Inhaltsverzeichnis
Kurzgesagt:
Der Artikel beschreibt den Teilzeitjob als attraktives Arbeitsmodell für Studierende, die eine höhere Vergütung als im Minijob anstreben, aber dennoch flexibel bleiben wollen. Mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 20 Wochenstunden lassen sich Beruf und Vorlesungsplan gut kombinieren, sofern die Belastungsgrenze realistisch eingeschätzt wird. Der Text betont, dass studentische Teilzeitkräfte rechtlich mit Vollzeitangestellten gleichgestellt sind und somit Ansprüche auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung haben. Ein kritischer Punkt ist die 20-Stunden-Grenze, deren Überschreiten den studentischen Status in der Sozialversicherung gefährdet.
- Die 20-Stunden-Regel als Fixpunkt: Bis zu 20 Wochenstunden bleibt man in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weitgehend befreit; darüber hinaus droht der Verlust des Werkstudentenprivilegs und der Familienversicherung.
- Gleichberechtigung im Arbeitsrecht: Auch Teilzeitkräfte haben volle Ansprüche auf soziale Absicherung, wie etwa bezahlten Urlaub (anteilig berechnet) und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.
- Flexibilität durch Absprache: Teilzeitmodelle erlauben individuelle Arbeitszeitgestaltungen (z. B. Blockarbeit oder Homeoffice), die eng mit dem Vorlesungsverzeichnis abgestimmt werden sollten.
Die Checkliste zum Teilzeitjob im Studium
Im Studium hast du zwar eine Menge zu tun und oft auch einen straffen Zeitplan, dennoch bist du während dieser Phase deines Lebens so flexibel wie später selten noch einmal. Eine gute Voraussetzung, um dir einen passenden Nebenjob zu suchen, für den du dir deine freie Zeit optimal einteilen kannst. Das geht mit einem Teilzeitjob besonders gut, denn dieser ist die perfekte Mitte zwischen einer Vollzeitstelle und einem Minijob und das Gehalt hilft dabei, gut durchs Studium zu kommen. Was man als Student*in im Teilzeitjob beachten sollte und welche Rechte und Pflichten man hierbei hat, erläutern wir dir in diesem Artikel.
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Als Student*in in Teilzeit arbeiten
Wer studiert und nebenbei arbeiten möchte oder muss, der sollte sich zunächst einmal fragen, ob er es tatsächlich schafft, einer Nebentätigkeit bspw. in Form eines Studentenjobs nachzugehen bei der man um die 20 Wochenstunden oder mehr arbeiten muss. Schließlich ist ein Studium sozusagen bereits ein Vollzeitjob, denn du musst nicht nur Vorlesungen und Seminare belegen, sondern auch Hausarbeiten und Referate einplanen, den Stoff vor- und nachbereiten und nicht zuletzt Prüfungen absolvieren. Schafft man also noch neben dem Studium einen Teilzeitjob, ohne sich zu übernehmen? Wenn du die Frage mit „Ja!” beantworten kannst, dann kann die Suche nach einer passenden Teilzeitstelle losgehen!
Flexible Zeiteinteilung
Ein Teilzeitjob hat den Vorteil, dass du private und berufliche Belange besser unter einen Hut bekommst und auch mal Zeit für die eigenen Bedürfnisse berücksichtigen kannst. In Teilzeit arbeitet man im Schnitt 20 Stunden die Woche und kann dabei fixe oder flexible Arbeitszeiten vereinbaren. Ist beispielsweise ein Teilzeitjob mit 20 Stunden ausgeschrieben, können zwei Mal acht Stunden und ein Mal vier Stunden oder auch vier Mal fünf Stunden gearbeitet werden.
Hier einigst du sich am besten zu Beginn mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin und passt die Arbeitszeiten deinem Vorlesungsplan an. Möglicherweise kannst du auch ein paar der Stunden von zu Hause aus arbeiten, also Homeoffice machen. Das Limit für eine Teilzeitstelle ist allerdings mit 20 Wochenstunden auch schon erreicht, alles was drüber geht, fällt unter eine vollzeitnahe Beschäftigung.
Vorteile für Student*innen im Teilzeitjob:
Flexible Arbeitszeiten (ans Studium angepasst)
Flexible Arbeitspläne
Spontane Einsätze
Besseres Gehalt als beim Minijob
Berufliche Erfahrungen und trotzdem genug Freizeit
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Rechte und Pflichten im Teilzeitjob
Auch wenn man Teilzeit arbeitet, ist man wie ein Vollzeit-Arbeitnehmender zu behandeln, da die soziale Schutzbedürftigkeit die gleiche ist wie im normalen Erwerbsleben. Der Studentenstatus ermöglicht zudem auch über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus (450-Euro-Jobs), weitestgehend kranken- pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben. Überschreitest du jedoch die 20-Stunden-Grenze, dann fliegst du nicht nur aus der Familienversicherung und musst dich selbst versichern, sondern kannst auch deinen Status als Student*in bei der Versteuerung des Gehalts einbüßen.
Desweiteren haben studentische Teilzeitjobber*innen Anspruch auf:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen)
Feiertagsvergütung (eine vorsätzliche Umgehung der Feiertage ist unzulässig!)
bezahlten Urlaub (jährlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen; jobbst du also in der vorlesungsfreien Zeit zwei Monate voll, so stehen dir vier Tage Urlaub zu)
ggf. Weihnachtsgeld (sofern im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgehalten)
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Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Teilzeitjob die ideale Lösung für Studierende ist, die ihre finanzielle Unabhängigkeit stärken und gleichzeitig wertvolle Berufserfahrung sammeln möchten. Die rechtliche Gleichstellung mit Vollzeitkräften sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit, während die flexible Zeiteinteilung den Fokus auf den Studienerfolg ermöglicht. Entscheidend für ein harmonisches Arbeitsverhältnis ist jedoch die transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber über den Vorlesungsplan. Wer die 20-Stunden-Grenze im Blick behält, profitiert optimal von den Privilegien des Studentenstatus und baut sich gleichzeitig ein solides Sprungbrett für die Karriere nach dem Abschluss.
1. Wie viele Stunden darf ich maximal arbeiten, um als Werkstudent zu gelten?
Die Grenze liegt bei 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit. Arbeitest du regelmäßig mehr, giltst du sozialversicherungsrechtlich als „normaler“ Arbeitnehmer.
2. Habe ich im Teilzeitjob Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Ja, definitiv. Auch Studierende haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der anteilig zur Arbeitszeit berechnet wird (z. B. 4 Tage Urlaub bei zwei Monaten Vollarbeit in den Ferien).
3. Was passiert, wenn ich an einem Feiertag eigentlich arbeiten müsste?
Du hast Anspruch auf Feiertagsvergütung. Der Arbeitgeber darf dich nicht vorsätzlich am Feiertag aus dem Dienstplan streichen, um die Lohnzahlung zu umgehen.
4. Bin ich im Teilzeitjob über meine Eltern versichert?
Meistens nicht. Sobald du die Geringfügigkeitsgrenze (ehemals 450 €, aktuell meist 538 €) deutlich überschreitest, fällst du aus der kostenlosen Familienversicherung und musst dich studentisch selbst versichern.
5. Bekomme ich im Krankheitsfall weiterhin Geld?
Ja, es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen, sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht.
jobmensa Redaktion
jobmensa Redaktion
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