Promotionjobs und Gewerbeschein - was musst Du beachten?

Jeder, der noch keinen Gewerbeschein hat, aber eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit, haupt- oder nebenberuflich, ausüben möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Auch wenn Du nur ein paar Stunden in der Woche arbeiten möchtest, ist ein Gewerbeschein von Nöten. Wichtig ist nur, dass Du die Absicht auf regelmäßige Gewinnerzielung hast.

Wo bekomme ich den Gewerbeschein?

Den Gewerbeschein bekommst Du in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt oder der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts. Doch kann es von Stadt zu Stadt ein paar Unterschiede geben. An welche Behörde Du Dich in Deiner Stadt im Zweifelsfall wenden musst, hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Wir haben Dir eine Übersicht verschiedener Anlaufstellen der Bundesländer zusammengestellt, auf der Du die wichtigsten Informationen und Dokumente bequem von zu Hause aus finden kannst.

Was kostet der Gewerbeschein? Welche Dokumente muss ich vorlegen?

Die Kosten für den Gewerbeschein liegen in der Regel zwischen 15 € und 60 €. Die genauen Kosten entnehmt Ihr bitte der jeweiligen Behörde. Übrigens: Wenn Ihr Promotionjobs direkt für Jobmensa macht, werden Euch die Gebühren für die Gewerbeanmeldung erstattet! Die benötigten Unterlagen zur Anmeldung bei den zuständigen Ämtern sind meistens folgende:

  • 1.) ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 2.) eine aktuelle Meldebescheinigung

Folgende Informationen sind für Gewerbescheine bei Promotionjobs normalerweise nicht relevant, sollen der Vollständigkeit halber an dieser Stelle trotzdem erwähnt werden.

  • 3.) bei Bedarf eine Genehmigung in der Gastronomie, Personenbeförderung oder Handwerkskarte
  • 4.) für das Handwerk eine Gewerbekarte
  • 5.) gegebenenfalls ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • 6.) nicht-deutsche Staatsangehörige müssen eine Aufenthaltsgenehmigung der jeweiligen Ausländerbehörde vorlegen, die eine selbständige Gewerbstätigkeit erlaubt

Zwei wichtige Notizen

  • 1.) Ihr müsst bei den Angaben zum Tätigkeitsfeld ausreichende Informationen liefern. Für Promotionjobs reicht häufig, dass man angibt, im Bereich "Promotionen und andere Werbetätigkeiten" arbeiten wird.
  • 2.) bei Umzügen, vorübergehenden Untätigkeiten oder anderen Änderungen müsst Ihr dem Gewerbeamt dies mitteilen

Was ist bei der Rechnung zu beachten?

Die Rechnung ist, wenn man sie einmal erstellt hat, kein großes Problem. Dennoch soll vorher darauf hingewiesen werden, dass man die Schallgrenze von 8.004 € im Jahr nicht überschreitet, weil man andernfalls steuerpflichtig wird. Bei der Rechnung sind einige Angaben zu beachten, die einen reibungslosen Ablauf mit dem Finanzamt gewährleisten. Welche Daten sollen also nicht vergessen werden?

  • - der Empfänger der überbrachten Leistung
  • - Ihr als leistender Unternehmer, inkl. Name und Vorname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Stadt
  • - Eure Steuernummer, die Ihr mit dem Gewerbeschein bekommt und das zuständige Finanzamt
  • - Art der Tätigkeit, z.B. Promotion mit Datum, Ort und genauer Tätigkeit (z.B. Werbung, Flyer verteilen, Rekrutierung)
  • - das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • - eine Rechnungsnummer, die idealerweise einen Bezug zum Leistungsempfänger und Euch selbst herstellt sowie eine fortlaufende Nummer enthält
  • - den Leistungszeitraum, in dem Ihr tätig wart
  • - ein Datum, wann die Rechnung fällig wird
  • - Eure Kontoverbindung mit Name und Vorname, Kontonummer, Bankleitzahl und Name der Bank
  • - in der Regel eine detaillierte Auflistung der abgeleisteten Tätigkeiten
  • - gegebenenfalls eine Unterschrift mit Datum

Wenn Ihr all diese Schritte einhaltet, steht einer erfolgreichen Promotion-Tätigkeit nichts mehr im Wege. Wenn Ihr noch allgemeine Informationen über das Arbeiten auf Rechnung mit Gewerbeschein sucht, bietet unsere dazugehörige Rubrik Antworten auf Eure Fragen.

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