Zulassungsverfahren an der Uni: Dein Weg zum Wunschstudium

30.10.2021

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Author: Redaktion
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Wie bekommst du deinen Wunsch-Studienplatz?

Das Abi hast du in der Tasche und eigentlich ist das doch auch die wichtigste Zulassungsvoraussetzung fürs Studium. Doch in der Bewerbungsphase folgt oft das böse Erwachen, denn das Abi allein genügt leider nicht.

Davon, dass man für Medizin bestenfalls ein 1,0-Abi braucht, hast du sicher schon mal gehört, allerdings sind in Deutschland auch die meisten anderen Studienfächer zulassungsbeschränkt.

Oft lässt sich die Beschränkung nicht sicher voraussagen; an der einen Uni ist der Numerus Clausus höher als an der anderen; mal sind die Studiengänge örtlich, mal bundesweit zulassungsbeschränkt – da geht leicht mal der Überblick verloren.

Erster Tipp: Immer auf mehrere Pferde setzen! Bewirb dich nach dem Abi auf mehrere Studiengänge – denn man weiß nie, wo es klappt und wo nicht.

Zweiter Tipp: Informiere dich hier, wie das mit den Zulassungsverfahren in Deutschland funktioniert!

  • Wie bewirbst du dich?

  • Was bedeutet es, wenn ein Studiengang eine örtliche Zulassungsbeschränkung hat?

  • Wann musst du eine Eignungsprüfung ablegen?

  • Wie bewirbst du dich für Fächer mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung?

  • Was sind zulassungsfreie Studiengänge?

  • Wann nutzen Wartesemester?

  • Wie funktioniert das Nachrückverfahren?

Wie bewirbst du dich?

Du hast dir einen Studiengang ausgeguckt, der genau das Richtige für dich ist? Dann hast du die erste Hürde bereits genommen!

Als nächstes gilt es herauszufinden, in welchen Städten und an welchen Hochschulen dein Wunsch-Studiengang angeboten wird. Überlege, wo du dir dein Studentenleben vorstellen könntest! Wenn du dir unsicher bist, fährst du vielleicht einfach mal hin und schaust dir die Stadt und den Campus an. Auch wenn du vielleicht einen klaren Favoriten hast, ist es immer gut, sich an mehreren Hochschulen zu bewerben. Mal gibt es Schwankungen beim NC, mal ist deine Bewerbung durch einen Formfehler möglicherweise ungültig – dann ist es gut, wenn du ein paar Alternativen in petto hast!

Wichtig für eine korrekte Bewerbung, ist, dass du die jeweiligen Bewerbungsfristen einhältst.

Dabei solltest du beachten, dass es Studiengänge gibt, die nur zum Wintersemester oder – in seltenen Fällen – nur zum Sommersemester starten.

Alle wichtigen Termine und Bewerbungsfristen findest du hier:

http://www.hochschulkompass.de/studium/bewerbung-zulassung/fristen-termine.html

Ist dein Wunsch-Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt, richtest du deine Bewerbung an die jeweilige Hochschule. Gehört er zu den wenigen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, richtest du deine Bewerbung an die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).

Ist dein Studiengang zulassungsfrei, kannst du dich gleich einschreiben.

Wie genau das funktioniert, erfährst du in den nächsten Unterpunkten.

Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Eine örtliche Zulassungsbeschränkung ergibt sich, sobald sich mehr Bewerber für ein Studium bewerben als Studienplätze zur Verfügung stehen – und zwar an der jeweils betroffenen Uni. Das heißt, Zulassungsbeschränkungen variieren je nach Hochschule und Bewerberjahr.

In einem Jahr, in dem sich weniger Abiturienten für deinen Studiengang entscheiden, ist der Numerus Clausus demnach niedriger; in beliebten Studentenstädten oder an Hochschulen, die nur wenige Studienplätze anbieten können, ist er meistens höher.

Der Numerus Clausus wird über die Noten der Bewerber reguliert. In den meisten Fällen geht es also um deinen Abiturschnitt/deine Hochschulreife, in manchen Fällen wird aber auch noch besondere Gewichtung auf einzelne für den Studiengang relevante Fächer gelegt. Du kannst dich zwar auf den Homepages der Unis über die Notenschnitte der vergangenen Jahre informieren, eine Garantie bieten diese jedoch nicht. Der Numerus Clausus wird nämlich erst nach Bewerbungsschluss abhängig von den Bewerberzahlen und der Leistungsdichte ermittelt. Umgekehrt kannst du dich also auch, wenn dein Schnitt unter dem Numerus Clausus des vergangenen Jahrs liegt, bewerben und hast vielleicht Glück.

Erhältst du eine Zusage, hast du anschließend eine bestimmte Frist, innerhalb derer du dich immatrikulieren musst, andernfalls verfällt dein Studienplatz und wird im Nachrückverfahren für andere Bewerber freigegeben.

Eignungsprüfungen

Eine besondere Form des Zulassungsverfahrens ist die Eignungsprüfung. An manchen Hochschulen gilt der Abi-Schnitt als nicht repräsentativ für die jeweilige Eignung des Bewerbers – beispielsweise an Kunstakademien, Filmhochschulen, Journalistenschulen oder Sporthochschulen. Deshalb musst du dich für manche Studiengänge besonderen fachbezogenen Prüfungen unterziehen. Häufig musst du hierbei schon mit deiner Bewerbung erste Arbeitsproben einreichen und wirst nach einer Vorauswahl zu einem Prüfungsverfahren an die Hochschule eingeladen. Wie genau diese Prüfungen aussehen, erfährst du auf den jeweiligen Homepages der Hochschulen. Häufig haben diese auch abweichende Bewerbungsfristen, über die du dich vorab informieren solltest. An einem Tag der Offenen Tür kannst du dich über diese besonderen Hochschulen und ihre Zugangsvoraussetzungen informieren – am besten, indem du mit Studenten, die dort bereits angenommen wurden, ins Gespräch kommst.

Da die Hochschulen ihre Zulassungsvoraussetzungen selbst bestimmen können, gibt es auch an einigen anderen Unis individuelle Zulassungsverfahren wie Aufnahmetests oder persönliche Vorstellungsgespräche, manchmal musst du auch Praktikumsnachweise vorlegen. Die meisten Hochschulen entscheiden sich allerdings für den Numerus Clausus, da er bei hohen Bewerberzahlen den geringsten Aufwand mit sich bringt.

Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Vielleicht hast du schon mal etwas von der ZVS gehört. Sie regelte früher die Vergabe der Studienplätze in einigen Studiengängen, die so begehrt sind, dass sie bundesweit an jeder Uni zulassungsbeschränkt sind. Seitdem die ZVS abgeschafft wurde, wird die Studienplatzvergabe über die Stiftung für Hochschulzulassung organisiert.

Bundesweit zulassungsbeschränkt sind die Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.

Unter der Website von hochschulstart kannst du dich online für dein jeweiliges Wunsch-Studienfach bewerben. Das hat den Vorteil, dass du dich nicht bei jeder Uni, die dein Fach anbietet, einzeln bewerben musst, um deine Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen, sondern deine Bewerbung gemeinsam mit den Bewerbungen aller anderen zentral gesammelt und bearbeitet wird. In deiner Bewerbung gibst du deine Wunsch-Studienorte an und dann heißt es warten und hoffen!

Achte darauf, dass aufgrund des aufwändigeren Zulassungsverfahrens die Bewerbungsfristen bei der Stiftung für Hochschulzulassung früher enden als die Fristen an den Hochschulen.

Zulassungsfreie Studiengänge

Das Praktische an zulassungsfreien Studiengängen: Du musst keinen besonderen Numerus Clausus erfüllen, um einen Studienplatz zu bekommen – deine Hochschulreife genügt! Für die zulassungsfreien Studiengänge kannst dich eigentlich direkt immatrikulieren. Manche Hochschulen verlangen allerdings, dass du dich vor der Immatrikulation anmeldest. Auch deine Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden, zum Beispiel dein Abiturzeugnis, ein Passfoto, ein Krankenversicherungsausweis. Was die jeweilige Hochschule erwartet, erfährst du auf ihrer Homepage.

Wartesemester

Da das Recht auf freie Berufswahl im Grundgesetz verankert ist, muss jedem Abiturienten die Chance eingeräumt werden, sein Wunsch-Studienfach studieren zu können. Um die Studienplatzvergabe nicht allein über eine Bestenliste zu regeln, bieten neben der Durchschnittsnote auch Wartesemester einen Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Als Wartesemester gelten alle Halbjahre, die zwischen dem Erwerb der Hochschulreife und dem Beginn deines Studiums liegen. Auch wenn du nach dem Abitur eine Ausbildung machst, ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvierst oder Reisen gehst, wird dir diese Zeit bei einer späteren Studienbewerbung als Wartesemester angerechnet. Nur wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist, zählt das nicht als Wartesemester – auch wenn du dich notfallmäßig für einen anderen Studiengang entschieden hast (Parkstudium).

Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge findest du zum einen Angaben zum jeweils erforderlichen NC, aber auch zur Anzahl an Wartesemestern, die ausgereicht hat, um trotz schlechteren Abi-Durchschnitt einen Studienplatz zu bekommen.

Auch bei der Vergabe bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge spielen Wartesemester eine Rolle. So werden beispielsweise im Studiengang Medizin 80 Prozent der Studienplätze über die Abiturbestenliste und 20 Prozent über Wartezeiten vergeben werden.

Je mehr Wartesemester du hast, desto besser ist deine Position innerhalb der Quote der Bewerber mit Wartezeiten.

Allerdings ist es immer ratsam, die Wartezeit sinnvoll zu nutzen; mit Praktika, berufsnahen Aus- und Weiterbildungen oder Nebenjobs.

Die Wartezeiten für begehrte Studiengänge sind teilweise so lang, dass sie in Gerichtsbeschlüssen bereits als rechtswidrig erklärt wurden.

Nachrückverfahren

Beim Nachrückverfahren hast du die Chance, auch wenn du bereits eine Ablehnung für einen Studiengang erhalten hast, doch noch eine Zusage zu bekommen – weil andere Bewerber ihren Studienplatz nicht wahrnehmen wollen. Die Verteilung läuft unterschiedlich – mal nach Abiturschnitt oder einer Quote aus Schnitt und Wartezeit. Unter „gleichwertigen“ Bewerbern werden die frei gewordenen Plätze normalerweise verlost.

Da manche Bewerber im Nachrückverfahren ebenfalls kein Interesse mehr an dem Studienplatz haben, weil sie beispielsweise schon einen anderen angenommen haben, geht das Nachrückverfahren weiter, bis alle Plätze gefüllt sind. Es kann also sein, dass du noch eine Zusage erhältst, wenn das Semester sogar schon angefangen hat.

Fazit

  • Bewirb dich immer an mehreren Hochschulen! Sich auf eine Hochschule zu fixieren, ist ziemlich riskant!

  • Die NCs werden jedes Jahr neu ermittelt. Ältere NCs können dir dementsprechend nur eine Ahnung geben, ob deine Abschlussnote ausreicht!

  • Achte darauf, ob du dich direkt bei den Hochschulen oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung (für Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin oder Tiermedizin) bewerben musst!

  • Wenn du dich für einen zulassungsfreien Studiengang einschreibst, finde heraus, ob du dich vorher anmelden musst!

  • Beachte die Bewerbungsfristen!

  • Wartesemester werden dir nur für Zeiten angerechnet, in denen du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist!

  • Das Nachrückverfahren kann dir auch nach einer Ablehnung noch eine späte Zusage bescheren!