Der Midijob

12.12.2022

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Author: Redaktion
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Midijob

Alles über Midijobs

Wer in seinem Studentenjobs regelmäßig mehr als 520 Euro pro Monat verdient, ist nicht automatisch in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. Grund hierfür ist der sogenannte Midijob, der Arbeitnehmenden bis zu einem monatlichen Verdienst von 2.000 Euro reduzierte Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung garantiert. Die Vorteile eines Midijobs findest du in diesem Artikel!

Was ist ein Midijob?

Finanziell gesehen fängt der Midijob da an, wo der Minijob aufhört. Das heißt: Midijobber oder Midijobberin ist, wer pro Monat regelmäßig Einnahmen zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro zu verzeichnen hat. Doch im Gegensatz zum Minijob – also bei Tätigkeiten mit bis zu 520 Euro im Monat – genießt man im Midijob bereits den vollen Sozialversicherungsschutz und bucht sozusagen ein günstiges "Rundum-sorglos-Paket". Dies setzt zunächst voraus, dass ein Midijob bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmenden gemeldet wird.

Wenn du an der Uni eingeschrieben bist und einen solchen Job ausübst, könnte für dich die Werkstudentenregelung gelten. In diesem Fall musst du noch weniger Abgaben leisten. Mehr Infos dazu findest du hier.

Was gilt es zu beachten?

  • Beim Midijob darfst du mehr als 520 Euro, höchstens jedoch 2.000 Euro verdienen

  • Midijobs sind im Vergleich zu Minijobs versicherungspflichtig, dafür genießt man auch den vollen Versicherungsschutz

  • Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend

  • Der Beitrag zur Sozialversicherung steigt bis zur Grenze von 2.000 Euro schrittweise an

  • Als eingeschriebener Studierender zahlst du einen reduzierten Beitragsanteil von bis zu 9,3 % zur Rentenversicherung – den gleichen Anteil zahlt dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin

Übergangsbereich

Für Verdienste, die im Durchschnitt zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro liegen, wurde mit Blick auf die Sozialversicherungsbeiträge eine sogenannter Übergangsbereich eingeführt. Das bedeutet, dass man als Arbeitnehmender, mit beispielsweise 550 Euro Gehalt pro Monat, einen geringeren Beitragsanteil als solche mit 700 Euro im Monat zu bezahlen hat. Der Anteil der Sozialversicherung steigt demnach schrittweise an und erreicht erst bei 2.000 Euro die volle Beitragshöhe. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht den Sachverhalt mit Bezug zur Rentenversicherung.

Wichtig: Bei mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen muss der Bruttolohn aus allen Jobs zusammengenommen im Übergangsbereich liegen. Andernfalls, das heißt bei Überschreitung der 2.000-Euro-Grenze, wird die normale Beitragsberechnung angewandt.

Die Vorteile des Midijobs (gegenüber dem Minijob)

  • Du bist voll sozialversichert.

  • Nach 12 Beschäftigungsmonaten hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  • Im Krankheitsfall hast du einen Anspruch auf Krankengeld.

  • Du bist automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wodurch du später eine höhere Rente bekommst.

  • Auch wenn für die meisten Studenten nicht relevant, so ist doch erwähnenswert, dass die Zahlung von Mutterschaftsgeld bei einem Midijob mit einem Verdienst von knapp über 520 Euro bereits bei 13 Euro pro Kalendertag liegt.

Die Ausnahmen

Die Übergangsbereichregelung gilt nicht für Auszubildende und Teilnehmer*innen eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres. Ebenso sind Arbeitnehmende ausgenommen, die neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einem zusätzlichen Midijob nachgehen. Auch in diesem Fall werden die Beiträge für den Gesamtverdienst berechnet.

Bilder: Khosro/shuttertock.com