Krankenversicherung und Co. für Studenten: So bist du gut abgesichert

23.09.2021

BerufsunfähigkeitsversicherungKrankenversicherungRatgeberStudiumVersicherung
Author: Redaktion
Autor*inRedaktion

Versicherungen im Studium ‒ welche sind wirklich wichtig für dich?

Versicherungen sind eines der großen Fragezeichen auf dem Weg zum Erwachsenwerden. Welche Versicherungen gibt es? Welche braucht man? Und wie viel kosten die? Auf den ersten Blick erscheinen Versicherungen lästig. Sie erhöhen deine Fixkosten, die Versicherer schicken dir Briefe und du hast noch mehr Papierkram zu erledigen. Aber im entscheidenden Moment kann dir die richtige Versicherung das Leben retten – oder zumindest dein Hab und Gut.

Hier kannst du dich informieren über

  • die Kranken- und Pflegeversicherung

  • die Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung

  • die Haftpflichtversicherung

  • und die Hausratsversicherung

und wozu sie gut sind.

Krankenversicherung für Studenten

Ab wann musst du dich selbstständig versichern?

Zunächst einmal ist eine gültige Krankenversicherung in Deutschland für alle Studierenden Pflicht. Ein entsprechender Nachweis (namentlich eine Versicherungsbescheinigung) ist von jedem Studierenden bei der Immatrikulation im Studierendensekretariat einzureichen. Der vorliegende Bescheid gilt im Regelfall für das gesamte Studium, lediglich im Falle eines Hochschulwechsels ist eine neue Bescheinigung fällig. Folgende Versicherungsvarianten stehen für Studenten zur Auswahl:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung

  2. Studentenpflichtversicherung

  3. Freiwillige Versicherung

  4. Private Krankenversicherung

1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Mehrzahl der jüngeren Studenten ist über die Eltern gesetzlich familienversichert und hat damit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfreien Anspruch auf die verschiedenen Versicherungsleistungen. Männliche Studierende, die nach dem Abitur (oder später) Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, erhalten über die Laufzeit des „Staatsdienstes“ eine Verlängerung des Anspruchs. Die Altersgrenze verfällt hingegen, wenn ein Studierender oder eine Studierende über den Ehepartner bzw. einen verbrieften Lebenspartner gesetzlich versichert ist.

Aber auch in anderen Fällen gibt es Einschränkungen; und zwar beispielsweise beim Gehalt: Verdient ein Student/eine Studentin monatlich mehr als 400 Euro (z. B. über einen Minijob), endet die Familienversicherung automatisch, wobei Taschengeld, BAföG und andere Finanzleistungen nicht angerechnet werden. Das bedeutet: Sowohl die Überschreitung der oben genannten Altersgrenze als auch der monatliche Sprung über die 400-Euro-Grenze haben zur Folge, dass Studierende selbst in der GKV versicherungspflichtig werden (weitere Infos hierzu im Kapitel „Exkurs Versicherungsfreiheit“). Sie müssen dann eine eigene Krankenversicherung abschließen, können aber den Studententarif wählen. Der beträgt derzeit 64,77 Euro + 13,13 Euro Pflegeversicherung. In manchen Werkstudenten-Arbeitsverhältnissen wird man direkt vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse als zahlungspflichtig gemeldet. Andernfalls hat man die Pflicht, sich selbst darum zu kümmern, dass man eine gültige Krankenversicherung besitzt.

2. Studenten-Pflichtversicherung in der GKV

Auch die Versicherungspflicht selbst hat ihre Grenzen, da sie normalerweise mit dem (erfolgreichen) Abschluss des jeweiligen Studiengangs endet. Weitere Margen für die Versicherungspflicht stellen derzeit - ausschließlich für Langzeitstudenten und Spätberufene - die Vollendung des 30. Lebensjahres sowie das Überschreiten des 14. Fachsemesters dar. In diesen Fällen kann man dann leider nicht mehr den Studententarif der Krankenkasse wahrnehmen und muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Satz richtet sich dann nach dem Einkommen und liegt bei Studenten meist 120 bis 140 Euro.

Lediglich plausible Gründe wie (lange) Erkrankungen, Pflege und Versorgung von Kindern oder nahen Familienangehörigen etc. halten die Versicherungspflicht auch über die genannten Grenzwerte hinaus aufrecht. Inklusive Pflegeversicherung liegt der monatlich zu zahlende Versicherungsbetrag für Pflichtversicherte ab April 2011 bei 77, 90 Euro, der in der Regel zu Einschreibung und Rückmeldung im Voraus zu zahlen ist. Ansonsten können Hochschulen die Zulassung zum Semester verweigern bzw. den Studierenden exmatrikulieren.

3. Freiwillige GKV-Mitgliedschaft als Übergang

Scheidet man als Student aus den zuletzt genannten Gründen aus der Versicherungspflicht aus, ist zumindest übergangsweise eine freiwillige Fortsetzung der GKV-Mitgliedschaft möglich. Dazu bieten die Gesetzlichen Krankenkassen für die Maximaldauer eines halben Jahres einen Übergangstarif an, der bei rund 100 Euro pro Monat liegen sollte. Darüber hinaus bemisst sich der zu zahlende Monatsbeitrag an der finanziellen Situation des Versicherungsnehmers, was in jüngeren Jahren in der Regel auf etwa 120 bis 140 Euro pro Monat hinausläuft. Da die Krankenkassenbeiträge momentan weiter steigen, kann dies eine starke finanzielle Belastung werden.

4. Die Privaten Krankenversicherung

Wer zu Beginn seines Studiums über die Eltern privat mitversichert ist, kann diesen Status natürlich beibehalten. Hierzu muss man sich lediglich durch eine Gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein entsprechender Antrag ist vom Studenten selbst zu stellen, wobei die Aufhebung der Versicherungspflicht - sofern ausgesprochen – unwiderruflich für die Gesamtlaufzeit des Studiums Gültigkeit hat. Auch nach dem Studium ist der (Rück-)Weg in die GKV an ganz bestimmte Kriterien geknüpft (z. B. ein festes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis). Wer also nach der Exmatrikulation Interesse an einem Wechsel hat, sollte sich bei der GKV seiner Wahl über Aufnahmekriterien und Preise bestens informieren und gut abwägen, ob er den Schritt in die private Krankenkasse gehen möchte. Besondere Kassenleistungen, schnellere Terminvergabe beim Arzt und kürzere Wartezeiten sind die Vorteile, die Kosten sind dafür höher. Von Billigtarifen, die manche Anbieter inzwischen offerieren rät Stiftung Warentest ab. Entweder sind die Leistungen sehr lückenhaft oder die Beiträge steigen im Lauf der Zeit immer weiter an. Von Angeboten, die unter hundert Euro liegen, sollte man daher absehen.

Sonderfälle: Die Künstlersozialkasse

Für Studierende, die planen, sich selbstständig zu machen und schon während ihres Studiums ihr eigenes kleines Gewerbe gründen, eignen sich eventuell auch Sonderformen der Versicherung. Für künstlerische Selbstständigkeiten bietet sich beispielsweise die Künstlersozialkasse an. Wer im Medien-, Kunst-, Film- oder Musikbereich gestaltend tätig ist, kann sich bei der Künstlersozialkasse bewerben. Bei einer Aufnahme übernimmt diese den ansonsten für den Arbeitgeber anfallenden Anteil der Krankenversicherung, den Selbstständige sonst selbst tragen müssen. Es lohnt sich bei den inzwischen anfallenden Beträgen auf jeden Fall, sich genauer zu erkundigen.

Exkurs: Versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

Das Jobben in den Semesterferien bleibt grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen, wobei die Arbeitszeit sechs Monate pro Jahr nicht überschreiten darf. Pflichtpraktika sind ebenfalls versicherungsfrei. In der Vorlesungszeit herrscht hingegen nur dann Sozialversicherungsfreiheit, wenn es sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von maximal zwei aufeinander folgenden Monaten oder aber 50 Arbeitstagen pro Jahr handelt. Selbiges gilt für Jobs, die zwar regelmäßig ausgeübt werden, dabei jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten und für geringfügige Tätigkeiten mit einem maximalen Entgelt von 400 Euro pro Monat. Alle anderen Arbeitsverhältnisse sind versicherungspflichtig.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum die BUV schon während des Studiums sinnvoll ist:

Berufsunfähigkeit wird leider nach wie vor als Risiko im Alltag falsch eingeschätzt. Dabei kann es bereits Studenten treffen, die aufgrund von Unfällen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, den angestrebten Beruf auszuüben. Die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit sollte daher bereits möglichst früh betrieben werden, um im Ernstfall nicht gänzlich ohne Leistung dazustehen. Denn im Fall der Berufsunfähigkeit von Studenten gibt es in der Regel keine staatliche Unterstützung.

Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko

Als berufsunfähig gelten Erwerbstätige, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Je nach Grad spricht man von einer teilweisen oder vollständigen Berufsunfähigkeit. Klar davon abzugrenzen ist die Erwerbsunfähigkeit. Obwohl im Alltag häufig synonym gebraucht, bezieht sich die Erwerbsunfähigkeit auf das Unvermögen, für den Unterhalt zu sorgen. Der Rahmen im Bereich der Berufsunfähigkeit ist enger gefasst, da sie sich definitionsgemäß nur auf ein spezielles Berufsbild bezieht.

Ursachen der Berufsunfähigkeit

In den Augen vieler Erwerbstätiger sind es in erster Linie Unfälle, die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit verantwortlich sind. Allerdings entspricht diese Annahme nicht der Realität. Nur in rund zehn Prozent der Fälle ist ein Unfall tatsächlich Auslöser der Berufsunfähigkeit. Spitzenreiter sind dagegen Krankheiten, zu denen psychische Erkrankungen, Krebs und Herz-Kreislauf-Beschwerden führen – Tendenz steigend. Insbesondere der Zuwachs im Bereich psychischer Leiden ist inzwischen besorgniserregend. Der Blick auf die Verteilung der Ursachen für die Berufsunfähigkeit macht deutlich, dass eine reine Unfallversicherung als Schutz gegen das Risiko keineswegs als Vorsorge ausreicht. Ein Punkt, der auch für Studenten gilt.

Der gesetzliche Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Wie kann man sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit schützen? Eine berechtigte Frage, speziell aus Sicht der staatlichen Unterstützung. Leider müssen einige Erwerbstätige sowie Studenten und Auszubildende hier einen Rückschlag hinnehmen. Seit Januar 2001 erkennt die gesetzliche Rentenversicherung die Berufsunfähigkeit nur noch für Betroffene an, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt. Alle, die später geboren sind, haben nur noch die Chance auf eine Erwerbsminderungsrente.

Letztere ersetzt das Einkommen allerdings nur zu einem Bruchteil. Als Anspruchsvoraussetzung gilt eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren, in denen über drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt werden müssen. Für Auszubildende gelten gesonderte Regelungen, etwa wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Ausbildung oder durch einen Arbeitsunfall eintritt.

Trotz dieser Tatsache trifft die Berufsunfähigkeit gerade Studenten besonders hart, die bislang noch keinerlei Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen konnten. Tipp: Durch die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung können bereits während des Studiums oder davor Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Wird im Alltag von der Berufsunfähigkeitsversicherung gesprochen, ist in der Regel von der privaten Vorsorge die Rede. Hierbei handelt es sich um Versicherungsverträge, die zwischen dem Verbraucher und privaten Versicherungsgesellschaften geschlossen werden. Für die Berufsunfähigkeit erfüllt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Aufgabe einer privaten Lohnersatzleistung. Dafür vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherung im Leistungsfall die Auszahlung einer monatlichen BU-Rente.

Die Versicherungslaufzeit kann zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart werden, erstreckt sich aber maximal bis zum Eintritt ins Rentenalter. Bezüglich der Höhe der Versicherungsleistung ist der individuelle finanzielle Bedarf ausschlaggebend, an welchem sich die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente orientiert. Da Studenten während der Studienzeit kaum abschätzen können, welche Entwicklung der Bedarf nimmt, ist der Einschluss einer Nachversicherungsgarantie wichtig. Darüber lässt sich die BU-Rente auch zu späteren Zeitpunkten in der Höhe anpassen.

Die private BU-Versicherung für Studenten

Wer sich als Student für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, hat zwei große Vorteile auf seiner Seite. Einmal das niedrige Einstiegsalter und auf der anderen Seite im Regelfall eine gute Gesundheit. Allerdings ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten nicht immer einfach. Versicherungen bieten für Studenten und Auszubildende teilweise keinen vollwertigen BU-Versicherungsschutz an, sondern lediglich die Möglichkeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten

Letztere greift, falls die Ausübung eines Berufs durch Unfall oder Krankheit gänzlich unmöglich wird. Damit ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der letzte Rettungsanker für Studenten, die bereits während des Studiums erwerbsunfähig werden. Studenten sollten in diesem Fall unbedingt darauf achten, dass der Versicherer die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Abschluss der akademischen Erstausbildung umgehend in eine BU-Versicherung umwandelt – ohne erneute Prüfung der Gesundheit.

Ein weiterer Punkt betrifft die versicherte Leistung. Anders als Erwerbstätige gestehen Versicherer Studenten u. U. nur eine nach oben gedeckelte BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro – 1.500 Euro zu. Hier ist eine Nachversicherungsgarantie dringend zu empfehlen, um beim Berufseinstieg nicht in die Falle der Unterversicherung zu tappen. Die einzelnen Vertragsdetails der BU-Tarife können sich zwischen den Versicherungen deutlich unterscheiden. Wer als Student nach einem umfassenden und möglichst zukunftsfesten Schutz gegen die Berufsunfähigkeit sucht, sollte sich nicht nur auf das eigene Bauchgefühl verlassen, sondern unter anderem auch auf Verbrauchertests und natürlich eine grundlegende Beratung zurückgreifen.

Exkurs: Abstrakte Verweisung

Studenten, die sich um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen, stoßen in einigen Verträgen immer noch auf das Recht der abstrakten Verweisung. Dabei handelt es sich um eine Klausel, die den Versicherten benachteiligt. Der Versicherer kann von Betroffenen im Fall der Berufsunfähigkeit den Berufswechsel – ohne Rücksicht auf die Arbeitsmarktsituation – verlangen. BU-Versicherungen mit dem Recht der abstrakten Verweisung sind im Ernstfall für Studenten eher von zweifelhaftem Wert.

Die Haftpflichtversicherung

Dringend ratsam ist eine Haftpflichtversicherung. Ein Fehler kann unter Umständen dazu führen, dass du dein Leben lang abzahlst. Deshalb ist die Investition von etwa 60 Euro im Jahr für eine Haftpflichtversicherung lohnenswert. Während einem ersten Studium, das nahtlos an dein Abi, einen Freiwilligendienst oder Wartesemester anknüpft, bist du als unverheirateter Student über deine Eltern mitversichert. Wenn du heiratest oder ein Zweitstudium beginnst, musst du eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Für alle studentischen Autobesitzer gilt: die KFZ-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls Pflicht! Bei Voll- und Teilkasko kann man abwägen. Je nach dem, wie wertvoll die Studentenkarre ist, lohnt sich das oder auch nicht.

Die Hausratversicherung

Du kannst deine Studentenwohnung während deiner ersten Ausbildung normalerweise über deine Eltern mitversichern lassen. Allerdings müssen sie dazu deine Wohnung bei ihrer Versicherung angeben. Die Höhe der Versicherungskosten richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme. Diese Summe liegt bei Studenten normalerweise sowieso nicht besonders hoch. Manchmal machen aber Risikofaktoren, wie zum Beispiel eine Wohnung im Erdgeschoss (und du vergisst immer das Fenster zu schließen) einen Versicherungsabschluss sinnvoll. Außerdem kannst du dir auch überlegen, einzelne wertvolle Gegenstände gegen Diebstahl zu versichern, zum Beispiel dein Fahrrad oder deinen Laptop.

Fazit

  • Informiere dich, bevor du eine Versicherung abschließt, ob du diese überhaupt brauchst oder ob du noch bei deinen Eltern mitversichert bist!

  • Lies die Konditionen genau durch, um herauszufinden, wann die Versicherung überhaupt einspringt und ob das nützlich für dich ist!

  • Krankenversicherung, Pflegeversicherung und KFZ-Haftpflicht sind Pflichtversicherungen!

  • Eine allgemeine Haftpflichtversicherung ist nicht besonders teuer und sehr ratsam!

  • Bei Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Hausratsversicherung solltest du deine Risikofaktoren abwägen!