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Arbeiten auf Rechnung

Arbeitet man als Student nicht regelmäßig, sondern z. B. lediglich einmal im Monat als Übersetzer, Programmierer, Korrekturleser etc., ist dies auf Rechnung möglich. Wichtig ist, dass die betreffende Tätigkeit nicht ständig, d. h. regelmäßig ausgeübt wird, da ansonsten ein Gewerbe anzumelden bzw. die Arbeit offiziell den Status „Freiberufler“ erhalten muss. Die fällige Rechnung muss mit einer Steuernummer versehen sein, Mehrwertsteuer muss nicht abgeführt werden. Dass man nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, vermerkt man auch immer auf der Rechnung, die man an den Kunden richtet.

Steuerfreibetrag beachten

Es ist jedoch wichtig, bei der Einkommensgrenze die Marke von 8.004 Euro pro Jahr im Auge zu behalten. Ab hier ist man nämlich steuerpflichtig, wobei der Steuerfreibetrag natürlich nicht unumstößlich ist. Je nach aktueller Regierung im Bund kann es also sein, dass sich die Steuerfreibeträge verändern. Ergo sollte man diesen Punkt immer ein wenig im Auge bzw. Hinterkopf behalten, um bei der nächsten Steuererklärung nicht Schiffbruch zu erleiden. Auf jeden Fall sollte man schon das ganze Jahr über die Rechnungen für die Ausgaben sammeln, die man für den Job getätigt hat.

Dazu gehören zum Beispiel Werbungskosten, ein neuer Laptop oder Geschäftsessen. Diese Kosten kann man nämlich am Ende des Jahres von den Steuern absetzen. Wer allerdings mit der Arbeit auf Rechnung schon an die 8000 Euro-Grenze kommt, der sollte auf jeden Fall in Erwägung ziehen, sich selbstständig zu machen. Die Anmeldung eines Gewerbes kostet nur 11 Euro und bringt viele Vergünstigungen mit sich.

Pflichtangaben auf Rechnungen

  • Die Adresse des Rechnungsstellers
  • Die Adresse des Kunden
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Das Datum der Rechnungsstellung
  • Die Benennung der erbrachten Leistung + Umfang der Leistung
  • Das Gehalt für die erbrachte Leistung
  • Je nach Status die Bemerkung, dass keine Steuern abgeführt werden müssen (z. B. „umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG)"

Arbeiten auf Gewerbeschein

Studenten, die beispielsweise öfter als Messehostess, Flyerverteiler oder Interviewer/Telefonist zum Einsatz kommen, können einen eigenen Gewerbeschein beantragen, da man für derartige Tätigkeiten meist nicht über die Agentur selbst angestellt ist und somit eigenverantwortlich arbeitet. Wer eine eigene Existenz aufbauen und den ersten Schritt in eine erfolgreiche Selbstständigkeit wagen will, kann einen Gewerbeschein kann man beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt beantragen. Die Bearbeitung kostet in der Regel einmalig zwischen 20 und 40 Euro.

Bei Wohnortswechseln ist es wichtig, auch den Gewerbeschein mit umzumelden, was unter Umständen nochmals eine Bearbeitungspauschale von rund 20 Euro mit sich bringt. Die Arbeit auf Gewerbeschein ist bis zu einem Betrag von jährlich 8004 Euro steuerbefreit. Auch muss man sich nicht selbst versichern, sofern die Arbeitszeit weniger als 20 Stunden pro Woche beträgt. Für jedes Jahr, das auf Gewerbeschein gearbeitet wird, ist natürlich eine Steuererklärung fällig.

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