Die Vergütungsfrage

Für Praktikanten sind ist eine angemessene Bezahlung nicht der Regelfall. Häufig ist es sogar so, dass gar kein Geld gezahlt wird. Manchmal bleibt es bei einem kleinen Handgeld in Höhe von wenigen hundert Euro. Das ist legitim und liegt in der Hand des Arbeitgebers.Vergütung Generell, d. h. im Falle einer regulären Teilzeitbeschäftigung sieht es schon ganz anders aus. In diesem Fall wird die Vergütung im Verhältnis zu den Einkünften von Vollzeitbeschäftigten bemessen. Liegt beispielsweise ein Tarifvertrag vor, gilt das Verhältnisprinzip, demzufolge Teilzeitkräfte einen anteiligen Anspruch auf Lohn haben. Arbeitet man bei einer tariflich fixierten 40-Stunden-Woche in Teilzeit 20 Stunden, sind also 50% des Lohns fällig.

Rechtlich geregelt

Laut BGB ist jeder Arbeitgeber auch dann zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet, wenn dies zuvor nicht explizit geregelt wurde. Soll heißen: Wurde aus irgendeinem Grund versäumt, bei Antritt des Jobs das Gehalt explizit zu fixieren, besteht automatisch eine stillschweigende Vereinbarung zwischen beiden Seiten, die den Arbeitgeber automatisch zur Zahlung einer angemessenen Vergütung zwingt. Durch das BGB ist zudem geregelt, dass - unabhängig vom Geschlecht – im Falle gleichwertiger Arbeit in gleichrangiger Position keine Gehaltsabweichungen vorhanden sein dürfen.

Zeit und Leistung

Zur Bemessung des Gehalts dient entweder die erbrachte Leistung selbst oder aber die Zeit, die zur Erbringung der geforderten Leistung benötigt wird. Meistens wissen Arbeitnehmer jedoch vor Arbeitsbeginn, womit sie finanziell zu rechnen haben. In Ausschreibungen findet sich häufig ein Hinweis hierauf, - beispielsweise auf bestehende Tarifverträge und die jeweilige Besoldungsgruppe, so dass man den fälligen Betrag online relativ leicht selbst herausfinden kann.

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