studienalltag – wenn die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Informiere dich über Freibeträge, melde dich korrekt an und plane dein Einkommen vorausschauend. Achte auf faire Arbeitsbedingungen, dokumentiere deine Arbeitszeiten und kläre offene Fragen mit dem*der Arbeitgeber*in. So sicherst du dir finanzielle Spielräume, ohne Nachteile bei BAföG, Steuern oder Versicherung zu riskieren.
1. Was ist ein Minijob und welche Formen gibt es?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 538 Euro Verdienst im Monat. Es gibt zwei Formen: den geringfügig entlohnten Minijob (regelmäßig, begrenzt auf 538 Euro) und den kurzfristigen Minijob (max. 70 Tage/Jahr, unabhängig vom Lohn).
2. Wie wird ein Minijob angemeldet?
Der*die Arbeitgeber*in meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale an. Dafür braucht es u. a. eine Betriebsnummer, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und Immatrikulationsbescheinigung der beschäftigten Person.
3. Welche Auswirkungen hat ein Minijob auf das BAföG?
Solange das Jahreseinkommen aus dem Minijob unter 6.468 Euro bleibt (ca. 538 Euro/Monat), wird das BAföG nicht gekürzt. Bei Überschreitungen wird das BAföG anteilig reduziert.
4. Welche Rechte habe ich als Minijobber*in?
Du hast Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Auch deine Arbeitszeit muss dokumentiert werden.
5. Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja, aber die Gesamteinnahmen dürfen 538 Euro nicht übersteigen – sonst wirst du sozialversicherungspflichtig. Auch die 20-Stunden-Grenze pro Woche darf nicht überschritten werden, wenn du deinen Studierendenstatus behalten willst.

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