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Beschwerde einlegen - Deine Rechte bei unfairer Benotung an der Uni
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jobmensa Redaktion
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Kurzgesagt:
Der Artikel beschreibt das strategische Vorgehen bei Zweifeln an einer Prüfungsbewertung. Der erste und wichtigste Schritt ist die Klausureinsicht, um Korrekturfehler objektiv identifizieren zu können. Bei Unstimmigkeiten wird geraten, zunächst das persönliche, sachliche Gespräch in der Sprechstunde des Dozenten zu suchen. Sollte dies keine Einigung bringen, steht Studierenden das Recht auf Remonstration (Nachkorrektur) zu. Bei generellen Problemen, die eine ganze Gruppe betreffen, empfiehlt sich ein Zusammenschluss mit dem AStA. Als letztes Mittel bleibt der Rechtsweg durch eine Prüfungsklage, die jedoch aufgrund der Kostenrisiken sorgfältig abgewogen werden sollte.
- Primat der Klausureinsicht: Nur wer seine Fehler und die Korrektur genau kennt, kann fundiert argumentieren. Die Einsichtnahme ist die Basis für jede erfolgreiche Beschwerde.
- Diplomatie vor Eskalation: Ein freundliches Vier-Augen-Gespräch in der Sprechstunde löst die meisten Probleme schneller und nervenschonender als formale Verfahren.
- Kollektives Handeln bei Massenphänomenen: Wenn eine Klausur für die Mehrheit unschaffbar war, haben Beschwerden über Fachschaft oder AStA deutlich mehr Gewicht als Einzelklagen.
Es ist der Albtraum für uns Studierende: man lernt Woche um Woche den ganzen Tag auf diese Prüfung hin, ist gut vorbereitet, geht in die Klausur – und die Fragestellungen scheinen unlösbar. Die Durchfallquote ist astronomisch. Anderer Fall: die eigene Klausurnote scheint einem nicht gerechtfertigt. Viele Student*innen lassen sich die Auswüchse universitärer Willkür nicht mehr gefallen und legen Beschwerde ein.
Der erste Schritt: Klausureinsicht
Dass Studierende sich über ihre Klausurnote beschweren, ist nicht gerade selten. Zu den fest gelegten oder individuell vereinbarten Terminen zur Klausureinsicht gehen sie jedoch nur selten. Dabei ist die Klausureinsicht eine gute Sache: zum einen kann man nachschauen, wo man noch Schwächen hat, zum anderen kann man so überprüfen, ob der/dem Professor*in bei der Korrektur ein Fehler unterlaufen ist. Wichtig für die Klausureinsicht ist natürlich, dass du den Stoff noch beherrschst. Sonst wird es schwierig, eine mögliche Fehlkorrektur festzustellen.
Sprechstunde mit Professor*in aushandeln
Sollte dir bei der Klausureinsicht tatsächlich eine Unstimmigkeit auffallen, der Umfang oder der Inhalt der Klausur erscheinen dir und anderen Kommiliton*innen unverhältnismäßig oder du fühlst dich generell unfair behandelt, suche zunächst den persönlichen Kontakt mit dem/der entsprechenden Hochschullehrer*in. Die meisten Differenzen lassen sich in einem Gespräch bereits beilegen. Vereinbare unbedingt eine persönliche Sprechstunde, die/den Professor*in zwischen Tür und Angel anzuquatschen bringt gar nichts. Bleibe außerdem immer freundlich, auch wenn dein Ärger noch so groß sein mag. Dein/e Professor*in wird dir so viel mehr entgegen kommen und er oder sie steht in der Rangordnung immer noch weit über dir.
Dein Recht auf Beschwerde
Du hast mit deiner Professorin oder deinem Professor gesprochen, aber er oder sie zeigt keine Einsicht? Du fühlst dich im Recht und willst eine Ungerechtigkeit nicht auf dir sitzen lassen? Das musst du auch nicht. Es gehört zu deinen studentischen Rechten, Beschwerde einlegen zu können. Geht es um deinen Einzelfall, kannst du von deinem Recht auf Remonstration Gebrauch machen. Das bedeutet, dass die Klausur noch einmal korrigiert wird, wenn du dies ausreichend begründen kannst.
Wenn es um einen ganzen Kurs oder eine Mehrzahl von Studierenden geht, tut euch in jedem Fall zusammen. Eine Massenbeschwerde wird gleich viel ernster genommen. Wendet euch dazu zunächst an den zuständigen Lehrstuhl und den AStA.
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Im Ernstfall: klagen
Wenn von eurer schlechten Klausur oder Hausarbeit euer gesamtes Studium abhängig ist und sich in eurem Beschwerdefall immer noch nichts getan hat, sollte man im Ernstfall auch eine Klage in Betracht ziehen. Allein die Androhung einer Klage kann kritikresistente Professor*innen manchmal zur Einsicht bringen, auch wenn man ein gerichtliches Vorgehen wirklich nur als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen sollte. Gewinnst du das Verfahren, darfst du die Prüfung entweder noch einmal ablegen oder deine Note in der Uni wird verbessert. Verlierst du hingegen, musst du Gebühren zahlen.
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Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Studierende sind der universitären Bewertung nicht schutzlos ausgeliefert, solange sie ihre Rechte kennen und diese klug nutzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Sachlichkeit. Wer Korrekturfehler mit Fachwissen belegt, statt nur über die Schwere der Fragen zu klagen, hat gute Chancen auf eine Korrektur. Dennoch sollte der Rechtsweg immer das letzte Mittel bleiben. Oft ist die Einsicht, dass man selbst eine Schwäche im Stoff hatte, wertvoller für den nächsten Versuch als ein monatelanger Rechtsstreit. Souveränität zeigt sich darin, für sein Recht zu kämpfen, wenn es angebracht ist, aber auch konstruktive Kritik anzunehmen.
1. Was ist eine Remonstration genau?
Es handelt sich um eine schriftliche Einwendung gegen eine Prüfungsbewertung. Du begründest darin detailliert, warum eine bestimmte Antwort entgegen der Korrektur doch richtig oder die Bewertung unvertretbar ist, und bittest um eine erneute Prüfung.
2. Was muss ich zur Klausureinsicht mitbringen?
Wichtig ist, dass du den Stoff noch präsent hast, um Korrekturfehler sofort zu erkennen. Es empfiehlt sich, Schreibzeug für Notizen mitzunehmen (oft darf man keine Fotos machen) und die relevante Literatur im Kopf zu haben.
3. Darf ein Professor die Note nach einer Beschwerde auch verschlechtern?
Im Rahmen einer Remonstration ist eine „Verschlechterung“ (Reformatio in peius) rechtlich umstritten, aber in manchen Prüfungsordnungen theoretisch möglich. Meistens bleibt die Note jedoch gleich oder verbessert sich.
4. Wann ist der AStA der richtige Ansprechpartner?
Immer dann, wenn es um strukturelle Probleme geht – etwa wenn eine Klausur nicht dem Lehrstoff entsprach oder die Durchfallquote extrem hoch ist. Der AStA kann politisch und rechtlich beraten.
5. Wie teuer ist eine Klage gegen eine Prüfung?
Die Kosten hängen vom Streitwert ab und können bei einer Niederlage inklusive Anwalts- und Gerichtskosten schnell im vierstelligen Bereich liegen. Eine Rechtsschutzversicherung oder eine Beratung durch die studentische Rechtsberatung ist hier ratsam.
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