Gehalt im Praktikum

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Kurzgesagt:

Der Artikel erläutert die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Praktikanten in Deutschland. Während Pflichtpraktika meist unvergütet bleiben, haben Praktikanten bei freiwilligen Einsätzen über drei Monaten einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn (rückwirkend ab dem ersten Tag). Bei kürzeren freiwilligen Praktika greift das Berufsbildungsgesetz, das eine „angemessene“ Vergütung vorschreibt. Neben dem Gehalt betont der Text die Wichtigkeit von geregelten Arbeitszeiten und warnt davor, als Absolvent unbezahlte Stellen anzunehmen. Der Lerneffekt sollte zwar im Fokus stehen, darf aber nicht als Vorwand für Ausbeutung dienen.

Das Praktikum gilt heute als unverzichtbare Eintrittskarte in die Berufswelt. Doch während der Lebenslauf an Profil gewinnt, stellt sich für viele Studierende und Absolventen eine ganz praktische Frage: Reicht die Vergütung zum Überleben? Seit der Einführung des Mindestlohns hat sich die rechtliche Lage zwar verbessert, doch der Dschungel aus Pflichtpraktika, freiwilligen Einsätzen und unterschiedlichen Fristen sorgt oft für Verwirrung. Wir klären auf, wann dir gesetzlich welcher Betrag zusteht und warum du dich trotz Lerneffekt nicht unter Wert verkaufen solltest.

Wie viel du als Praktikant verdienst und worauf du achten solltest

Im Studium als Einblick in eine Branche oder als Absolvent als Einstieg ins Unternehmen ‒ jedes Jahr machen Hunderttausende ein Praktikum und zwar oft nicht bloß eines, sondern mehrere. Berufspraxis ist heutzutage wichtiger denn je und mehrere absolvierte Praktika werden mittlerweile bei der Einstellung in einen festen Job vorausgesetzt. Für die Karriere ist ein erfolgreiches Praktikum also Pflicht, doch wie ist es mit dem Gehalt im Praktikum?

Ob und wie viel Geld angemessen ist, ist sehr unterschiedlich geregelt. Gesetzliche Gehaltsrichtlinien gibt es hier (leider) nicht. Die Höhe des Gehalts orientiert sich an Branche, Alter und Art der Ausbildung. Geht es also um die Praktikumsvergütung, ist für viele Studenten und Absolventen die Rechtslage nicht ganz klar, insbesondere seitdem im Januar 2015 der Mindestlohn eingeführt wurde. Wir bringen Licht ins Dunkel und klären auf, wie viel Gehalt im Praktikum üblich ist und worauf du achten solltest.

Guter Verdienst ist nicht alles

Eines vorweg: wer seine Praktika einzig nach finanziellen Aspekten aussucht, der versteht den Sinn dahinter nicht ganz. Ein Praktikum ist nämlich dazu da, um etwas Neues zu lernen, erste praktische Erfahrungen im Beruf zu sammeln, seine Fähigkeiten auszubauen und einen Einblick in den Berufsalltag zu bekommen. Der Ausbildungszweck steht bei einem Praktikum also im Vordergrund und natürlich sind Kopieren und Kaffee kochen heutzutage keine üblichen Aufgaben für Praktikanten. In der Regel sind diese nämlich sehr engagiert und wollen aus der Zeit im Praktikum auch den größten Lerneffekt erzielen.

Nichtsdestotrotz spielt das Gehalt im Praktikum eine Rolle und sollte nicht der einzige positive Nebeneffekt deiner Mühen sein. Ob man ein unbezahltes Praktikum absolvieren will, muss jeder für sich selbst entscheiden, der immaterielle Nutzen sollte in diesem Fall aber deutlich für die fehlende finanzielle Vergütung entschädigen. Im Vorfeld also ist es ratsam, seine Optionen klug abzuwägen und sich für das Praktikum zu entscheiden, welches den eigenen Horizont am meisten erweitert, die besten Kontakte bringt oder sogar Inspiration für eine spannende Abschlussarbeit liefert.

Wie hoch sollte ein Praktikum vergütet werden?

Offiziell gilt: Ein Praktikant ist aus rechtlicher Sicht kein Arbeitnehmer und hat damit kein Anrecht auf eine Vergütung. Dieser Grundsatz gilt immer für Pflichtpraktika im Rahmen der Schule oder des Studiums. Bei freiwilligen Praktika sieht die Welt jedoch ganz anders aus, denn hier greift das Berufsbildungsgesetz. Nach §26 haben Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum machen, das Recht auf eine Vergütung, die sich nach dem Ausbildungsgehalt richten soll. Kurz gesagt: bei einem freiwilligen Praktikum musst du auf keinen Fall auf eine angemessene Vergütung verzichten, denn der Anspruch darauf ist per Berufsbildungsgesetz gesichert.

Dass ein Praktikum vergütet werden soll, das finden außerdem nahezu alle Unternehmen. Mehr als zwei Drittel halten eine Vergütung zwischen 401 und 800 Euro für angemessen. Tatsächlich zahlen aber weniger als zwei Drittel dieses Gehalt. Nur rund ein Viertel empfindet eine Vergütung von mehr als 800 Euro als angemessen und ist auch bereit diese zu zahlen. Bei freiwilligen Praktika (unter drei Monaten) sind 300 Euro im Monat das Minimum, das einem zusteht. Ein Stundenlohn von 7,50 Euro jedoch sollte als Richtwert für dein Praktikum gelten. Vorsicht also vor schwarzen Schafen, die einen gern als billige Arbeitskraft einstellen wollen und nicht bereit sind, diese Minimalforderungen zu erfüllen.

Außerdem: Bist Du bereits Absolvent, solltest Du unbezahlte Praktika nach dem Studium unbedingt ausschlagen. Generell gilt, je höher qualifiziert ein Praktikant ist und je länger das Praktikum dauert, desto größer wird sein Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

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Der neue Mindestlohn

Seit Anfang 2015 gibt es einen gesetzlich geregelten Mindestlohn, der Arbeitnehmern in Deutschland einen Anspruch auf eine Minimalbezahlung von 8,50 Euro pro Stunde zusichert. Dies gilt auch für Praktikanten, doch wie so oft, gibt es auch hier natürlich Ausnahmen. Pflichtpraktika, die während des Studiums absolviert werden, bleiben vom Mindestlohn unberührt. Dort soll der Lerneffekt im Vordergrund stehen und nicht die Vergütung. Selbiges gilt auch für freiwillige Praktika, die kürzer als drei Monate sind. Auch hier wird kein Mindestlohn gezahlt.

Läuft das Praktikum aber länger als drei Monate, so wird dann vom ersten Tag an ein Stundenlohn von 8,50 Euro fällig. Ist es von vorneherein auf einen längeren Zeitraum befristet, so gilt der Mindestlohn natürlich vom allerersten Tag des Praktikums. Das bedeutet, dass du bei einem Praktikum mit einer 40-Stunden-Woche (Voraussetzung für den Mindestlohn!) etwa 1470 Euro brutto im Monat verdienen würdest.

Überstunden im Praktikum

Nicht selten hört man davon, dass Praktikanten “ausgebeutet” werden, womit natürlich die geringe Vergütung bei normaler Arbeitsleistung gemeint ist. Ebenso wie bei Arbeitnehmern richten sich aber auch bei Praktikanten die Regelungen für die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Damit haben Praktikanten genauso einen Anspruch auf Urlaub, Mittagspausen und begrenzte Arbeitszeiten.

Grundsätzlich darf man als Praktikant nur acht Stunden pro Tag beschäftigt werden, wovon es nur in seltenen Fällen Ausnahmen geben darf und es kommt natürlich vor, dass man mal länger bleibt, allerdings sollte dies nicht zur Gewohnheit werden. Gesetzlich geregelt ist, dass Praktikanten niemals unbezahlte bzw. (in Freizeit) unausgeglichene Überstunden leisten müssen. Arbeitet der Praktikant an einem Sonntag, muss ihm ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Tagen gewährt werden. Arbeitet er an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, so muss ihm ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Also unbedingt vorher den Praktikumsvertrag gründlich durchlesen und keine Scheu haben, etwaige Unstimmigkeiten anzusprechen und korrigieren zu lassen.

Fazit

Ein Praktikum ist eine Investition in die eigene Zukunft, doch diese Investition sollte keine Einbahnstraße sein. Während der Wissenserwerb und das Networking zweifellos im Vordergrund stehen, schützt der Gesetzgeber Praktikanten vor unfairer Bezahlung – man muss seine Rechte jedoch kennen. Ein fairer Arbeitgeber zeichnet sich dadurch aus, dass er Engagement nicht nur mit Aufgaben, sondern auch mit einer angemessenen Wertschätzung honoriert. Wer mit wachen Augen in die Vertragsverhandlungen geht, sichert sich nicht nur einen Platz im Team, sondern auch die eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit während der Orientierungsphase.

Nein, Pflichtpraktika, die durch die Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz. Hier ist eine Vergütung reine Verhandlungssache.

Sobald das Praktikum länger als drei Monate dauert. In diesem Fall gilt der Anspruch ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses.

Unternehmen orientieren sich oft an einem Rahmen zwischen 400 und 800 Euro pro Monat. Der Artikel empfiehlt einen Richtwert von ca. 7,50 Euro pro Stunde als faire Basis.

Grundsätzlich gilt eine Acht-Stunden-Tag. Überstunden sollten die Ausnahme sein und müssen laut Gesetz entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Davon wird im Artikel abgeraten. Wer bereits einen Abschluss hat, verfügt über eine hohe Qualifikation, die finanziell anerkannt werden sollte.

Bild von jobmensa Redaktion

jobmensa Redaktion

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