Arbeitsrecht für Studenten

Arbeitet man als Student für ein Unternehmen, werden aufgrund tariflicher Bestimmungen automatisch Arbeitnehmerrechte wirksam, die verbindlich gelten und damit für jeden Arbeitgeber unumgänglich werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist es also durchaus sinnvoll, mit dem Arbeitsrecht zu drohen. Stillzuhalten und jeden Tag brav unbezahlte Überstunden zu machen, wäre hingegen der denkbar schlechteste Weg. Über alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsrechts mit Blick auf studentische Tätigkeiten informieren die nachfolgenden Unterseiten.

Was ist garantiert?

Praktikanten, Ferienjobber, Aushilfen und Teilzeitkräfte sind arbeitsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln, was inhaltlich dem Gleichheitsprinzip entspricht. Dies betrifft:

  • Fortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz
  • Feiertagsvergütung
  • bezahlter Urlaub
  • evtl. Sonderleistungen wie Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld

Arbeitsrechtlicher Anspruch entsteht durch…

  • mündlicher o. schriftlicher Arbeitsvertrag
  • Tarifverträge
  • Gesetze (Bezahlter Urlaub, Kündigungsschutz etc.)
  • gesonderte Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Die vertraglich festgehaltenen Bedingungen gewährleisten, dass der studentische Mitarbeiter wie jeder andere fest angestellte Mitarbeiter innerhalb der Firma nicht ausgebeutet wird. Hält der Arbeitgeber sich nicht an diese Vereinbarungen, hat der Arbeitnehmer die gesetzliche Grundlage auf seiner Seite. Sollte es zu Problemen auf der Arbeitsstelle kommen, ist zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Chef ratsam. Nutzt dies nichts, ist ein Gespräch mit dem Betriebsrat ratsam, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Sollte es tatsächlich zu diesen Schritten kommen, ist eine schriftliche Aufzeichnung aller Vorkommnisse und Email-Verkehr sinnvoll.

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