Werbungskosten und Sonderausgaben

Werbungskosten sind finanzielle Kosten, die nominell beim Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen. Diese Kosten werden bei der Ermittlung der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Lohnsteuer wirksam. Heißt: Hat der Steuerzahler im Laufe des Jahres genügend Werbungskosten angehäuft und ist in der Lage, diese zu belegen, ist eine Minderung des zu versteuernden Gesamteinkommens möglich.

Rechnungen sammeln

Indirekt bedeutet dies, dass der Steuerfreibetrag von aktuell 8004 Euro pro Jahr durch die Werbungskosten ausgehebelt werden kann und ein Mehrverdienst möglich ist, ohne steuerlich im Nachteil zu sein. Aus studentischer Sicht sind in puncto Werbungskosten vor allem Fahrt- und Bildungskosten relevant. Bahntickets, Computer-Rechnungen, Buchquittungen und Co. helfen somit im Nachhinein ab einer bestimmten Höhe, Steuern zu sparen. Studenten, die sich schon selbstständig gemacht haben, können außerdem teilweise sogar Geschäftsessen absetzen oder ein Arbeitszimmer. Allerdings muss man das ganze Jahr über schon daran denken, die Quittungen zu sammeln und aufzubewahren. Denn sie dienen beim Lohnsteuerjahresausgleich zum Beweis.

Pauschalbetrag bei 920 Euro

Das Ganze hat jedoch einen kleinen, aber feinen Haken: Es gibt nämlich den so genannten Arbeitnehmerpauschbetrag, und dieser wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuerkarte) vonseiten des Finanzamts pauschal abgezogen. Derzeit sind dies 920 Euro pro Jahr, die bereits innerhalb des bei 8004 Euro liegenden Steuerfreibetrags enthalten sind. Das bedeutet also, dass man als Arbeitnehmer beweisen muss, dass man mehr als 920 Euro für Werbungskosten ausgegeben hat (und zwar glaubhaft, per Beleg), um einen positiven Effekt bei der Minderung der Lohnsteuerabgaben zu erwirken. Das heißt, ein erhöhter Freibetrag entsteht bei Studenten tatsächlich eher dann, wenn auch ein größerer Betrag zum Beispiel für einen neuen Laptop augegeben wurde.

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