Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Was tun im Krankheitsfall? Krankheiten sind nicht vermeidbar und bevor man die Kollegen ansteckt oder selbst noch schlapper wird, sollte man zu Hause bleiben. Doch was geschieht, wenn man nicht nur ein paar Tage, sondern länger und ernsthaft krank ist? Erhält man sein Gehalt dann weiterhin? Und wenn ja, wie lange?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wovon natürlich auch studentische Mitarbeiter in finanziell positiver Weise betroffen sind. Nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses haben auch Studenten Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Damit der Anspruch tatsächlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Klare Regelung

1.) Der Arbeitgeber ist umgehend zu informieren, sobald der/die Studierende krankheitsbedingt nicht zur Ausübung der Tätigkeit in der Lage ist. Dies gilt für die Arbeit vor Ort in gleicher Weise wie für etwaige Heimarbeit (Home-Office).
2.) Der Hausarzt muss ein Attest ausfertigen, das dem Arbeitgeber binnen drei Tagen zu übermitteln ist. Fehlt ein derartiges Schreiben von ärztlicher Seite, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Extremfall verweigern.

Dann übernimmt die Kasse

Wie alle anderen Beschäftigten können sich auch Studenten darauf verlassen, maximal sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu haben; und zwar in voller Höhe. Nach sechs Wochen Krankheit, wenn die Lohnfortzahlung nicht mehr weiter besteht, tritt der Anspruch auf Krankengeld in Kraft. Dann zahlt die jeweilige Krankenkasse weiter, in der Regel bis zu 90% des Gehaltes. In manchen Fällen ist in Tarifverträgen festgelegt, dass der Arbeitgeber den Zuschuss ab der 7. Woche auf 100 Prozent erhöht. Aber dies ist individuell zu überprüfen.
Ist man hingegen noch bei den Eltern versichert (d. h. nicht eigenständig pflichtversichert), fließt ab der siebten Krankheitswoche kein Geld durch die Krankenkasse. - Es sei denn, es handelt sich um einen regelmäßigen Vollzeitjob.

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