Arbeiten in den Semesterferien

Im Semester ist für viele Studenten ein Nebenjob gar nicht koordinierbar. Aufwändige Studiengänge, Projektarbeiten oder Prüfungssemester spannen viele Studierende rund um die Uhr ein, sodass sie das Jobben auf die Semesterferien verschieben müssen. Das Gute dabei: In den Semesterferien können Studenten so viel arbeiten, wie sie möchten, auch Vollzeit. Nur im Semester verliert ein Student seinen Studentenstatus, wenn er mehr als 20 Stunden in der Woche jobbt.

Studierende, die exklusiv in den Semesterferien arbeiten, müssen - verdienstunabhängig - keine zusätzlichen Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Beschäftigung pro Kalenderjahr mehr als zwei Monate oder aber insgesamt 50 Tage ausgeübt wird. Es ist klar, dass man, wenn man lediglich in den Semesterferien, dafür aber in Vollzeit jobbt, im einzelnen Monat ein höheres Einkommen hat, als wenn man regelmäßig zehn bis zwanzig Stunden arbeitet. Dafür muss das Geld ja auch länger reichen! Und daraus sollte den Studis kein Nachteil erwachsen.

Befristetes Beschäftigungsverhältnis

Bleibt man pro Kalenderjahr unterhalb der Zwei-Monats- bzw. 50-Tage-Grenze, ist das Beschäftigungsverhältnis zudem befreit von Beiträgen zur Rentenversicherung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beschäftigung per Vertrag befristet und keineswegs berufsartig ausgeübt wird, da ansonsten Rentenversicherungspflicht vorliegt.

(Quelle: www.studienwahl.de/index.aspx?e1=6&e2=6&e3=0&e4=0&e5=0&e6=0&tn=0)

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