BAföG: Vom Antrag bis zur Rückzahlung das Wichtigste im Überblick

11.04.2021

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Author: Redaktion
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BAföG – die staatliche Studienfinanzierung

Die Studienfinanzierung ist ein Punkt, über den du dir rechtzeitig vor der Einschreibung an der Uni Gedanken machen solltest. Hast du genug Geld zur Verfügung? Dann ist alles cool. Oder können deine Eltern dich nicht unterstützen, reicht dein Kapital nicht aus? Dann kann BAföG, die staatliche Ausbildungsförderung, eine Lösung ein. Die Hürde: Du musst nachweisen, dass du hilfebedürftig bist. Nimm dir also Zeit für den BAföG-Antrag. Hier erklären wir dir alles Wichtige rund um die Ausbildungsförderung.

Studenten-BAföG: Folgende Punkte sind wichtig

  1. Was sind die Voraussetzungen für BAföG?

  2. Wie funktioniert der BAföG-Antrag? 

  3. Wie hoch ist die Ausbildungsförderung? 

  4. Thema Vermögen: Gibt es Freibeträge? 

  5. Wie lange gibt’s Geld fürs Studium?

  6. Wann beginnt die Rückzahlung?

  7. BAföG und Studentenjob: Was geht? 

Die Antworten auf diese Fragen geben wir dir direkt im Anschluss. Lies weiter und entdecke die unendlichen Weiten des studentischen BAföG-Kosmos!

1. Was sind die Voraussetzungen für BAföG?

Das Entscheidende: BAföG ist kein Taschengeld zum Studium. Es richtet sich ausschließlich an Studis, die ihre Uni-Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Außerdem ist es in in erster Linie für deutsche Staatsbürger gedacht. Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können BAföG bekommen, wenn sie: 

  • ein von der Ausbildung unabhängiges Aufenthaltsrecht besitzen oder

  • bei „Duldung” eine Mindestaufenthaltsdauer von 15 Monaten besteht.

Die BAföG-Altersgrenze für Studiengänge liegt bei 45 Jahren. Außerdem darfst du noch keine förderungsfähige Ausbildung absolviert haben. Sonderregelungen gibt es zum Beispiel für die Qualifikation über den Zweiten Bildungsweg. Auch bei Studienfachwechseln nach dem dritten bezahlten Semester entfällt dein Anspruch. Ausnahme hier: Es liegt ein unabweisbarer Grund vor, wie etwa die plötzlich auftretende Allergie eines Chemiestudenten, die eine Fortsetzung des Studiums unmöglich macht.

Für das Masterstudium BAföG beantragen? 

Ein Masterstudium (2–4  Semester; Vollzeit; berufsqualifizierend) zählt in der Regel nicht als Zweitausbildung. Hast du während deines Bachelorstudium schon dein 45. Lebensjahr erreicht, musst du nach deinem Bachelor unverzüglich mit dem Masterstudium fortfahren. Für Ausnahmen brauchst du eine anerkannte Begründung, wie zum Beispiel Schwangerschaft oder Kindererziehung. Bei laufender Förderung muss erkennbar sein, dass du das Ziel in angemessener Zeit erreichen wirst. Hierzu dient zum Beispiel der Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.   Für das Studieren im Ausland existieren nochmals andere Richtlinien. Du bekommst eventuell mehr BAföG, da ein Mehrbedarf vorliegt. Und es ist möglich, dass du Auslands-BAföG erhältst, obwohl du in Deutschland nicht berechtigt wärst. Auch hier rentiert sich die gewissenhafte Planung! 

2. Wie funktioniert der BAföG-Antrag?

Entsprechende Anträge auf BAföG stellst du direkt bei den BAföG-Ämtern der Universitäten. Wichtig ist, dass du die Fristen zum Sommer- und Wintersemester einhältst. Alles Infos findest du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Wichtig: Die Bewilligung eines Antrags kann dauern. Lass dir also nicht zuviel Zeit, sonst kann es sein, dass du einige Wochen oder im schlimmsten Fall sogar Monate finanziell überbrücken musst.

3. Wie hoch ist die Ausbildungsförderung?

BAföG ist im Normalfall familienabhängig, richtet sich also nach dem Einkommen der Eltern, nach eigenem Verdienst/persönlichen Reserven oder nach dem Vermögen eines Ehegatten. Außerdem erfolgt die Berechnung einer Summe für einen allgemeinen Bedarfssatz und pauschalen Unterkunftsanteil. Darüber hinaus gibt es einen speziellen Kranken- und Pflegeversicherungszuschuss für Studierende ab 25. Elternunabhängiges BAföG wird nur in Ausnahmefällen gewährt, wie der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg.  Der reguläre BAföG-Höchstsatz für Studenten beläuft sich auf monatlich 934 Euro. 50 % dieses Maximalbedarfs gewährt dir der Staat als zinsloses Darlehen. Diesen Teil musst du zurückzahlen. Die andere Hälfte darfst du “behalten”. Du möchtest wissen, ob du BAföG-berechtigt bist? Dann tipp deine Daten in den BAföG-Rechner ein. Das Tool ist zwar nicht hundertprozentig genau, kann dir aber guten Überblick geben, ob sich ein BAföG-Antrag lohnt.

4. Thema Vermögen: Gibt es Freibeträge?

Deine Eltern können dir das Studium nicht finanzieren, du möchtest BAföG beantragen und fragst dich, ob dein eigenes Vermögen in die Berechnung einbezogen wird? Ja, wird es – aber die gute Nachricht folgt. 

Das Amt gewährt dir folgende Freibeträge:  

  • 15.000 Euro, wenn du ledig und kinderlos bist;

  • 45.000 Euro für Auszubildende ab 30 Jahren;

  • ebenfalls 2.300 Euro für deinen Ehepartner;

  • weitere 2.300 Euro für jedes deiner Kinder.  

Voraussetzung für die weiteren Freibeträge ist, dass ihr nicht in Trennung lebt und du unterhaltspflichtig bist. Zum Vermögen zählen generell nicht nur Kontoguthaben, sondern auch Fahrzeuge wie Autos (Zeitwert) und Wertpapiervermögen (Kurswert zum 31.12. des Vorjahres). Achtung: Das BAföG-Amt kann Abgleiche durchführen. Nenne deine Vermögenswerte exakt und vollständig, um Ärger zu vermeiden. 

5. Wie lange gibt’s Geld fürs Studium?

BAföG erhältst du grundsätzlich über die gesamte Ausbildung hinweg, allerdings nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer. Diese entspricht üblicherweise der Regelstudienzeit des entsprechenden Studiengangs. In Ausnahmefällen ist dies wiederum verhandelbar. Solche Ausnahmen musst du jeweils mit dem BAföG-Amt besprechen. In der Regel wird dann eine um 12 Monate verlängerte Förderung gewährt, als verzinsliches Darlehen. Daran anschließend gibt es noch das Studienabschlussdarlehen. Nimm frühzeitig Kontakt mit dem Amt auf und kläre alles ab. Am besten direkt, wenn du realisierst, dass du das Studium nicht rechtzeitig beenden wirst.

6. Wann beginnt die Rückzahlung?

Wie erwähnt, erhältst du Studenten-BAföG üblicherweise jeweils zur Hälfte als Zuschuss sowie als zinsloses Darlehen. Beziehst du BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus, so handelt es sich meistens um ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Generell zahlst du den verbleibenden BAföG-Anteil einkommensabhängig an das Bundesverwaltungsamt zurück. 

Hierfür gelten folgende Regeln: 

  • Fünf Jahre nach Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung;

  • Maßgeblich hierfür ist das Ende der Bachelor-Regelstudienzeit; bei Studienfachwechsel oder Zweitstudium das des jeweils letzten;

  • Monatsraten von 130 Euro im Quartalsturnus: 390 Euro, 4x im Jahr;

  • Im Höchstfall zahlst du 10.010 Euro an Ausbildungsförderung zurück;

  • Standardmäßig hast du für die Rückzahlung ganze 20 Jahre lang Zeit;

  • Zahlungen für verlängerte Förderung, Kindererziehung und Auslands-Studiengebühren sind Zuschüsse; das Amt verlangt sie nicht zurück; 

  • für Studienabbrecher gelten die gleichen Regeln wie für Absolventen. 

Freistellung von der Rückzahlung – möglich? 

Ist dein Einkommen nach dem Studium nicht hoch genug für die BAföG-Rückzahlung, kannst du dich für einen gewissen Zeitraum davon befreien lassen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben, denn: 

  • Eine Freistellung gilt immer für ein Jahr und läuft maximal 10 Jahre

  • Im Höchstfall verlängert sich die Rückzahlung somit auf 30 Jahre;

  • Bist du wieder zahlungsfähig, begleichst du regulär die o. g. Raten;

  • eine Anpassung der monatlichen Abschläge ist jedoch möglich.

Auch hier kannst du Freibeträge geltend machen: 

  • 1.605 Euro für dich als Darlehensnehmer, 

  • 805 Euro für deinen Ehe- bzw. Lebenspartner

  • sowie 730 Euro pro Kind.

Einfache Rechnung: Hast du nach Abzug der Freibeträge weniger monatliches Nettoeinkommen zur Verfügung als die 130 Euro Ratenhöhe, gewährt dir das Amt eine partielle Freistellung. Du zahlst dann “nur” die Differenz zwischen Freibetrag und Nettoeinkommenshöhe zurück (abgerundet in 5-Euro-Schritten). Wichtig: Anders als beim BAföG-Antrag berücksichtigt das Amt hier allein dein Nettoeinkommen; Vermögenswerte und Ähnliches fallen nicht ins Gewicht.

Konntest du auch nach 30 Jahren dein BAföG nicht zurückzahlen, kannst du einen Härtefallantrag gemäß Bundeshaushaltsordnung (BHO) stellen. Man gewährt dir daraufhin unter Umständen eine weitere Freistellung oder sogar einen Schuldenerlass. 

Zahlst du das BAföG hingegen auf einen Schlag zurück, winkt dir ein beträchtlicher Nachlass. So viel, dass es sich in Zeiten von Niedrigzinsen unter Umständen sogar lohnen kann, dafür einen Kredit aufzunehmen. Wirf einfach einen Blick auf unsere Tipps zur BAföG-Rückzahlung.

7. BAföG und Studentenjob: Was geht?

Du kannst BAföG beziehen und parallel dazu einen Studentenjob ausüben. Der dahingehende Freibetrag liegt bei 6.240 Euro im Jahr, also im Schnitt 520 Euro monatlich. Ob du das Geld kontinuierlich oder auf einen Schlag in den Semesterferien verdienst, bleibt dir überlassen. Natürlich musst du nach wie vor die Bestimmungen für Teilzeitjobs beachten, also beispielsweise im Semester nicht mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten.

Fazit: BAföG ist komplex, aber kann sich lohnen

  • BAföG ist ein umfangreiches Themenfeld mit zahlreichen Ausnahmen und Sonderregelungen. Schöpfe das Maximum aus und sei bei Bedarf hartnäckig. Informiere dich gut, auch im Hinblick auf die Kombination aus staatlicher Ausbildungsförderung und Studentenjob.

  • Übrigens: Auch wenn du nicht BAföG-berechtigt bist, bietet dir ein gut bezahlter Nebenjob die Möglichkeit, dein Studium zu finanzieren und sogar ein paar Euros zurückzulegen. Großer Vorteil: Das Geld, das du hierbei verdienst, musst du nicht zurückzahlen!