Der Minijob: Geringfügige Beschäftigung auf 400-Euro-Basis
Um geringfügig beschäftigt zu sein, darf ein Student im Monat nicht mehr als 400 Euro verdienen. Trifft dies zu, sind von seiner Seite keinerlei Steuern und Sozialabgaben fällig, wohingegen der Arbeitgeber eine Pauschale an die Minijob-Zentrale* zu entrichten hat.
Doch aufgepasst: Dies ändert sich, sobald ein Student zusätzlich zu seinen 400 Euro Monatsverdienst Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezieht. Nun ist Geringfügigkeit nicht mehr gegeben, weshalb man sich im Zweifelsfall gut überlegen sollte, ob man den „Fuffi“ zum Jahresende nicht dankend ablehnen sollte. Wer hingegen unbedingt in die Rente einzahlen will, kann dies auch als geringfügig Beschäftigter tun; und zwar durch einen freiwilligen Beitrag. Jedoch wird diese Option von Studenten nur in Ausnahmefällen wahrgenommen.
*Unter dem Begriff Minijob-Zentrale fungiert seit Oktober 2005 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Sektor der geringfügigen Beschäftigung als Träger und zentrale Anlaufstelle.
(Quelle: www.studienwahl.de/index.aspx?e1=6&e2=6&e3=0&e4=0&e5=0&e6=0&tn=0 | Bilderquelle: © pauline / PIXELIO )
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