Das Praktikum
Praktika sind vorübergehende Tätigkeiten, die primär dazu dienen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Tätigkeitsfeld zu erwerben. Das Praktikum ist keine vollwertige Ausbildung und garantiert in der Regel nur im Zusammenspiel mit dem Studium den gewünschten Mehrwert einer karrierewirksamen Referenz für Lebenslauf und Bewerbungen. Die Mehrzahl der absolvierten Praktika ist sicherlich freiwillig, es gibt jedoch verpflichtende Formen, die seitens der Universitäten beispielsweise zur Anmeldung zu bestimmten Prüfungen vorausgesetzt werden.
Aber auch wenn sie nicht verpflichtend ins Studium einbezogen sind, Praktika werden heutzutage in jedem Lebenslauf vorausgesetzt. Und wenn man sich nicht um seine Referenzen kümmert, wird man im Bewerbungsverfahren kaum Chancen gegen Bewerber mit Praxiserfahrungen haben. Aber natürlich lohnen sich Praktika, wenn sie gut sind, auch für die eigene Entscheidungsfindung und sind daher sehr nützlich.
Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten
Arbeitsrechtlich sind Praktikanten in einem freiwilligen Beschäftigungsverhältnis in der Regel als regulär beschäftigt und damit als normale Arbeitnehmer anzusehen. Nicht selten wird die Tätigkeit vertraglich festgehalten, was die wichtigen Fragen nach Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgelt und Kündigungsfristen verbindlich regelt.
Zwar mag es Chefs geben, die auf das Kleingedruckte - gerade bei Praktikanten - nicht allzu viel Wert legen, rechtlich sitzt man als Arbeitnehmer jedoch am längeren Hebel. Darauf darf im Fall der Fälle ruhig hingewiesen werden. Wenn es eine Ausnahme ist, kann man im eigenen Ermessen einmal länger bleiben, aber Überstunden dürfen beim Praktikanten nicht zur Regel werden.
Unterschied Pflichtpraktikum
Etwas anders sieht es aus, wenn man ein von der Universität vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolviert: Hier ist es so, dass Praktikanten ihren Job zwar ganz normal erledigen (wie ein Arbeitnehmer), organisatorisch und rechtlich jedoch zu jeder Zeit als Student gelten. Hiermit entfallen automatisch sämtliche Ansprüche auf Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und in manchen Fällen sogar auf Entgelt.
Gehaltsgrenzen für Versicherungsfreiheit
Wird ein Praktikum laut Prüfungsordnung abgeleistet, ist es generell versicherungsfrei. Bei freiwilligen, d. h. nicht vorgeschriebenen Praktika besteht Rentenversicherungsfreiheit nur bis zu einer Vergütung von 400 Euro pro Monat. Verdient man mehr, sind Abzüge zwangsläufig. BAföG-Empfänger können bis 400 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne einen nachteiligen Einfluss auf die Höhe der Förderung zu erleiden. Für Steuern gilt wie immer ein Freibetrag von 8004 Euro.
Das heißt, auch wenn man in den Semesterferien zusätzlich zu seinem üblichen Nebenjob ein Praktikantengehalt und damit mehr als 400 Euro im Monat verdient, erhält man die Steuern im Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Beiträge zur Krankenkasse werden zurückgezahlt, wenn man im Jahresdurchschnitt nur bis zu 400 Euro verdient. Da die Praktikantengehälter leider in den meisten Fällen nur bei wenigen hundert Euro liegen, wird man mit den Versicherungen kaum Schwierigkeiten bekommen. Ob man ein unbezahltes Praktikum absolvieren will, muss man natürlich selbst wissen, ein Verdacht auf Ausbeutung liegt dabei aber nahe.
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