Der Niedriglohnsektor: Verdienst über 400 Euro im Monat
Auch wer im Studentenjob regelmäßig mehr als 400 Euro pro Monat verdient, muss nicht automatisch zusätzliche Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Studium nachweislich im Vordergrund steht und die Wochenarbeitszeit nicht über 20 Stunden hinausgeht bzw. der steuerliche Freibetrag von knapp unter 8.000 Euro Jahresgehalt nicht überschritten wird. Rentenversicherungspflicht besteht dagegen bereits im so genannten Niedriglohnsektor zwischen 400 und 800 Euro pro Monat, wobei sich der abzuführende Satz nach der Höhe des Lohns richtet. Auch ist dem Arbeitgeber ab einem Verdienst von 400 Euro pro Monat im Regelfall die Lohnsteuerkarte vorzulegen.
(Quelle: www.studienwahl.de/index.aspx?e1=6&e2=6&e3=0&e4=0&e5=0&e6=0&tn=0)
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