Neuerungen Studium 2025 im Detail

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Kurzgesagt:

2025 bringt spürbare finanzielle Verbesserungen für Studierende in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde, das BAföG wurde umfassend reformiert und der Unterhaltsbedarf angepasst. Gleichzeitig bleiben hohe Mieten und Lebenshaltungskosten eine Herausforderung – umso wichtiger ist eine strategische Finanzplanung.

Im Jahr 2025 ändern sich einige finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen, die Studierende unmittelbar betreffen – von Arbeitsverhältnissen bis zu Sozialleistungen und Unterhaltsfragen. Wer kurz vor dem Studienstart steht, sollte diese Neuerungen unbedingt kennen und gezielt nutzen. Denn sie beeinflussen nicht nur das monatliche Budget, sondern auch die langfristige Studienplanung.

BAföG 2024/2025 und darüber hinaus: Reform, Satz, Grenzen

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde zum Wintersemester 2024/2025 umfassend reformiert. Die Veränderungen zielen darauf ab, mehr junge Menschen zu erreichen, die Lebensrealität von Studierenden besser abzubilden und den Zugang zu vereinfachen. Der BAföG-Höchstsatz liegt nun bei 992 Euro pro Monat für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Wer noch im elterlichen Haushalt lebt, erhält entsprechend weniger, durchschnittlich etwa 664 Euro monatlich.

Besonders hilfreich ist die Neustrukturierung einzelner Komponenten des BAföG:

  • Der Grundbedarf wurde um rund 5 Prozent angehoben.

  • Die Wohnkostenpauschale für ausziehende Studierende stieg von 360 auf 380 Euro.

  • Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern und eigenes Vermögen wurden um rund 5,25 Prozent erhöht.

  • Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für nicht familienversicherte Studierende weiterhin gezahlt und belaufen sich auf etwa 102 bzw. 35 Euro monatlich.

Eigene Einkünfte – etwa durch Nebenjobs – werden weiterhin angerechnet, sofern sie die Grenze von 556 Euro monatlich im Schnitt überschreiten. Bei BAföG gilt weiterhin: Entscheidend ist nicht nur dein eigenes Einkommen, sondern auch das Einkommen deiner Eltern, es sei denn, du bist elternunabhängig berechtigt.

Unterhalt & Düsseldorfer Tabelle – was Studierende beachten müssen

Der gesetzlich anerkannte Bedarf für Studierende, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, liegt 2025 bei 990 Euro im Monat. Dieser Betrag beinhaltet eine angenommene Warmmiete von etwa 440 Euro. Was jedoch viele nicht wissen: Studiengebühren sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen separat abgedeckt werden. Diese kommen also noch obendrauf und werden im Unterhaltsrecht nicht standardmäßig berücksichtigt.

Eltern müssen diesen Betrag grundsätzlich zahlen, solange du dich in einer angemessenen Ausbildung befindest, die zielgerichtet auf einen Abschluss hinführt. Gleichzeitig werden eigene Einnahmen – etwa aus Jobs, BAföG oder Stipendien – auf diesen Bedarf angerechnet. Auch das Kindergeld wird voll eingerechnet. Wer also viel BAföG bezieht oder selbst verdient, hat eventuell keinen weiteren Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern.

Mindestlohn & Arbeit – was 2025 gilt

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 12,82 Euro pro Stunde. Damit ist eine weitere moderate Erhöhung umgesetzt worden, die für viele Studierende mit Nebenjob direkte Auswirkungen hat. Bei einer klassischen 40-Stunden-Woche entspricht das einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 2.223,82 Euro. Auch wenn die meisten Studierenden nicht in Vollzeit arbeiten, profitieren sie von dieser Erhöhung, denn sie gilt ausnahmslos für alle regulären Anstellungen, auch für Minijobs und Werkstudent*innenstellen.

Bereits beschlossen sind weitere Erhöhungen: Ab Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro, ab Januar 2027 auf 14,60 Euro. Diese Entwicklung macht studentische Nebentätigkeiten auch mittel- und langfristig attraktiver, insbesondere in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder im Veranstaltungsbereich.

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Krankenversicherung, Pflege, Versicherungspflichten

Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende in der Regel kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung ihrer Eltern bleiben. Wer älter ist, oder durch ein zu hohes Einkommen nicht mehr familienversichert werden kann, muss sich eigenständig versichern. Die Beiträge dafür liegen 2025 bei rund 120 bis 130 Euro monatlich, je nach Krankenkasse. Der Beitrag setzt sich aus Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Besonders Studierende ohne Kinder zahlen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag.

Die BAföG-Reform berücksichtigt diese Zusatzkosten durch Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer also nicht mehr familienversichert ist, kann diese Beträge über das BAföG geltend machen. Dennoch lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen, da Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch ausfallen können.

Minijobs, Midijobs & Verdienstgrenzen

Minijobs bleiben auch 2025 ein beliebtes Modell für Studierende. Die Verdienstgrenze liegt weiterhin bei 520 Euro im Monat. Dabei gilt: Auch Minijobber*innen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wer dauerhaft mehr verdienen möchte, kann in einen sogenannten Midijob wechseln, dessen Verdienstgrenzen bis zu etwa 2.000 Euro reichen.

Im Midijob profitierst du von reduzierten Sozialabgaben, die sich mit steigendem Einkommen staffeln. Gerade Studierende, die regelmäßig arbeiten, können so sozialversichert tätig sein, ohne zu hohe Abgaben leisten zu müssen. Wichtig: Bei BAföG-Bezug kann ein zu hohes Einkommen zur Kürzung oder zum Wegfall der Förderung führen. Eine sorgfältige Planung ist daher essenziell.

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Miete, Lebenshaltungskosten, Mobilität & Tipps für Sparpotenzial

Die Wohnkosten steigen auch 2025 weiter an, insbesondere in großen Universitätsstädten. Kaltmieten von 500 bis 800 Euro für ein WG-Zimmer sind in Innenstädten keine Seltenheit mehr. Wohnheimplätze oder alternative Wohnformen wie Untermiete, Zweck-WGs oder generationenübergreifendes Wohnen bieten oft eine kostengünstigere Möglichkeit.

Lebenshaltungskosten wie Energie, Internet und Mobilität steigen ebenfalls. Viele Studierende greifen auf nachhaltigere und günstigere Mobilitätsalternativen zurück, darunter Fernbusse, Mitfahrgelegenheiten oder das 49-Euro-Deutschlandticket. Letzteres ist besonders attraktiv, da es bundesweit für Nah- und Regionalverkehr gilt.

Eine sorgfältige Budgetplanung ist 2025 wichtiger denn je. Fixkosten wie Miete, Versicherungen und Semesterbeiträge sollten unbedingt einkalkuliert werden. Tools zur Haushaltsplanung oder Finanz-Apps können helfen, den Überblick zu behalten.

Fazit

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die den finanziellen Alltag von Studierenden positiv beeinflussen können. Der Mindestlohn steigt, das BAföG wurde reformiert, und auch die Unterhaltssätze wurden angepasst. Dennoch bleibt der Alltag komplex: Wer seine individuellen Ansprüche kennt und richtig plant, kann viele Vorteile für sich nutzen. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um finanziell entspannt durchs Studium zu kommen.

Bis zu 992 €/Monat, wenn du nicht bei den Eltern wohnst. Der Betrag setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und ggf. Zuschlägen zur Kranken-/Pflegeversicherung zusammen.

Du bekommst mindestens 12,82 €/Stunde – auch im Minijob oder als Werkstudent*in. Tarifverträge können höhere Löhne vorsehen.

Nur, wenn du älter als 25 bist oder zu viel verdienst für die Familienversicherung. Dann zahlst du etwa 120–130 € im Monat, bekommst aber BAföG-Zuschüsse.

Wenn du ausgezogen bist: 990 €/Monat, zzgl. KV, PV & Studiengebühren. Eigene Einkünfte und Kindergeld werden angerechnet.

Einkommen über 556 €/Monat wird auf das BAföG angerechnet. Im Midijob gelten gestaffelte Sozialabgaben, dafür bist du abgesichert.

Bild von jobmensa Redaktion

jobmensa Redaktion

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