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Krankenversicherung Student: Was du wissen musst
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Kurzgesagt:
Studierende in Deutschland müssen krankenversichert sein. Für viele ist die beitragsfreie Familienversicherung der Eltern bis ca. 25 Jahre die günstigste Variante. Endet diese, folgt die studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – mit einem festen Monatsbeitrag von aktuell etwa 87,38 €, plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag. Als Alternative gibt es private Krankenversicherungen (PKV) mit speziellen Studententarifen, mehr Leistungsspielraum und evtl. günstigeren Konditionen, aber mit Risiken – vor allem hinsichtlich langfristiger Kosten, Rückkehrmöglichkeiten und Gesundheitsprüfung. Welche Option für dich am besten ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Familienversicherung in der GKV bis ~25 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen) ermöglicht beitragsfreie Absicherung.
- Studentische Pflichtversicherung der GKV kostet aktuell ca. 87,38 €/Monat plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag.
- Private Krankenversicherung kann Vorteile bringen, aber mit Risiken hinsichtlich Alter, Gesundheitszustand und späterer Rückkehr in GKV.
In Deutschland besteht für alle Studierenden, Student und Studentin, an staatlich anerkannten Hochschulen und Universitäten eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, du musst beim Studienstart nachweisen, wie du versichert bist. Entweder bist du familienversichert, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder du entscheidest dich für eine private Krankenversicherung mit spezieller Studentenregelung. Für die Immatrikulation ist eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung Voraussetzung. Welche Option die richtige für dich ist, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen, deinem Gesundheitszustand und deinen Zukunftsplänen ab.
Warum ist die Krankenversicherung für Studenten wichtig?
Die Krankenversicherung für Student*innen ist ein zentrales Thema, das du bei der Planung deines Studiums in Deutschland unbedingt beachten solltest. Für alle Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen, wie Universitäten und Fachhochschulen, gilt eine Versicherungspflicht. Ohne einen Nachweis über eine Krankenversicherung kannst du dich nicht an einer Hochschule einschreiben. Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (KVdS) bietet dir dabei einen umfassenden Leistungsumfang zu besonders günstigen Beiträgen, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind.
Die KVdS ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgt dafür, dass du während deines Studiums in Deutschland rundum abgesichert bist – egal ob bei Arztbesuchen, im Krankenhaus oder bei notwendigen Vorsorgeuntersuchungen. Gerade für Studierende ist es wichtig, sich auf eine solide Absicherung verlassen zu können, damit du dich voll und ganz auf dein Studium konzentrieren kannst. Die gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass alle Studierenden unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben.
Informiere dich daher frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Krankenversicherung für Studenten und achte darauf, dass du alle Voraussetzungen für die Versicherungspflicht an deiner Hochschule erfüllst. So startest du sorgenfrei in dein Studium und bist im Krankheitsfall bestens geschützt.
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Familienversicherung: Beitragsfrei mitversichert bis zum 25. Lebensjahr
Die günstigste Möglichkeit ist die Familienversicherung über die gesetzlich versicherten Eltern. Bis zum 25. Geburtstag kannst du in der Regel beitragsfrei mitversichert bleiben, sofern dein Einkommen 535 Euro im Monat (Stand 2025) nicht übersteigt. Ein Minijob mit bis zu 520 Euro im Monat ist dabei möglich, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Auch mehrere Minijobs sind erlaubt, solange die Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat insgesamt nicht überschritten wird. Ein gesetzlich versicherter Elternteil ist dabei Voraussetzung. Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes oder anderer anerkannter Freiwilligendienste können die Altersgrenze verlängern. Sobald du die Grenze erreichst oder andere Ausschlusskriterien erfüllst, musst du dich selbst versichern.
Studentische Krankenversicherung: Günstiger Beitrag, begrenzte Laufzeit
Nach Ende der Familienversicherung greift die sogenannte studentische Pflichtversicherung. Diese gilt bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. Der Beitrag zur Krankenversicherung für Studenten liegt derzeit bei rund 87,38 Euro pro Monat, hinzu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag, der etwa 30,78 Euro (unter 23 Jahre) oder 35,91 Euro (ab 23 Jahre ohne Kind) beträgt. Diese Beträge können je nach Krankenkasse variieren, da individuelle Zusatzbeiträge hinzukommen. Der Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen, wobei die Berechnung des Beitragssatzes von Faktoren wie Alter, Kinderzahl und Status abhängt und somit die Beitragshöhe beeinflusst. Für Studierende gibt es zudem den speziellen Studierenden Tarif, der oft günstigere Beiträge und besondere Konditionen bietet.
Die studentische Krankenversicherung bietet dir eine solide Basisversorgung nach gesetzlichem Leistungskatalog. Sonderwünsche wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus sind darin jedoch nicht enthalten. Es lohnt sich, verschiedene Kassen hinsichtlich Leistungen und Beiträgen zu vergleichen, um die passende Krankenkasse zu finden.
Was passiert nach dem 30. Lebensjahr?
Erreichst du das 30. Lebensjahr oder überschreitest die maximale Studiendauer (14 Fachsemester), endet die studentische Pflichtversicherung. Du kannst dich dann freiwillig gesetzlich versichern oder in der privaten Krankenversicherung bleiben. Dabei besteht auch die Möglichkeit, die Kasse zu wechseln. Beim Wechsel der Kasse solltest du auf Leistungen, Kosten und das Wechselprozedere achten. Die freiwillige GKV ist allerdings teurer als die studentische Variante. Wer weiterhin BAföG erhält, kann ggf. einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. Durch einen Kassenwechsel oder die Teilnahme an Bonusprogrammen können Studierende zudem Geld sparen oder zusätzliches Geld erhalten.
Private Krankenversicherung für Studenten: Mehr Leistung, mehr Verantwortung
Wenn du dich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt, kannst du dich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Neben der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Versicherungen, wobei sich die Leistungen und Bedingungen zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen deutlich unterscheiden. Diese Befreiung ist bindend für die gesamte Dauer des Studiums und muss innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Private Krankenversicherer bieten spezielle Studententarife an, die oft günstiger sind als gesetzliche Beiträge – besonders für junge, gesunde Menschen.
Die PKV punktet mit individueller Leistungsauswahl: Du kannst etwa Behandlungen beim Wahlarzt, alternative Heilmethoden oder bessere stationäre Versorgung wählen. Allerdings gibt es eine Gesundheitsprüfung, bei der Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen führen können. Auch die spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und nicht immer einfach. Ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist in der Regel nur zu bestimmten Zeitpunkten, etwa bei Statusänderungen wie dem Ende des Studiums oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, möglich.
Studieren im Ausland: Was gilt für die Krankenversicherung?
Wenn du während deines Studiums ins Ausland gehst, solltest du dich rechtzeitig um deine Krankenversicherung kümmern. Die Regelungen und Leistungen der studentischen Krankenversicherung können sich je nach Zielland und Dauer deines Auslandsaufenthalts unterscheiden. Es ist daher ratsam, dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse zu informieren, welche Leistungen im Ausland abgedeckt sind und ob zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig ist.
Denke daran, deine Krankenversicherung rechtzeitig zu regeln, bevor du ins Ausland gehst. So stellst du sicher, dass du während deines gesamten Studiums – egal ob in Deutschland oder im Ausland – bestens geschützt bist.
Gesetzliche Grundlagen: Was regelt das Sozialgesetzbuch?
Die Krankenversicherung für Studenten ist rechtlich im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Dort finden sich die Vorschriften zur Familienversicherung (§ 10), zur studentischen Pflichtversicherung sowie zu Beiträgen und Befreiungen. Für Praktikanten gelten hinsichtlich der Versicherungspflicht und Beitragsberechnung besondere Regelungen, die sich nach Art und Dauer des Praktikums richten. Wer privat versichert ist, muss sich zudem an das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) halten. Studierende mit BAföG-Anspruch haben zudem nach dem BAföG-Gesetz Anspruch auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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Fazit: Welche Versicherung passt zu dir?
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hängt von deiner Lebenssituation ab. Die Krankenversicherung für Studierende bietet dir alles, was du für eine umfassende Absicherung im Studium benötigst. Familienversicherung ist ideal, solange sie möglich ist. Danach ist die studentische Krankenversicherung eine gute und bezahlbare Option. Wer besonderen Wert auf zusätzliche Leistungen legt und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, kann sich für die PKV entscheiden – sollte aber langfristige Folgen und Beitragsentwicklung im Blick behalten.
Bis zu welchem Alter kann ich familienversichert sein?
Bis zum 25. Geburtstag, solange gewisse Voraussetzungen (Eltern gesetzlich versichert, Einkommensgrenzen etc.) erfüllt sind. Es gibt Ausnahmen, z. B. bei Freiwilligendienst, Wehrdienst, bestimmten Ausbildungspausen.
2. Wie hoch sind die Beiträge zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung aktuell?
Etwa 87,38 €/Monat (Wintersemester 2024/25) plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Pflegeversicherungsbeitrag kommt noch hinzu, z. B. ca. 30,78 €/Monat (< 23 Jahre) bzw. 35,91 €/Monat (ab 23 Jahre, ohne Kind).
3. Kann ich mich als Student*in privat versichern – und wie geht das?
Ja, mit Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV (innerhalb der Frist, meist drei Monate nach Studienbeginn). Anschließend Abschluss eines Studententarifs bei einem privaten Krankenversicherer. Beachtung der Gesundheitsprüfung, Leistungskataloge, Alterungsrückstellungen etc.
4. Welche Nachteile gibt es bei der privaten Krankenversicherung?
Höhere Beiträge im Alter, Risiko von Leistungsausschlüssen bei Vorerkrankungen, ggf. bürokratischer Aufwand, schwierigerer Rückweg in die GKV.
5. Wie sieht’s mit dem BAföG‑Zuschuss zur Krankenversicherung aus?
Studierende mit Anspruch auf BAföG erhalten einen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken‑ und Pflegeversicherung (z. B. 102 € für Krankenversicherung und 35 € Pflegeversicherung).

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