Arbeiten in den Semesterferien

20.07.2023

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Author: Redaktion
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Studentin motiviert und glücklich

In den Semesterferien arbeiten?

Du hast keine Kohle mehr auf dem Konto? Aber eigentlich steht der nächste Urlaub an und die Festivalsaison soll auch nicht ohne dich auskommen? Dann lohnt es sich, dein Taschengeld etwas aufzubessern! Das funktioniert am besten durch einen Job in den Semesterferien. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Ohne die universitären Pflichtveranstaltungen der Vorlesungszeit hast du im Regelfall deutlich mehr Zeit und bist flexibler, um deine Stunden im Job zu erhöhen. Ideale Voraussetzungen also, um je nach Angebot gleich mehrere Wochen am Stück zu jobben. Zudem zeigt sich, dass in diesem Sommer viele beliebte Ferienjobs mit einem Stundenlohn von bis zu 17 Euro winken. Das betrifft vor allem Jobs, die einen erkennbaren Grad an Spezialisierung erfordern, wie zum Beispiel Stellen in der Reiseorganisation und -begleitung, Eventaushilfen oder Auslieferungen von Speiseeis mit dem E-Bike. Du solltest jedoch einige wichtige Punkte im Auge behalten.

Was gilt es zu beachten?

  • Du darfst nicht mehr als 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate am Stück in Vollzeit arbeiten, um von der Rentensteuer befreit zu bleiben.

  • Studierende müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Dies gilt nicht fürs Jobben während eines Urlaubssemesters.

  • Als BAföG-Empfänger*in solltest du deinen Verdienst im Auge behalten, denn dieser darf im Bewilligungszeitraum insgesamt 6.251,04 Euro nicht überschreiten. 

  • Alle, die kein BAföG empfangen und mehr als 520 Euro monatlich verdienen, zahlen Lohnsteuer und sind versicherungspflichtig. Der jährliche Grundfreibetrag liegt aktuell bei 10.908 Euro. 

Arbeiten in den Semesterferien – aber wo? 

Du hast viele Möglichkeiten, in den Semesterferien zu arbeiten. Zuerst solltest du dich entscheiden, ob du eher etwas Fachnahes oder einen Ausgleich zum Alltag an der Uni möchtest. In jedem Fall winken dir über das ganze Jahr hinweg respektable Stundenlöhne, wie die von jobvalley veröffentlichte Studienreihe Fachkraft 2030 zeigt. Studierst du Informatik? Ein Nebenjob als Entwickler oder Entwicklerin in einem Unternehmen ist eine gute Möglichkeit, relevante Erfahrung zu sammeln und mit durchschnittlich über 15 Euro Stundenlohn die Kasse aufzubessern. Ähnlich lukrative Chancen bieten sich dir auf dem Feld der Sozialen Betreuung. Aber auch für körperliche Tätigkeiten wie etwa in der Logistik wird deutlich über Mindestlohn gezahlt.

Weiterführende Infos zur Sozialversicherung: 

Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung

Wie genau sieht es eigentlich mit meiner Sozialversicherung aus, wenn ich als Student*in in den Semesterferien arbeite? Du darfst als ordentliche*r Studierende*r während der Semesterferien grundsätzlich jobben, ohne in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzuzahlen – ganz gleich, wie viel du verdienst. Du bist quasi sozialversicherungsfrei. Aber Achtung: hierfür muss die Beschäftigung auf den Zeitraum der Semesterferien beschränkt sein. 

Rentenversicherung

Wer jährlich bis zu 70 Tage oder aber 3 Monate am Stück arbeitet, bleibt von Zahlungen in die Rentenversicherung befreit. Arbeitest du über einen längeren Zeitraum neben der Uni und verdienst im Durchschnitt weniger als 520 Euro pro Monat, kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bist du hingegen länger als 70 Tage bzw. 3 Monate tätig und verdienst im Monatsdurchschnitt mehr als 520 Euro, gilt (auch rückwirkend) Versicherungspflicht. 

Job und BAföG vertragen sich – unter bestimmten Bedingungen

Schon beim BAföG-Antrag sind deine Finanzen und die deiner Eltern wichtig. Bekommst du dann die staatliche Studienfinanzierung, wird natürlich auch für dein Einkommen neben dem Studium geschaut. So darfst du zwar nebenbei arbeiten, aber lediglich einen Minijob ausüben oder maximal 6.251,04 Euro pro Jahr dazuverdienen. Überschreitest du diese Verdienstgrenze, wird das BAföG neu berechnet und anteilig gemindert. Daher aufgepasst! Ob du in den einzelnen Monaten des Bewilligungszeitraumes unterschiedlich viel verdienst – wie beispielsweise beim Jobben in den Semesterferien – spielt keine Rolle. Hauptsache bleibt, dass du die Grenze von 6.251,04 Euro nicht überschreitest. 

Was ist die Übungsleiterpauschale?

Es gibt jedoch eine ganz legale Möglichkeit, mehr zu verdienen und trotzdem den Freibetrag nicht zu überschreiten: die Übungsleiterpauschale. Arbeitest du für eine gemeinnützige Organisation oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist dies in der Regel eine steuerfreie Einnahme. Hierzu gehören Tätigkeiten als Übungsleiter*in,  Ausbilder*in oder aber auch Erzieher*in oder Betreuer*in, zum Beispiel im Rahmen der Pflege von alten, kranken und/oder behinderten Menschen. Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit können ebenfalls steuerfrei sein. Aber: Jobs als Trainer*in in einem “normalen” Fitnessstudio oder Nachhilfelehrer*in bei einem kommerziellen Anbieter oder Anbieterin fallen in der Regel nicht unter diese Regelung. Informiere dich also genau, was geht und was nicht, damit du keine Überraschung erlebst.

Was ist beim Arbeiten in den Semesterferien außerdem wichtig?

Als Student*in darfst du in den Semesterferien auch über 20 Stunden die Woche arbeiten. Aber aufgepasst: du hast in den Semesterferien zwar das Recht, in Vollzeit und ohne sonstige Abgaben zu jobben, jedoch musst du auf jeden Fall beachten, dass die Eckdaten für den Ferienjob (Dauer von bis zu 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen) vor Beginn vertraglich festgelegt sein sollten. Dann handelt es sich nämlich rechtlich um eine geringfügige Beschäftigung und du läufst nicht Gefahr, in die Berufsmäßigkeit zu rutschen. Als Student*in darfst du in den Semesterferien also auch über 20 Stunden die Woche arbeiten. Und noch eine gute Nachricht zum Schluss: Befristet hin oder her, auch fürs Jobben während der Ferien sind Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen! Dieser liegt momentan bei 12 Euro.

Bilder: https://www.shutterstock.com/de/image-photo/teenager-russian-student-girl-isolated-on-1646180701