Pädagogische Hochschule Heidelberg

W3-Professur Inklusive berufliche Bildung im Jugendalter und Rehabilitation

Handschuhsheim

/ Stundenlohn
VB €
Einsatzstart
Ab sofort

An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist an der Fakultät für Erziehungs- und Sozialwissenschaften zum Wintersemester 2026/27 die
W3-Professur
Inklusive berufliche Bildung im Jugendalter und Rehabilitation
zu besetzen. Die Brückenprofessur ist dem Institut für Erziehungswissenschaft und dem Institut für Sonderpädagogik zugeordnet.
Aufgaben
Der*Die Stelleninhaber*in vertritt das Fachgebiet »Inklusive berufliche Bildung im Jugendalter und Rehabilitation'« in seiner ganzen Breite in Forschung und Lehre.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die

Lehre im Umfang von 9 SWS gemäß LVVO in den Bereichen Inklusion, Inklusive berufliche Bildung, Rehabilitation, Soziale Teilhabe und Teilhabe an Arbeit im Lebensverlauf mit dem Schwerpunkt im Jugendalter
Lehre vorrangig im Lehramtsstudium der Sekundarstufe I (v.a. Erziehung und Bildung im Jugendalter) und im Lehramt Sonderpädagogik (sonderpädagogisches Handlungsfeld »Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben«)
Forschung (qualitativ und/oder quantitativ) in mindestens einem der Bereiche: Inklusive berufliche Bildung, Rehabilitation und/oder Soziale Teilhabe an Arbeit im Lebensverlauf mit dem Schwerpunkt im Jugendalter
Begleitung von Studierenden in der schulpraktischen Ausbildung
Mitwirkung an der Konzeption und Weiterentwicklung von Studienangeboten
Mitwirkung am Ausbau und an der regionalen und internationalen Vernetzung der Hochschule
Mitarbeit bei den weiteren Kernaufgaben der Hochschule (z.B. Selbstverwaltung, Leitungsfunktionen)

Voraussetzungen

abgeschlossenes Studium Lehramt Sonderpädagogik (bevorzugt), Lehramt Sekundarstufe I (bevorzugt), Lehramt berufliche Schulen oder Inklusionspädagogik
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch einschlägige und überdurchschnittliche Promotion, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen
einschlägige wissenschaftliche Publikationen in mindestens zwei der Bereiche: Jugend, Inklusive berufliche Bildung und Rehabilitation, Soziale Teilhabe
Nachweis hochschulischer Erfahrungen durch positiv evaluierte Lehre
erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln erwünscht
Sozial-, Team- und Kommunikationskompetenz

Im Übrigen gelten die §§ 46 und 47 LHG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Gem. § 47 Abs. 3 Satz 1 LHG soll auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen an, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen in elektronischer Form in einem einzigen pdf-Dokument mit max. 10 MB werden unter Angabe des Kennworts »W3 Inklusive berufliche Bildung« bis spätestens 4. Januar 2026 erbeten an den Dekan der Fakultät I, Prof. Dr. Tobias Dörfler, Pädagogische Hochschule Heidelberg (per Mail an dekan1@ph-heidelberg.de). Zusätzlich bitten wir zeitgleich um Zusendung eines vollständig ausgefüllten Online-Bewerbungsformulars. Fordern Sie hierzu bitte rechtzeitig den entsprechenden Zugangslink beim Dekan an (dekan1@ph-heidelberg.de).

Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!