Befristeter Arbeitsvertrag: Alles, was du wissen musst

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Kurzgesagt:

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist zeitlich begrenzt und endet automatisch, bietet aber gleichzeitig flexible Einstiegsmöglichkeiten und wertvolle Berufserfahrung. Besonders für Studierende oder Berufseinsteiger*innen ist er oft der erste Schritt ins Berufsleben. Die rechtliche Grundlage bietet Sicherheit, und wer sich bewährt, erhält nicht selten ein Anschlussangebot.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist eine Form des Arbeitsverhältnisses, die von Anfang an auf eine bestimmte Dauer oder einen festgelegten Zweck begrenzt ist. Das bedeutet, dass im Vertrag ein konkretes Enddatum oder ein sachlicher Grund für die Befristung angegeben wird. Sobald dieses Datum erreicht ist oder der Zweck erfüllt wurde, endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Man spricht hierbei auch von der sogenannten Zweckbefristung oder der kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages.

Gerade für Studierende, Berufseinsteiger*innen oder Personen in einer Orientierungsphase ist der befristete Arbeitsvertrag besonders relevant. Viele Praktika, Werkstudierendenstellen, Traineeprogramme oder projektbezogene Aufgaben werden ausschließlich befristet angeboten. Doch auch darüber hinaus sind befristete Verträge in vielen Branchen verbreitet, etwa im Bildungswesen, Kulturbereich, bei Start-ups oder in der Forschung. Dabei sind die Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt und gelten für alle Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.

Es wird zwischen zwei Formen unterschieden: der sachgrundlosen und der sachgrundbezogenen Befristung. Bei einer sachgrundlosen Befristung darf der Vertrag höchstens zwei Jahre laufen und in dieser Zeit maximal dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Eine Befristung mit Sachgrund ist hingegen auch für längere Zeiträume zulässig, zum Beispiel wenn jemand eine Elternzeitvertretung übernimmt oder ein Projekt nur temporär Personal benötigt. Weitere anerkannte Sachgründe sind etwa die Vertretung eines*einer anderen Arbeitnehmers*Arbeitnehmerin, die Erprobung oder der betriebliche Bedarf an einer zeitlich begrenzten Aufgabe.

Vorteile eines befristeten Arbeitsvertrags

Auch wenn viele den befristeten Vertrag kritisch sehen, bietet er gerade für junge Menschen zahlreiche Chancen. Zunächst ermöglicht er einen niedrigschwelligen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Unternehmen setzen Befristungen oft ein, um neue Mitarbeitende kennenzulernen, ohne sich sofort langfristig zu binden. Für Bewerber*innen bedeutet das: eine Chance, sich zu beweisen.

Zudem bietet die zeitliche Begrenzung auch Freiheit. Wer sich beruflich ausprobieren, verschiedene Branchen kennenlernen oder parallel zum Studium flexibel arbeiten möchte, profitiert von dieser Vertragsform. Es besteht keine langfristige Bindung – ein Vorteil für alle, die sich noch nicht festlegen wollen oder müssen. Besonders in Bereichen mit hoher Fluktuation oder projektbezogenen Aufgaben profitieren sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen von einem befristeten Arbeitsverhältnis.

Nicht zuletzt ermöglicht ein befristeter Vertrag wertvolle Berufserfahrung, die im Lebenslauf positiv auffällt. Gerade, wenn du später in ein unbefristetes Verhältnis wechseln willst, zählt jede Referenz. Diese Art der Anstellung kann ein wichtiges Sprungbrett in eine feste Position sein.

Typische Situationen für befristete Verträge

Vor allem Studierende und Absolvent*innen treffen im Berufsalltag häufig auf befristete Arbeitsverhältnisse. Pflicht- oder Orientierungspraktika sind ein klassisches Beispiel: Sie sind meist auf drei bis sechs Monate befristet und dienen der ersten beruflichen Orientierung. Auch Werkstudierendenjobs fallen oft unter diese Kategorie, da sie häufig semesterweise organisiert und bei Bedarf verlängert werden. Projektbezogene Tätigkeiten – insbesondere in der Forschung, im Kulturbereich oder bei Start-ups – sind ebenfalls typische Fälle, in denen eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages Anwendung findet. Hier endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf des Projekts. Einsteigerjobs in Unternehmen sind häufig zunächst befristet, um eine Einarbeitungsphase zu schaffen, in der beide Seiten prüfen, ob eine langfristige Zusammenarbeit sinnvoll ist.

In all diesen Fällen greifen die gesetzlichen Regelungen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wichtig ist, dass auch bei einem befristeten Vertrag alle Rechte und Pflichten gelten, wie sie im Arbeitsrecht für unbefristete Verhältnisse vorgesehen sind. Auch die Anwendung der Vorschriften zum Kündigungsschutz ist bei längerer Laufzeit und bei bestimmten Arbeitnehmergruppen relevant.

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Alternativen zum befristeten Arbeitsvertrag

Neben dem befristeten Arbeitsverhältnis gibt es weitere Wege in den Berufseinstieg. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet die höchste Form der Sicherheit und ist vor allem dann attraktiv, wenn du längerfristig planen und dich innerhalb eines Unternehmens entwickeln möchtest. Allerdings sind unbefristete Stellen insbesondere für Berufseinsteiger*innen nicht immer direkt erreichbar.

Traineeprogramme stellen eine Mischform dar: Du durchläufst innerhalb von 12 bis 24 Monaten verschiedene Abteilungen eines Unternehmens und wirst systematisch auf eine feste Position vorbereitet. Trainees erhalten meist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das jedoch mit Aussicht auf eine Übernahme verbunden ist. Auch bei diesen Programmen findet häufig eine sachgrundlose Befristung Anwendung.

Eine weitere Möglichkeit ist das Volontariat, besonders verbreitet in den Bereichen Journalismus, Medien, PR oder Verlagswesen. Hier steht die praxisnahe Ausbildung im Vordergrund, oft kombiniert mit Seminaren und begleitendem Coaching. Auch Volontariate sind befristet, führen aber häufig zu einer festen Anstellung im Anschluss. Die Befristungsmöglichkeiten orientieren sich auch hier an den Regelungen des TzBfG.

Schließlich können Berufsausbildungen, duale Studiengänge oder freiwillige Programme wie das FSJ oder der EFD gute Alternativen sein, je nach Lebenslage, Berufsziel und Interessenlage. Besonders wenn die Befristung Unsicherheit auslöst, können diese Wege als sichere Einstiegsmöglichkeit dienen.

Rechte und Pflichten bei befristeten Verträgen

Rechtlich unterscheidet sich ein befristeter Arbeitsvertrag nicht grundlegend von einem unbefristeten. Du hast Anspruch auf alle arbeitsrechtlichen Leistungen: Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung bei Feiertagen, Mutterschutz und Elternzeit – sofern du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst. Auch der gesetzliche Mindestlohn muss gezahlt werden.

Der entscheidende Unterschied liegt im automatischen Ende des Vertrags. Wenn das vereinbarte Enddatum erreicht ist, läuft der Vertrag aus, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nur möglich, wenn das ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Alternativ besteht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags im gegenseitigen Einvernehmen.

Besonders wichtig: Wenn ein befristeter Vertrag rechtswidrig ist, etwa weil keine sachliche Begründung vorliegt oder eine sachgrundlose Befristung nach vorheriger unbefristeter Anstellung erfolgt, kann er vor Gericht angefochten werden. Wird die Klage erfolgreich geführt, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.

Bewerbung und Perspektiven

Trotz der zeitlichen Begrenzung solltest du dich bei einer Bewerbung auf eine befristete Stelle genauso professionell und engagiert präsentieren wie bei einer unbefristeten. Signalisierst du in deinem Anschreiben Interesse an längerfristiger Mitarbeit, kann das deine Chancen auf eine spätere Übernahme erhöhen.

Viele Unternehmen nutzen befristete Verträge als „verlängertes Probearbeiten“. Wer in dieser Zeit durch Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Eigeninitiative auffällt, hat gute Chancen, bei der nächsten freien Stelle dauerhaft übernommen zu werden. Gleichzeitig solltest du dich ab einem gewissen Zeitpunkt aktiv um Alternativen kümmern, falls keine Weiterbeschäftigung in Sicht ist.

Beruflich gesehen kann eine befristete Stelle ein Karrieresprungbrett sein, insbesondere wenn du sie für Qualifizierung, Networking und das Aufbauen eines Portfolios nutzt.

Fazit

Befristete Arbeitsverträge sind ein fester Bestandteil des modernen Arbeitsmarkts – besonders für junge Erwachsene, Studierende und Menschen im Berufsstart. Sie bieten Chancen, Berufserfahrung zu sammeln, neue Arbeitsfelder kennenzulernen und sich im Unternehmen zu etablieren. Gleichzeitig ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und frühzeitig über die Zeit nach Vertragsende nachzudenken. Wer die befristete Anstellung als Chance nutzt, kann daraus echte Perspektiven entwickeln.

Ohne Sachgrund maximal dreimal innerhalb von 24 Monaten. Mit Sachgrund ist die Zahl der Verlängerungen nicht gesetzlich begrenzt.

Ja, der gesetzliche Mindesturlaub steht dir auch bei befristeten Verträgen anteilig zu.

Nur, wenn eine ordentliche Kündigung im Vertrag vorgesehen ist oder beide Seiten einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

Nicht unbedingt. Er kann dir wertvolle Erfahrung, Flexibilität und eine gute Ausgangsbasis für deine Karriere bieten.

Arbeitest du ohne neuen Vertrag weiter, gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet.

Bild von jobmensa Redaktion

jobmensa Redaktion

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