Allgemeine Geschäftsbedingungen (November 2023)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Internet-Plattform www.jobmensa.de für Personalsuchende Unternehmen („Jobanbieter“)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Studitemps GmbH, Im Mediapark 4a, 50670 Köln („Studitemps“, „Anbieter“) und ihren Auftraggebern in den unter § 2 Ziffer 2 genannten Tätigkeitsfeldern, insbesondere aber für die Inanspruchnahme der unentgeltlichen und entgeltlichen Dienstleistungen auf der Online-Plattform www.jobmensa.de

  2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn diese von Studitemps ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt werden.

  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Nutzung der von Studitemps bereitgestellten Leistungen, insbesondere der Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber, wirksam. Für darüber hinausgehende Angebote, Leistungen, Einzelprojekte, Aktionen sowie sonstige Leistungen, insbesondere Projektleistungen, gelten gesonderte Bedingungen.

  4. Studitemps behält sich vor, unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist Änderungen oder Ergänzungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Ankündigung erfolgt schriftlich/per Email an den Vertragspartner. Die geänderten oder ergänzten Bedingungen treten in Kraft, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung der Änderung in Textform/per Email widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs hat Studitemps das Recht zur Kündigung des Vertrages innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Jobmensa ist ein Online-Jobportal der Studitemps GmbH. Ziel und Zweck des Jobportals Jobmensa ist es, Inserenten eine Möglichkeit zu bieten, Stellenangebote auf der Internetseite www.jobmensa.de zu veröffentlichen. Jobanbieter („Auftraggeber“) können auf der Plattform ein Firmenprofil einstellen und Jobs anbieten. Studitemps bietet verschiedene Möglichkeiten zur kostenfreien wie kostenpflichtigen Schaltung von Stellenanzeigen an. Hierzu ist eine Registrierung des Auftraggebers auf der Plattform erforderlich. 

  2. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot von Studitemps, in dem die vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie Art und Höhe der Vergütung von Studitemps näher geregelt werden. Eine detaillierte Beschreibung der jeweils beauftragten Leistung ergibt sich ferner aus der Produktbeschreibung, dem jeweiligen Auftrag bzw. dem Angebot.

  3. Studitemps arbeitet mit mehreren Kooperationspartnern zusammen und hostet den Stellenmarkt unter verschiedenen URLs, ohne dass hierzu eine vorherige Genehmigung des Auftraggebers eingeholt wird. Eine Liste der Kooperationspartner kann unter folgendem Link abgerufen werden: Liste der Kooperationspartner. Die Veröffentlichung in anderen Medien bzw. bei Kooperationspartnern kann in einem abweichenden bzw. standardisierten Layout erfolgen. Studitemps stellt diese Zusatzleistungen nicht gesondert in Rechnung. 

  4. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Fax ausreichend) durch Studitemps zustande, es sei denn, das jeweilige Angebot sieht eine abweichende Regelung vor. 

  5. Vereinbarungen und Erklärungen zwischen den Parteien haben – soweit nicht abweichend schriftlich bestimmt – stets in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.

§ 3 Leistungen von Studitemps 

  1. Gegenstand des Auftrags ist nur die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg, es sei denn, Studitemps hat sich hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet. 

  2. Gegenstand der Leistungen von Studitemps ist die Veröffentlichung von Stellenanzeigen für den Auftraggeber gemäß dem jeweils bei Registrierung ausgewählten Mitgliedschaftsmodell. Die einzelnen Mitgliedschaftsmodelle werden einschließlich des jeweiligen Leistungsumfangs im Angebot dargestellt und/oder auf der Webseite von Studitemps veröffentlicht. Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf dem Portal erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber gewählten Mitgliedschaftsmodells. 

  3. Studitemps ermöglicht es dann Interessenten, auf diese Anzeige zu reagieren und vermittelt dann die Interessenten an den Auftraggeber. Die Details, insbesondere die Art der Vermittlung der Interessenten an den Auftraggeber, die Darstellungsoptionen, -laufzeiten sowie die dafür anfallende Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem gewählten Mitgliedschaftsmodell. Studitemps übernimmt weder eine vermittelnde Tätigkeit zwischen Dritten noch beteiligt sich Studitemps inhaltlich an der Kommunikation der Beteiligten (Auftraggeber/Interessenten) untereinander. Soweit Auftraggeber und Interessent untereinander Verträge schließen, ist Studitemps hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner.

  4. Erfüllungs- oder Leistungstermine sind für Studitemps nur verbindlich, wenn diese von Studitemps ausdrücklich und in schriftlicher Form als verbindlich bestätigt werden.

  5. Studitemps ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gem. § 3 Ziffer 2 dieser Geschäftsbedingungen gegenüber dem Auftraggeber berechtigt, Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. 

  6. Soweit Studitemps durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Bereitstellung der vertraglich vorgesehenen Leistung gehindert wird, informiert sie den Auftraggeber entsprechend und erbringt unverzüglich den Umständen angepasste Leistungen. Sofern die vorgenannten Umstände mehr als 48 Stunden andauern, verständigen sich die Parteien einvernehmlich über das weitere Vorgehen.

§ 4 Anmeldung, Registrierung

  1. Um das Portal nutzen zu können, insbesondere um Stellenangebote einstellen zu können, muss sich der Auftraggeber auf dem Portal registrieren. Die Registrierung ist jeweils nur natürlichen Personen möglich, eine Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer für diese vertretungsberechtigten natürlichen Person oder einer von ihr schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen, die namentlich benannt werden muss. Je Unternehmen ist nur ein Account zulässig. Die Nutzung der Plattform durch Unternehmen, welche zu Studitemps bzw. der Plattform in Wettbewerb stehen, ist ohne schriftliche Genehmigung von Studitemps unzulässig. 

  2. Für die Freischaltung des Zugangs („Account“) ist die Zustimmung zur Geltung dieser AGB erforderlich. 

  3. Erforderlich für die Registrierung ist die Angabe von Adress- und Unternehmensdaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bei der Registrierung für das Portal sowie die im Zusammenhang mit Stellenangeboten angegebenen Daten oder Informationen vollständig und korrekt anzugeben. Zudem hat der Auftraggeber seine Registrierungsdaten stets aktuell zu halten. 

  4. Nach erfolgreicher Registrierung wird Studitemps für den Auftraggeber einen Account einrichten und freischalten. Die Nutzungsmöglichkeit beginnt mit der Aktivierung der vom Auftraggeber gewählten Zugangsdaten durch Studitemps. Gibt Studitemps die Registrierung frei, so ist der Auftraggeber zur Nutzung des Portals berechtigt. Der Nutzungsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, im Angebot ist eine gesonderte Laufzeit ausgewiesen.

  5. Ein Anspruch auf Registrierung auf dem Portal besteht nicht. Jede Registrierung wird von Studitemps einer Prüfung unterzogen. Studitemps kann eine Registrierung jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückweisen oder nachträglich löschen. Für den Fall, dass Studitemps nach erfolgter Registrierung feststellen sollte, dass es sich bei dem betreffenden Jobanbieter um ein Konkurrenzunternehmen handelt, behält sich Studitemps die unverzügliche Löschung des Accounts vor.

  6. Der Studitemps-Account darf ausschließlich durch den registrierten Auftraggeber genutzt werden. Studitemps bietet dem Inhaber eines Accounts jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, weitere Unteraccounts für weitere Mitarbeiter seines Unternehmens anzulegen. Der Auftraggeber bzw. Accountinhaber ist verpflichtet, sein Passwort für den Studitemps-Account sorgfältig aufzubewahren und den Zugang zu seinem Studitemps-Account sorgfältig zu sichern. Er trägt dafür Sorge, dass kein unberechtigter Dritter Kenntnis vom Passwort erlangt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und es unverzüglich zu ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Er ist ferner verpflichtet, Studitemps unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Studitemps-Account von Dritten missbraucht wurde. 

  7. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Studitemps-Accounts vorgenommen werden, auch für missbräuchliche Aktivitäten Dritter, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu verantworten bzw. er hat seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt.  

§ 5 Vertragspflichten , Mitwirkungsrechte und -pflichten des Auftraggebers 

  1. Die Auftraggeber versichert, ausschließlich konkrete Vakanzen (Stellenangebote) an Studitemps zu kommunizieren, für die er tatsächlich Personal sucht.

  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Studitemps sämtliche zur Veröffentlichung der entsprechenden Stellenanzeigen notwendigen Auskünfte zu erteilen und Materialien, insbesondere Unternehmenslogos, Unterlagen, Texte etc. beizustellen. Darüber wird der Auftraggeber alle Vorgänge und Umstände anzeigen, die für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Zeitverzögerungen aufgrund des Umstandes, dass der Auftraggeber notwendige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers und berühren den Vergütungsanspruch von Studitemps nicht.

  3. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Webseite von Studitemps missbräuchlich zu nutzen, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise des Angebots (Verletzung der Systemintegrität), durch Übertragung des Zugangs auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zum Account an Dritte. 

  4. Studitemps ist jederzeit berechtigt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen einzustellen und/oder den Zugang des Auftraggebers zu seinem Account ganz oder teilweise zu beschränken, zu sperren oder auszuschließen oder die Daten oder Informationen nicht auf das Portal einzustellen oder unverzüglich bzw. – falls zwingend erforderlich – sofort zu sperren oder zu entfernen, wenn der Auftraggeber gegen eine wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder wenn die Inhalte der Anzeigen beispielsweise mit den Interessen von Studitemps oder Ihrer Kunden kollidieren, Inhalte diskriminieren oder gegen geltendes Recht verstoßen. Dies ist etwa der Fall bei falschen oder unrichtigen Angaben im Jobangebot, ein nicht realistischer Stundenlohn oder eine Veröffentlichung am falschen Ort, eine mehrfache Schaltung des inhaltlich gleichen oder stark ähnlichen Jobangebots, Schaltungen durch Personaldienstleister oder Finanzdienstleister. In den vorgenannten Fällen wird Studitemps den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe hierüber informieren. Bei wiederholtem Fehlverhalten behält sich Studitemps das Recht vor, den geschlossenen Nutzungsvertrag ordentlich, wie auch außerordentlich zu kündigen. 

§ 6 Vergütung, Zahlung 

  1. Maßgeblich für Art und Höhe des Vergütungsanspruchs von Studitemps sind die im jeweiligen Auftrag/Angebot getroffenen Vergütungsvereinbarungen.

  2. Die Vergütung von Studitemps wird mit Bestätigung des Auftrags durch Studitemps fällig, es sei denn, im Auftrag sind abweichende Fälligkeiten vereinbart. 

  3. Über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden nach gesonderter Vereinbarung aufgrund von Angeboten von Studitemps vergütet.

  4. Alle Preise verstehen sich für Kunden aus Deutschland in EURO netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für Kunden innerhalb der EU sind die Preise rein netto, wobei der Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (reverse charge).

  5. Für Aufträge mit Auftraggeber aus Drittländern gelten die jeweils gültigen Umsatzsteuerregelungen.

  6. Die Rechnungsstellung durch Studitemps erfolgt sofort nach Vertragsschluss und ist binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. 

  7. Bei Zahlungsverzug ist Studitemps berechtigt, dem Auftraggeber – unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens – Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Die Verzugszinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.

§ 7 Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber räumt Studitemps für die Dauer des Nutzungsvertrages an sämtlichen Inhalten, welche er in die Plattform einstellt oder zur Veröffentlichung bereitstellt, ein einfaches, unentgeltliches, weltweites Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte und Bearbeitungen der Inhalte einzeln oder als Teil einer Datenbank zu jedem nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Zweck zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern, zu übersetzen und zu speichern. Dies umfasst auch das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, zu gestalten, an die zur Nutzung erforderlichen Dateiformate anzupassen und die Darstellungsqualität zu ändern und/oder zu verbessern. 

  2. Studitemps ist berechtigt, die vom Auftraggeber übermittelten bzw. in dessen Auftrag erhaltenen Daten und Information zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen von Studitemps nach dem Vertrag erforderlich ist. Studitemps ist berechtigt, die Daten und Information in einem Rechenzentrum, einschließlich eines Back-up Rechenzentrums, vorzuhalten. Im Sinne der vertragsgemäßen Leistungserbringung und zur Beseitigung von Störungen ist Studitemps ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. 

  3. Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm eingestellten Inhalten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. 

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Studitemps unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn ihm die erforderlichen Nutzungsrechte für die Veröffentlichung bestimmter Inhalte nicht oder nicht mehr zustehen ein Inhalt aus Sicht des Auftraggebers nicht oder nicht mehr rechtmäßig ist oder ein Inhalt aus sonstigen Gründen entfernt werden sollte. 

  5. Der Auftraggeber stellt Studitemps auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte gegen Studitemps geltend machen. Das beinhaltet auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung

  6. Studitemps ist Inhaber der Rechte an sämtlichen Elementen und Inhalten des Portals, d.h. Daten, Informationen und Materialien, einschließlich Bilder, Grafiken, Illustrationen, Designs, Symbole, Fotos, Texte und sonstigen Abbildungen (im Folgenden „Inhalte“). Diese Inhalte sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Etwaige Rechte des Auftraggebers an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt. Studitemps ist insbesondere Hersteller und Inhaber sämtlicher Rechte an der Datenbank die Webseite betreffend. 

§ 8 Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz, Freistellung

  1. Studitemps bietet seine Leistungen nach bestem Wissen und Verständnis an. Studitemps haftet für die ordnungsgemäße und termingerechte Erbringung aller Leistungen gemäß dem Auftrag, soweit sie die genannten Leistungsumfänge selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten erbringt. 

  2. Studitemps bemüht sich, den Betrieb der Plattform möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Plattform wird daher nicht übernommen. Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit, insbesondere wegen der Vornahme von Wartungsarbeiten oder wegen jedweder technischer Störungen oder wegen Schädigungen durch Viren, Trojaner etc. sind vom Jobanbieter hinzunehmen. 

  3. Studitemps ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Plattform zu verändern, einzuschränken oder seine Dienste bzw. die Plattform einzustellen. Hierüber wird der Auftraggeber zuvor via E-Mail informiert. Einer gesonderten Begründung bedarf eine solche Änderung nicht. 

  4. Im Rahmen der Veröffentlichung der Stellenanzeigen übernimmt Studitemps keine Garantie oder Haftung für Qualität und Güte, Eigenschaften oder Qualifikationen der Interessenten. Studitemps gewährleistet nicht die tatsächliche Identität der Interessenten oder anderer Jobanbieter und/oder die Richtigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der von ihnen gemachten Angaben. Die jeweiligen Angaben der Interessenten sind keine Zusicherungen von Seiten Studitemps. 

  5. Die Verantwortung für vom Auftraggeber beigestelltes und/oder freigegebenes Material trägt dieser selbst. Studitemps übernimmt keine Gewährleistung für die von den oder für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit des vom Auftraggeber eingestellten Unternehmensprofils und der Jobangebote und macht sich diese fremden Inhalte auch nicht zu Eigen. Studitemps ist nicht verpflichtet, das Material des Auftraggebers in rechtlicher, technischer oder inhaltlicher Hinsicht zu prüfen. Studitemps übernimmt insbesondere keine Haftung oder Beratung in Bezug auf rechtliche Fragen.

  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschließlich seriöse Stellenangebote einzustellen, diese auf dem aktuellen und wahrheitsgemäßen Stand zu halten unverzüglich zu deaktivieren, wenn die Stelle nicht mehr verfügbar ist. Er ist ferner verpflichtet, keine Inhalte auf der Webseite von Studitemps einzustellen, die gegen geltendes deutsches Recht, Rechte Dritter (Straf-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken, Jugendschutz-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- und Namensrechte), gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere keine pornografischen oder den Krieg verherrlichenden Inhalte.

  7. Der Auftraggeber stellt Studitemps von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung seines Accounts sowie des Portals durch den Auftraggeber beruhen. Das gleiche gilt für jeden sonstigen schuldhaften Verstoß des Auftraggebers gegen diese AGB. Diese Freistellungsansprüche erstrecken sich jeweils auch auf mit der Abwehr solcher Ansprüche zusammenhängende Kosten und Aufwendungen (insb. Rechtsanwaltskosten).

  8. Eine Haftung von Studitemps im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Interessenten ist ausgeschlossen. 

  9. Haftungsansprüche gegen Studitemps, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Interessenteninformationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Studitemps kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

  10. Schadensersatz- oder Freistellungsansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob aus eigenem oder abgeleitetem Recht sind nur begründet, wenn sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Studitemps beruhen. Dies gilt auch für die Verletzung vorvertraglicher Pflichten, wobei insoweit bei Fehlen der Haftungsvoraussetzungen mit Abschluss des jeweiligen Vertrages ein Verzicht auf etwa noch bestehende Ansprüche vereinbart wird.

  11. Die Haftung von Studitemps für Folgeschäden, mittelbare Schäden und/oder entgangenen Gewinn ist bei anderem als vorsätzlichem Verhalten ausgeschlossen. Die Haftung von Studitemps beschränkt sich in der Höhe auf den bei einem Schadenseintritt im Inland zu erwartenden gewöhnlichen Schaden, höchstens aber auf die nach dem jeweiligen Auftrag von dem Auftraggeber zu entrichtende Gesamtvergütung. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten von Studitemps verursacht werden.

  12. Eine Haftung von Studitemps für Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten gemäß § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt. Eine Haftung von Studitemps für Ansprüche, die von Dritten auf Grund der erbrachten Leistungen gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Studitemps nicht für Prozess- und Anwaltskosten des Auftraggebers sowie Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. 

  13. Für den Fall, dass Studitemps für die erbrachten Leistungen oder einzelne Teile selbst in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber die Studitemps schad- und klaglos stellen und dieser somit alle finanziellen und sonstigen Nachteile ersetzen. Der Auftraggeber stellt Studitemps und an der Veröffentlichung der Stellenausschreibungen wie der Vermittlung von Interessenten beteiligte Dritte von allen Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Bewerbung der Interessenten entstehen. 

  14. Alle Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche, die wegen Mängeln der Leistung gegen Studitemps geltend gemacht werden könnten, verjähren 6 (in Worten: sechs) Monate nach Beendigung des jeweiligen Vertrages. 

§ 9 Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von vermittelten Interessenten, deren Angaben und Daten ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages/Auftrages zu verwenden. 

  2. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, die Leistungen und Dienste von Studitemps zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten und/oder erklärten Zweck zu verwenden. Jegliche anderweitige Nutzung sowie negative Abweichung von vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen sind untersagt.

  3. Die Vertragsparteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners, insbesondere die Vertragsdetails, mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

  4. Personenbezogene Daten werden – soweit diese überhaupt verarbeitet werden und nichts anderes bestimmt ist - ohne eine weitere zusätzliche Einwilligung ausschließlich zum jeweils angegebenen Vertragszweck und dergestalt verwendet, soweit dies für die Durchführung der abgeschlossenen Geschäfte und die Pflege der daraus resultierenden Vertragsbeziehung erforderlich und gesetzlich zulässig ist. 

  5. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie vorbehaltlich dahingehender behördlicher oder gesetzlicher Verpflichtungen nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. 

  6. Der Auftraggeber bleibt im Hinblick auf die von ihm übermittelten sowie in seinem Auftrag erhaltenen oder auf der Webseite von Studitemps eingestellten Daten und Informationen, die personenbezogene Daten enthalten, verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung der Daten und Informationen von entsprechenden Erlaubnistatbeständen gedeckt ist. 

  7. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG).

§ 10 Vertragsstrafe

Der Auftraggeber verpflichtet sich 

  1. pro geschalteter Anzeige, welche einen Bereich betrifft, in welchem er mit Studitemps im Wettbewerb steht - hierzu zählen insbesondere: Personaldienstleister und Finanzdienstleister - und/oder

  2. für jeden durch die Studitemps festgestellten Verstoß gegen die dem Auftraggeber aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegten Pflichten 

zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 (i.W.: fünftausend) EURO an Studitemps. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien tritt mit Bestätigung des Auftrags durch Studitemps für die im Angebot vereinbarte Laufzeit in Kraft. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern es nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem  Monat zum letzten Tages der aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 

  2. Eine ordentliche Kündigung während der Zusammenarbeit der Parteien gemäß dem Auftrag ist ausgeschlossen. 

  3. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verletzt und trotz schriftlicher Mahnung durch die andere Partei den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mahnung wiederherstellt. Die Mahnung hat den Pflichtverstoß konkret zu bezeichnen und auf die Möglichkeiten der Kündigung aus wichtigem Grund zu verweisen. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Geheimhaltungspflichten.

  4. Für Studitemps liegt ein wichtiger Grund auch dann vor, wenn sich die wirtschaftliche, strategische oder strukturelle Ausrichtung von Studitemps grundlegend ändert oder die Geschäftstätigkeit gänzlich eingestellt wird. Sollte Studitemps infolgedessen oder sonst aus einem wichtigen Grund den Vertrag kündigen, so ist eine Haftung auf Schadensersatz seitens Studitemps ausgeschlossen.

  5. Die Kündigung aus wichtigem Grund berührt im Übrigen etwaige Schadensersatzansprüche nicht. 

  6. Sämtliche Kündigungen haben in Textform (per Email ausreichend) zu erfolgen.

§12 Preisanpassung

  1. Studitemps ist berechtigt, im Rahmen des Standes der Technik und der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers die Gestaltung der Plattform und -Services einschließlich der Funktionalitäten und Inhalte weiterzuentwickeln. Führt eine solche Weiterentwicklung zur Erweiterung der Leistungen des jeweils gebuchten Produktes, ist Studitemps berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend des dadurch geschaffenen Mehrwerts anzupassen. Übersteigt der Umfang einer solchen Anpassung ein Volumen von mehr als fünf Prozent des bisher vereinbarten Preises pro Kalenderjahr, steht dem Auftraggeber ein Widerspruchsrecht wie in Ziffer (3) aufgeführt zu. 

  2. Studitemps kann darüber hinaus vereinbarte Preise in angemessenem Umfang, jedoch höchstens bis zu zehn Prozent einmal kalenderjährlich, mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der Entwicklung der bei Studitemps anfallenden Kosten, die der Preisberechnung zugrunde liegen (Gesamtkosten), anpassen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung, Instandhaltung, Betrieb und Nutzung der Plattform und für die mit der Leistung zusammenhängenden Services (z.B. IT-Infrastruktur, Vorleistungsprodukte, technischer Service), Kosten für die Auftragsverwaltung (z.B. Service-Hotline, Abrechnungs-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z.B. Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Abgaben (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge). Studitemps ist zum Zwecke der Deckung der Mehrkosten zur genannten Preiserhöhung berechtigt und wird im Falle von Senkungen der Gesamtkosten diese mit Gesamtkostensteigerungen verrechnen. Studitemps wird den Auftraggeber über eine solche Preiserhöhung aufgrund von Kostensteigerungen rechtzeitig mindestens in Textform informieren. Dem Auftraggeber steht bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 12 (2) von mehr als zehn Prozent pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht wie in Ziffer (3) aufgeführt zu.

  3. Studitemps wird den Auftraggeber über die jeweilige Preiserhöhung in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit geben, dieser innerhalb einer angemessenen Frist ab Inkenntnissetzung in Schriftform zu widersprechen; Studitemps wird den Auftraggeber zudem gesondert darauf hinweisen, dass die Preisanpassungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs wird die Preisanpassung nicht durchgeführt.

  4. Studitemps wird den Auftraggeber spätestens zehn Tage vor Beginn einer neuen Vertragsperiode eine individuelle Preisübersicht (inklusive Listenpreis, etwaigen Rabatten und dem Gesamtpreis) zur Verfügung stellen. Im Falle einer automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit bestimmt sich die zukünftige Vergütung für die Vertragsprodukte des Auftraggebers nach dem mitgeteilten (Listen-)Preis. Nur in den Fällen, in denen sich der bisher für die Vertragsverlängerung maßgebliche Gesamtpreis um mehr als fünfzehn Prozent erhöht, steht dem Auftraggeber hiergegen ein schriftliches Widerspruchsrecht bis zum Beginn der Vertragsverlängerung zu.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Studitemps und dem Auftraggeber sowie auf die Frage eines rechtsgültig zustande gekommenen Vertrags und seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. 

  2. Die Vertragspartner werden die jeweils andere Partei rechtzeitig über das Bevorstehen eines Insolvenzverfahrens informieren zu dem Zweck, die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Pflichten zu gewährleisten oder aber für eine einvernehmliche Auflösung des jeweiligen Vertrages zu sorgen.

  3. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Studitemps zulässig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die vorgenannte Einwilligung nicht unbillig verweigert werden darf. Die Regelungen des § 354 a HGB bleiben hiervon unberührt.

  4. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist dem Auftraggeber jeweils nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  5. Sofern nicht gesondert anders vereinbart räumt der Auftraggeber der Studitemps für die Dauer des Nutzungsvertrages das Recht, ihn medienübergreifend, insbesondere auf der Plattform selbst, gegenüber Dritten als „Referenzunternehmen“ auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen. Der Jobanbieter kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich widerrufen.

  6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegenüber der anderen Vertragspartei abzugebende einseitige Willenserklärungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

  7. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von Studitemps. Die Vertragssprache ist Deutsch.

  8. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Studitemps und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Studitemps sachlich und örtlich zuständige Gericht. Studitemps ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist eine Bestimmung unwirksam oder lückenhaft, so verpflichten sich beide Parteien, anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht. Kommt keine Einigung zustande, gilt die gesetzliche Regelung.

Köln, den 20. November 2023